…eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten durch das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz, mangels Nichtvorliegen einer inländischen Abgabestelle des Bf. zu Recht erfolgte. Die Zustellung der Strafverfügung vom 30. 9.2010 an den Zustellungsbevollmächtigten erfolgte daher rechtmäßig und rechtswirksam, die Abweisung des Antrages auf neuerliche Zustellung erfolgte…
… 56 Abs. 3 FinStrG gelten für Zustellungen das Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, und sinngemäß die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung. Im vorliegenden Fall ist die Frage, ob der angefochtene Bescheid vom 7. September 2004 ordnungsgemäß und damit rechtswirksam zugestellt wurde, nach der Sach…
…davon aus, dass dieser in den oben angeführten Zeiträumen über das Ende der Hinterlegungsfrist hinaus wegen Abwesenheit von der Abgabestelle vom Zustellvorgang keine Kenntnis erlangt hat. Eine rechtswirksame Zustellung des Zurückweisungsbescheides vom 2. Juli 2007 erfolgte somit erst durch die Zustellung am 6. September 2007…
…werden, womit dem zur Haftung Herangezogenen der Rechtsschutz gewahrt bleibt. Der vom Finanzamt im Vorlagebericht vertretenen Rechtsauffassung, dass dem gegenständlichen Haftungsbescheid keine rechtswirksam zugestellten Abgabenbescheide vorausgehen würden, da die Zustellung zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, in dem die GmbH bereits im Firmenbuch gelöscht gewesen sei…
…Haftungsbescheid im Einbringungsverfahren betreffend die Abgabenschulden der F.K.GmbH ergangen ist, hätte das Finanzamt selbst bei Vorliegen einer Vertretungsvollmacht in diesem Verfahren für den Bw., den Haftungsbescheid rechtswirksam direkt dem Bw. zustellen können, so dass dem Berufungsbegehren auch unter diesem Blickwinkel kein Erfolg beschieden…
…98/13/0187, zum Ausdruck gebracht, dass eine Zustellung an die nicht empfangsberechtigte "GmbH" als nicht rechtswirksame Zustellung zu betrachten sei. Sowohl die Vollmachtsnehmerin als auch die "BetriebsgmbH" hätten dieselbe Adresse und verfügten über ein Sekretariat in Kanzleigemeinschaft. Wenn ein Schriftstück bei der OHG eingehe…
…sowie der Bescheide betreffend Anspruchszinsen 2001 bis 2003 (jeweils mit Ausfertigungsdatum 1. Juni 2007). Der Bw erachtet deren Verbuchung am 1. Juni 2007 mangels Vorliegens einer rechtswirksamen Zustellung als rechtswidrig. Das Finanzamt geht dagegen von einer wirksamen Bekanntgabe iSd § 97 Abs. 1 BAO aus. Gemäß …
…dem Akteninhalt zu entnehmen ist, wurde der Bw anlässlich einer persönlichen Vorsprache eine Bescheidkopie übergeben. Dazu ist zu sagen, dass die Aushändigung einer Bescheidkopie keine rechtswirksame Zustellung darstellt. Gemäß § 96 BAO müssen schriftliche Ausfertigungen der Abgabenbehörden grundsätzlich mit einer Unterschrift bzw. einer Beglaubigung versehen sein…
…Ortsabwesenheit. Diese sei gegeben gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Festgestellt werden darf eingangs, dass die Übermittlung der Bescheidkopie am 25. August 2010 keine rechtswirksame Zustellung darstellt. Gemäß § 96 BAO müssen schriftliche Ausfertigungen der Abgabenbehörden grundsätzlich mit einer Unterschrift bzw. einer Beglaubigung versehen sein. Dies…
…Rechtzeitigkeit dieses Antrages wird ausgeführt, dass bis dato eine rechtswirksame Zustellung der Berufungsvorentscheidung nicht erfolgt ist. In der Berufung vom 16.05.2006 haben wir das bestehende Vollmachtsverhältnis angezeigt, sodass rechtswirksame Zustellungen nur mehr an unsere Rechtsfreunde erfolgen hätten dürfen. Darüber hinaus ist X.Y. …
