…der Bw ersucht, die Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärung betreffend 2008 einzureichen. Mit Bescheid vom 12. Oktober 2009 mit selber Adressierung wurde der Bw unter Androhung einer Zwangsstrafe von EUR 500,00 und Fristsetzung bis 2. November 2009 neuerlich aufgefordert, diesem Ersuchen Folge zu leisten. Mit dem…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Zustellungsbevollmächtigte sind somit in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (z…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…nicht zulässig ist. Eine Berufung ist unzulässig im Fall einer mangelnden Aktivlegitimation des Einschreiters. Unstrittig ist im Berufungsfall die richtige Adressierung des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides an die Masseverwalterin und damit dessen rechtswirksame Erlassung sowie die Aktivlegitimation der Masseverwalterin zur Erhebung der Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid, da durch…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…Zustellvorganges selbst. Nach § 9 Abs. 1 ZustG sind Zustellungsbevollmächtigte in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet daher an die Partei (=Abgabepflichtiger) zu Handen des (richtig zu bezeichnenden) Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht, wird dieser weder im Adressfeld - zB. "An Abgabepflichtige(n) A…
…Unterfertigung des korrigierten Schriftsatzes über dessen Vollständigkeit und Richtigkeit zu vergewissern. Die abschließende Überprüfung des Schriftsatzes (auch) in formeller Hinsicht musste auch die richtige Bezeichnung des Adressaten einschließen, zumal die Adressierung nicht auf dem Kuvert, sondern infolge der Verwendung eines Kuverts mit Klarsichtfenster unmittelbar durch…
…2012, S 2 Abs. 7). Mit Schriftsatz vom 29. April 2010 richtete die genannte Vertreterin der Bw für diese einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bis 31. Oktober 2010 betreffend den Gruppenfeststellungsbescheid 2005 vom 2. April 2010 an das Finanzamt Wien 1/23. Am 7…
…Leistung objektiv möglich und die Erfüllung zumutbar ist (VwGH 13.9.1988, 88/14/0084). Reicht dabei das Wissen des Abgabepflichtigen zur Erstellung richtiger Erklärungen nicht aus, so führt dies nicht schon dazu, dass die zeitgerechte Abgabe derselben objektiv unmöglich oder unzumutbar ist (VwGH 20…
… 38 InsO, die durch das Finanzamt zur Insolvenztabelle der GmbH angemeldet werden müsse. Eine Zahlungsverpflichtung in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin scheide daher aus. Sie sei nicht der richtige Adressat für den belastenden Verwaltungsakt. Sie wies auf Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren hin, ersuchte, die Steuerforderung zur Insolvenztabelle…
…89/15/0058 mwN). Die Adressierung einer Erledigung: "HG, p. Adr. T. Rechtsanwalt ..." ist undeutlich und kann zu Missverständnissen Anlass geben. Es ist aber gerade noch erkennbar, dass der Masseverwalter im Konkurs des Gemeinschuldners als die richtige Verfahrenspartei gemeint war (VwGH 20.5.1987, 85…
…Auflage, § 93 Rz 7 mit weiteren Nachweisen) Der Erstbescheid war an den BW und an die richtige Adresse gerichtet. Die Berufungsvorentscheidung des FA wurde an die Adresse des BW zugestellt. In der Adressierung des Rückscheinkuverts findet sich keine Geschlechtsbezeichnung, dafür aber die Sozialversicherungsnummer des BW…
…fälschlich 04/04 anstelle richtigerweise 05/04 angegeben, was auch daran ersichtlich ist, dass die zum selben Zeitpunkt fällige USt richtig für das Monat 05 im Jahr 2004 angegeben worden sei. Das Ihnen mit Schreiben vom 6. Juli 2011 übermittelte Buchungsjournal bestätigt auch den Betrag…
…H. FA Kirchdorf Perg Steyr, Promenade, 4400 Steyr" händisch durchgestrichen ist. Im Kopf dieser Erledigungsausfertigungen vom 15. November 2010 scheinen deshalb nur mehr die Adressierungen an "Bw. " auf, personenbezogene Adressangaben fehlen dort jeweils. Schließlich ist den konkreten, der Berufungsbehörde lückenlos elektronisch übermittelten Erledigungskopien entnehmbar, dass…
…auch richtig adressiert ist (vgl. so zB. Ritz, BAO4, § 108 Tz 9; Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K 56/101, sowie UFS vom 2. Mai 2005, FSRV/0009-G/05, und vom 29. März 2005, FSRV/0025-W/05). Nur bei richtiger Bezeichnung bzw. Adressierung der…
…R.Str. als Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der KG , L.. Diese Adressierung bzw. Parteibezeichnung ist richtig. Denn während des Konkursverfahrens ist dem Gemeinschuldner die Dispositionsfähigkeit genommen und es fungiert hinsichtlich des Konkursvermögens der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 Abs.1…
…die noch im Original des Finanzamtaktes vorhanden sind. Auf diesen Papierstreifen wurde die Adressierung auf A zu Händen A_GmbH zu Händen des Berufungswerbers abgeändert. Auf anderen Papierstreifen wurden Namen der Beteiligten der KG beziehungsweise auch die Höhe der festgestellten Einkünfte verändert. Diese nachträglichen Veränderungen…
…Josef G. Y. bzw. von der X.-Privatstiftung auszustellen, damit wir den Übertrag fristgerecht am 2. Jänner 2002 durchführen können." Bereits die Adressierung dieses Briefs an die X. PRIVATSTIFTUNG macht deutlich, dass die Schuldnerin Y. Forstgut V. GmbH & Co.KEG in der X. PRIVATSTIFTUNG (und…