… 289 Abs. 1 und 3 BAO eine Bindung an eine gegenüber dem Erstschuldner ergangene zweitinstanzliche Berufungserledigung besteht. Im Übrigen wird auf Rz 1214 bis Rz 1234 verwiesen. 12.2. Sachliche Haftung unbeweglicher Sachen (§ 225 Abs. 2 BAO) Rz 1305: Gemäß § 11 GrStG haftet für die…
…unter anderem die Firma in V GmbH geändert. Gegenstand dieses Unternehmens der Berufungswerberin ist nunmehr die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Sachen. Mit weiterem Gesellschaftsvertrag vom 21.8.2001 wurde neuerlich eine Firma L=GmbH (FN yyy) gegründet, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes…
…Gesellschaftsvertrag wurde wiederholt geändert, mit Generalversammlungsbeschluss vom 21.8.2001 wurde unter anderem die Firma in XY GmbH geändert. Gegenstand dieses Unternehmens der Primärschuldnerin war die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Sachen. Gesellschafter waren seit 2001 der Berufungswerber und H, die ihre Gesellschaftsanteile jedoch…
…Abgaben (Haftungs-)schuld, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht zu ziehen. (VwGH 25.6.1992,91/16/0045) Im Sinne des § 3 Abs.2 AbgEO ist das finanzbehördliche Vollstreckungs-und Sicherungsverfahren auf die einfacheren Vollstreckungsarten, nämlich a) Pfändung unbeweglicher körperlicher Sachen b…
…Miet 32.162/23; 35.163; 39.105; 49.104). Die Bedeutung der Unterscheidung liegt heute weniger in voneinander abweichenden Bestimmungen des ABGB, wie in § 1096 Abs 1 (zwingende Zinsbefreiung nur bei Miete unbeweglicher Sachen), § 1096 Abs 2 (s dort Rz 5, praktisch überholt), § 1099 …
…erst dann zur Gebührenpflicht, wenn als weitere Voraussetzung der Inhalt des Rechtsgeschäftes sachlich inlandsbezogen ist. Dies sei dann der Fall, wenn das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betreffe oder eine Partei im Inland zu einer Leistung berechtigt oder verpflichtet werde. Keinesfalls fordere § 16 Abs…
…1 BAO iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 66.771,89 der XY GmbH zur Haftung herangezogen wurde. Am 6. April 2011 pfändete das Finanzamt zur Hereinbringung der Haftungsschuldigkeit in Höhe von € 66.771,89 zuzüglich Gebühren und Barauslagen…
…1 BAO iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 66.771,89 der XY GmbH zur Haftung herangezogen wurde. Am 6. April 2011 pfändete das Finanzamt zur Hereinbringung der Haftungsschuldigkeit in Höhe von € 66.771,89 zuzüglich Gebühren und Barauslagen…
… 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 zu verstehen (zum inländischen unbeweglichen Vermögen siehe Rz 66). Rz 62: Sind die verschmolzenen ausländischen Körperschaften steuerlich in demselben Staat ansässig, kann es durch die Verschmelzung zu keiner Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes kommen, da auch nach…
…veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Es entsteht durch bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes und gilt nach dem Gesetz als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß…
…zur Übertragung des Eigentumes unbeweglicher Sachen das Erwerbungsgeschäft in die dazu bestimmten öffentlichen Bücher eingetragen werden. Diese Eintragung nennt man Einverleibung (Intabulation). Die Erwerbungsart für das Eigentum, also die "rechtliche Übergabe und Übernahme" iSd §§ 380, 425 ABGB liegt bei unbeweglichen Sachen idR in der Einverleibung…
…dem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden .“ § 8 Abs. 1 MRG übertitelt mit Umfang…
…der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden. Abs. 2: Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen der Wirtschaftsgebäude nur insoweit zu tragen…
…der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht verzichtet werden. § 4 MRG idF BGBl 559/1985 (Geltungsdauer 1.1.1986-28.2.1994) lautete…
…2 und Abs. 3 EheG gesetzlich definiert. Eheliches Gebrauchsvermögen sind nach § 81 Abs. 2 EheG die beweglichen oder unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben; dazu gehören auch der Hausrat und die Ehewohnung. Eheliche Ersparnisse sind gemäß § 81…
…Finanzamtes Linz vom 17. April 2008 betreffend 1) Pfändung und Überweisung einer Geldforderung der T-GmbH gegen die Berufungswerberin 2) Haftung der Berufungswerberin gemäß § 14 BAO für Abgabenschuldigkeiten der T-GmbH 3) Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Berufungswerberin gemäß § 232 BAO zur…
…Mai 2000 ein Erbteilungsübereinkommen ab. Die Witwe übernahm das gesamte aktive sowie passive bewegliche bzw. unbewegliche Verlassenschaftsvermögen des Erblassers, womit sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6…
…des FA Wien 2/20/21/22, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer der Jahre 1999 bis 2003 und Haftung für Kapitalertragsteuer 1999 bis 2003 in der Sitzung am 02.03.2017 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide der Jahre…
…in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2001 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Gegenstand der R-GesmbH (idF Bw.) ist die Vermietung und Verwaltung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien. Gesellschafter der Bw. sind im…
…beschränkter Haftung im Sinne des Unternehmensgesetzbuches die Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis, das sind die Finanzämter Wien 1/23 für den Bereich Wien, Niederösterreich und Burgenland, Linz, Salzburg-Stadt, Graz-Stadt, Klagenfurt und Feldkirch für den Bereich des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, sachlich…