…von 70.000,00 € seien daher aus der GrESt- Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 2. Februar 2007 begründete das Finanzamt wie folgt: "Gem. Pkt I des Kaufvertrages wird ein ruhender Betrieb erworben. Zudem erklären die Parteien, dass es sich um einen Liegenschaftskauf handelt…
…Tschechien per Bahn ins Zollfreilager des österr. Endabnehmers. Dieser nimmt die Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vor (= Schuldner der EUSt). Für die Lieferung von S an den österr. Endabnehmer kommt nur mehr die Ortsbestimmung nach § 3 Abs 7 UStG 1994 in…
…Juli 2010 folgende Unterlagen vor: Aufstellung Werbungskosten Verkehrspilotenausbildung 2008: | Ausbildungskosten F. F. | Rechnung vom 3.3.2008 Rechnung vom 3.3.2008 | € 40.000,00 € 15.000,00 | Gebühren Prüfungsgebühr PPL-Theorieprüfung ACG Prüfungsgebühr Fernmeldebüro AFZ Sprechfunkzeugnis | Rechnung…
…000,00 S | Einkommen | | 561.682,00 S | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | | 184.914,00 S | Verkehrsabsetzbetrag | | - 4.000,00 S | Arbeitnehmerabsetzbetrag | | - 1.500,00 S | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge …
…das Abstellen von Fahrzeugen jedenfalls umsatzsteuerpflichtig. Die für das Funktionieren des Verkehrs in (größeren) Gemeinden erforderliche ordnungspolitische Aufgabe von Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) bringe es mit sich, für den fließenden und ruhenden Verkehr einer Stadt gewisse Vorsorge zu treffen und auch den Bedarf nach kurzzeitig…
…1090 Wien, Bergg. 16, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. August 2006 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.***, StNr*** entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erbfall/letztwillige Verfügungen Der britische Staatsbürger ERBLASSER (oder auch…
…Ihrem Inhalt nach kann jede nur denkbare Leistung Gegenleistung sein, wenn sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung wirtschaftlichen Wert hat. Die Gegenleistung kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Besteuert wird somit ganz allgemein nicht die Bereicherung des Veräußerers, sondern der Erwerb des Käufers. Maßgeblich ist dabei…
…Käufer als Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorganges zu erbringen hat. In der Gegenleistung kommt der Wert zum Ausdruck, den das Grundstück nach den Vorstellungen der Vertragspartner hat (siehe zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rz 6 ff. zu …
…unterstellen ist- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…nicht zu unterscheiden. Zudem seien für 1998 und die Folgejahre weiterhin Vorsteuern sowie Werbungskosten geltend gemacht worden. Das schlüssige Verhalten des Abgabepflichtigen allein, am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr weiterhin teilzunehmen, sei maßgebend. Es sei zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar gewesen, dass eine Änderung der tatsächlichen betrieblichen…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält, somit jede nur denkbare Leistung, die der Käufer erbringen muss, um das Grundstück zu erhalten (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuergesetz, § 5 Rz. 6). Steht eine…
…185,00 S | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | 195.582,00 S | Allgemeiner Steuerabsetzbetrag | - 1.498,00 S | Verkehrsabsetzbetrag | - 4.000,00 S | Arbeitnehmerabsetzbetrag | - 1.500,00 S | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 188.584…
…dass jedes Fahrzeug zeitnah nach der innergemeinschaftlichen Lieferung durch die Bw. in Deutschland zum Verkehr zugelassen wurde. Außerdem lägen Bestätigungen der Käufer bezüglich der Überstellung der Fahrzeuge nach Deutschland vor. Daher sei ihres Erachtens von steuerbefreiten Lieferungen auszugehen und verwies dabei auf das Urteil des…
…in AT Lieferung der Ware erfolgt in die CH und wird von österreichischen Fa. lediglich weiterfakturiert (analog zu den Bestimmungen der innergemeinschaftlichen Lieferungen, wo in AT Ware in den freien Verkehr überführt wird, da jedoch das Bestimmungsland zB Ungarn liegt, erfolgt keine Erhebung der EUSt)…
…gehandelt hat [...], er verweist in der Folge allerdings auf Fälle, bei denen Waren aus dem Drittland in Österreich in den freien Verkehr überführt werden, das Bestimmungsland aber ein anderes Drittland ist und demzufolge keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Bei dem von Frau M angefragten Sachverhalt hat…
…auf Grund von im Zeitraum vom 4.1.2006 bis zum 14.4.2010 abgegebenen Warenanmeldungen bei Grenzzollämtern gegenüber der Schweiz erfolgten Überführung von eingangsabgabepflichtigen Waren (bespielte DVDs der Waren-Nr.85234051) in den zollrechtlich freien Verkehr eine Eingangsabgabenschuld iHv insgesamt € 295.679,88…
…Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 5 Rz 158). Auch persönliche Dienstbarkeiten- wie etwa das Fruchtgenussrecht nach § 509 ABGB- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und (im…
…A5, Fahrgestellnummer XXXXX###XX##, der in Österreich erstmals am 18. Juni 2008 zum Verkehr zugelassen worden war und bei der Übergabe am 26. September 2008 einen Kilometerstand von etwa 4.500 aufwies. Wie schon im Kaufvertrag scheint auch in der Rechnung 20002679/0 (17. September…
…Damit ist das Schicksal des vorliegenden Berufungsfalles entschieden, gehört doch nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG die auf dem Kaufgrundstück ("dienendes" Grundstück einer Grunddienstbarkeit) ruhende dauernde Last nicht zur Gegenleistung, was dazu führt, dass der vom Bw. für den Verzicht und die Löschung dieser…
…auch dann der Bemessungsgrundlage zugerechnet werden, wenn deren Übernahme nicht vereinbart ist. Bei vereinbarter Übernahme liegt eine sonstige übernommene Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern , Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 158 zu § 5 GrEStG; Arnold/Arnold…