…der Bw ersucht, die Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärung betreffend 2008 einzureichen. Mit Bescheid vom 12. Oktober 2009 mit selber Adressierung wurde der Bw unter Androhung einer Zwangsstrafe von EUR 500,00 und Fristsetzung bis 2. November 2009 neuerlich aufgefordert, diesem Ersuchen Folge zu leisten. Mit dem…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Zustellungsbevollmächtigte sind somit in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (z…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…bezeichnet. Faktum ist, dass es in dem relevanten Zeitraum nur mehr ein FAGVG gegeben hat. Nimmt man nun an, dass die Adressierung (Straße + Ortsbezeichnung) richtig gewesen wäre, so wäre das beim Finanzamt in Gmunden eingebrachte Schriftstück an das FAGVG weitergeleitet worden. Einbringungsdatum wäre der Tag…
…Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Die richtige Adressierung gem. dieser Bestimmung lautet daher an die Partei (=Abgabepflichtiger) zu Handen des (richtig zu bezeichnenden) Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht, wird dieser…
…aber die Überwachung der richtigen Adressierung nicht zugemutet werden, so ist dem zu entgegnen, dass er sich auf Grund der besonderen Konstellation im Beschwerdefall dieser Kontrolle nicht entziehen konnte. Die Kontrolle von Schriftstücken anlässlich der Unterfertigung bezieht sich auch auf die richtigen Bezeichnung des Adressaten…
…nicht zulässig ist. Eine Berufung ist unzulässig im Fall einer mangelnden Aktivlegitimation des Einschreiters. Unstrittig ist im Berufungsfall die richtige Adressierung des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides an die Masseverwalterin und damit dessen rechtswirksame Erlassung sowie die Aktivlegitimation der Masseverwalterin zur Erhebung der Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid, da durch…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann…
…Zustellvorganges selbst. Nach § 9 Abs. 1 ZustG sind Zustellungsbevollmächtigte in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet daher an die Partei (=Abgabepflichtiger) zu Handen des (richtig zu bezeichnenden) Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht, wird dieser weder im Adressfeld - zB. "An Abgabepflichtige(n) A…
…Unterfertigung des korrigierten Schriftsatzes über dessen Vollständigkeit und Richtigkeit zu vergewissern. Die abschließende Überprüfung des Schriftsatzes (auch) in formeller Hinsicht musste auch die richtige Bezeichnung des Adressaten einschließen, zumal die Adressierung nicht auf dem Kuvert, sondern infolge der Verwendung eines Kuverts mit Klarsichtfenster unmittelbar durch…
…Im Unterschied zum gegenständlichen Fall erfolgte aber zumindest eine Adressierung an ein rechtlich existentes Gebilde. Das Erkenntnis 2002/16/0076 betraf die nicht korrekte Anführung des Firmennamens einer GmbH (statt richtig "Hermann P Getränke Gesellschaft m.b.H." fälschlich "P Getränkehandel Ges.m.b.H…
…Im Unterschied zum gegenständlichen Fall erfolgte aber zumindest eine Adressierung an ein rechtlich existentes Gebilde. Das Erkenntnis 2002/16/0076 betraf die nicht korrekte Anführung des Firmennamens einer GmbH (statt richtig "Hermann P Getränke Gesellschaft m.b.H." fälschlich "P Getränkehandel Ges.m.b.H…
…an die richtige Bescheidadressatin (wiederum) keine wirksame Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens 2007 – 2010 ergangen. Eine Teilwirksamkeit nach § 191 Abs 5 BAO liegt gegenständlich nicht vor. Diese gilt nämlich nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheide beabsichtigter Schriftstücke daraus ergibt, dass die Adressierung an…
…2012, S 2 Abs. 7). Mit Schriftsatz vom 29. April 2010 richtete die genannte Vertreterin der Bw für diese einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bis 31. Oktober 2010 betreffend den Gruppenfeststellungsbescheid 2005 vom 2. April 2010 an das Finanzamt Wien 1/23. Am 7…
…86/02/0135) und richtig adressiert (VwGH 29.5.0313 AnwBl 1996, 112) ist (Ritz BAO-Kommentar § 108 Tz 9). Die durch die falsche Adressierung bedingte Zurücksendung an den Absender durch die Post und die dadurch bedingte Verspätung geht somit zu Lasten des Einschreiters. Die…
…Rechtsnachfolge aufgrund einer Verschmelzung sei der Rechtsvorgänger richtig anzugeben. Aus der Angabe der Abgabenkontonummer xxx auf dem „Bescheid – Pfändung einer Geldforderung“ vom 29.5.2017 könnte zwar der Schluss gezogen werden, dass das Finanzamt Innsbruck die X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der Firma „XX123GmbH" adressieren wollte…
…des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Zunächst ist festzustellen, dass in der Beschwerde als Beschwerdeführerin die GmbH angegeben ist. Da allerdings sowohl die richtige Strafnummer angegeben als auch die Beschwerde von Herrn B. unterfertigt wurde, war vom Verteidiger offensichtlich eine Beschwerde des Herrn A…
…konnte dieser Adressierungsfehler nicht durch Übermittlung an den tatsächlichen Zustellbevollmächtigten geheilt werden und war daher dieses als BVE intendierte Dokument rechtlich unwirksam. Die BVE, welche am 15.1.2025 der Vertreterin zugestellt worden ist, weist die richtige Zustellungsbevollmächtigte als Empfängerin auf und ist daher wirksam…