…die Bescheide direkt den Steuerschuldnern zugestellt wurden, was zur Folge hätte, dass bis dato keine rechtswirksame Zustellung vorliege. Mit Schriftsatz vom 9. Mai 2001 (Postaufgabedatum: 10. Mai 2001) erhob der einschreitende Rechtsanwalt in Vertretung der Bw (das Schreiben enthält den Vermerk: "Vollmacht erteilt") Berufung gegen…
…Mai 2008 Berufung erhoben. Es sei bisher keine rechtswirksame Zustellung des Einkommensteuerbescheides erfolgt. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 sei an den steuerlichen Vertreter gefaxt worden. Dagegen sei ebenfalls fristgerecht Berufung eingebracht worden. Ausgehend von dieser Zustellung seien fristgerecht Berufungsfristverlängerungsersuchen gestellt worden, sodass der Zurückweisungsbescheid…
…der Betriebsprüfung nicht verständigt und der Bescheid sei ihr nicht zugestellt worden, weshalb die direkte Inanspruchnahme des Bw. als Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft nicht zulässig sei. Eine rechtswirksame Zustellung der Abgabenbescheide sei nicht erfolgt. Außer Streit steht, dass die Haftungsinanspruchnahme des Bw. mit Bescheid vom 6…
…der Betriebsprüfung nicht verständigt und der Bescheid sei ihr nicht zugestellt worden, weshalb die direkte Inanspruchnahme des Bw. als Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft nicht zulässig sei. Eine rechtswirksame Zustellung der Abgabenbescheide sei nicht erfolgt. Außer Streit steht, dass die Haftungsinanspruchnahme des Bw. mit Bescheid vom 6…
…RSb-Briefe wurden an die damalige Wohnadresse des Berufungswerbers in P, adressiert. Aufgrund der Rückscheine ist von einer ordnungsgemäßen und rechtswirksamen Zustellung aller Bescheide vom 3.5.2000 auszugehen. Dies gilt auch für jene Bescheide, die von der Ehegattin des Berufungswerbers als Ersatzempfängerin übernommen worden…
…jedoch keine rechtswirksame Zustellung bewirken, sondern könnte nur durch tatsächliche ordnungsgemäße Zustellung der Originalschriftstücke an den Betroffenen erfolgen. Der gegenständliche Bescheid wäre ohne Zustellnachweis an ihn zugestellt worden. Der Bw. hätte aber allerdings von Gesetz wegen gegen den Bescheid ein Berufungsrecht. Die Zustellung löse somit…
…für den Zeitraum Mai bis Oktober 2006 die Umsatzsteuer einschließlich einer Vorsteuerberichtigung in Höhe von € 20.922,80 mit € 37.446,32 fest. Der ausgefertigte Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde bis dato nicht rechtswirksam zugestellt. Die rechtswirksame Zustellung des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides vom 24…
…F sei zum Masseverwalter bestellt worden. Wegen der Postsperre des § 78 KO habe ab diesem Zeitpunk keine rechtswirksame Zustellung an den Beschwerdeführer persönlich erfolgen können. Diese Beschwerde wurde mit Bescheid (Beschwerdeentscheidung) der FLD für Salzburg vom 16. Jänner 2002, GZ RV 483/1-5/01…
…mit Vollmacht ausgewiesenen Rechtsanwaltes bloße Ablichtungen der Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 aushändigte, dann liegt darin keine rechtswirksame Zustellung dieses Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung…
…davon ausgegangen, dass behördliche Zustellungen nur dann für ihn rechtswirksam wären, wenn diese im Einklang mit den italienischen Zustellbestimmungen und damit mit einer in der italienischen Sprache abgefassten Übersetzung erfolgen würden. Durch die in Italien erfolgte Zustellung in deutscher Sprache sei ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben. Der…