…Grunde liegenden Umsatzsteuerbescheide nicht rechtswirksam seien oder dass die Säumniszuschläge falsch berechnet worden seien. Der Bw. bringt auch keine die Festsetzung eines Säumniszuschlages hindernde Gründe im Sinne des § 217 Abs. 4 bis 7 BAO vor. Der Bw. bekämpft demnach die Festsetzung der strittigen Säumniszuschläge mit…
…die durch die Festsetzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Null in allen sechs Jahren entstanden ist. Die in den Jahren 1990 bis 1995 erklärten Überschüsse aus der Vermietung und Verpachtung der Liegenschaft N.gasse sind zwar nicht rechtmäßig, so doch rechtswirksam den steuerfreien…
…Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ab 1. Jänner 2002 nicht pauschaliert, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden sollen...." Die Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2002 erfolgte mit Bescheid vom 7. April 2004 zunächst erklärungsgemäß, wurde sodann mit Bescheid vom 7…
…kann ein Verzicht rechtswirksam nur abgegeben werden, wenn aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgabe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen bekannt waren…
…dass der Bescheid am 27. April 2010 zugestellt worden sei. Es kann daher von einer Sanierung des Zustellmangels und einer rechtswirksamen Zustellung der Berufungsentscheidung vom 22. April 2010 ausgegangen werden. In Zusammenhang mit der Festsetzung von Aussetzungszinsen ist auf § 212a Abs. 9 BAO zu verweisen…
…der Bw. vorgelegten Verträge kommt der Unabhängige Finanzsenat zum Schluss, dass es den Vertragsparteien auch im streitgegenständlichen Fall nicht möglich war, nachträglich die rechtswirksame Aufhebung der o.a. notariellen Abtretungsverträge vom ttmmjj und vom ttmmjjjj ex tunc zu vereinbaren. Die Bw. wendet ein, es sei…
…erwogen: Gemäß § 201 BAO in der damals geltenden Fassung ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung der Abgabe zulassen und der Abgabepflichtige die Einreichung einer Erklärung, zu der er verpflichtet ist, unterlässt oder…
…hat das Hauptzollamt Linz - offensichtlich wegen der eindeutigen Bezeichnung des angefochtenen Bescheides - die Berufung nicht auf dieses Verfahren bezogen. Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Festsetzung und Vorschreibung der Abgabenschuld, weil der Abfindungsantrag des Bf. rechtswirksam und, zwar noch nicht zum Zeitpunkt der Vorschreibung…
…bei der GmbH uneinbringlich seien, was ebenfalls Voraussetzung der Erlassung des Haftungsbescheides wäre. Im Vorlagebericht vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide der GmbH nicht rechtswirksam zugestellt worden seien, da diese bereits im Firmenbuch gelöscht gewesen sei. Mit Eingabe vom 31…
…1 Abs. 1 Z 1 GrEStG ein Kaufvertrag oder ein sonstiges Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Am rechtswirksamen Zustandekommen des Übergabsvertrages vom 17.5.2010 bestehen keine Zweifel und wurden solche auch nicht vorgebracht, sodass die Steuerschuld im Sinne des § 8 Abs. 1…
… dies auch dann nicht, wenn die Festsetzung zu Unrecht erfolgt ist oder der die Abgaben festzusetzende Bescheid zu Unrecht besteht. Die Abgabenbehörde kann sich im Abrechnungsbescheid hinsichtlich bescheidmäßig festgesetzter Abgaben nur auf rechtswirksame Bescheide stützen, ohne dabei das rechtmäßige Zustandekommen oder das rechtmäßige Bestehen dieser…
…2007) zugestellt worden sei. Da bis zur Löschung auch keine "öffentliche Zustellung" erfolgt sei, sei der Umsatzsteuerbescheid 2005 rechtlich nicht existent. An die gelöschte AG habe keine rechtswirksame Zustellung mehr erfolgen können. Der Bw. habe der Alleinaktionärin der AG am 17. 1. 2006 seinen Rücktritt…
…vom 24. November 2004 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der F.gesmbH wurde mit Beschluss des HG Wien am 11. August 2004 der Konkurs eröffnet und Dr.SS zur Masseverwalterin bestellt. Mit Bescheid vom 24…
…wird. Im konkreten Fall ist jedoch die Straße (wie bereits ausgeführt) nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Auch die Berechnung der Höhe des Einmalbetrages erfolgt nach ganz anderen Kriterien als die Festsetzung der Höhe der hoheitlich vorzuschreibenden Beiträge. Überdies werden Verkehrsflächen- und Aufschließungsbeiträge deswegen erhoben, weil…
…Kaufvertrag sehe unter anderem vor, dass Bedingung für das rechtswirksame Zustandekommen dieses Vertrages die rechtskräftige Umwidmung in Wohngebiet, sowie das Vorliegen eines Bebauungsplanes sei. Diese Bedingungen seien noch nicht eingetreten, weshalb der Erlassung des Bescheides das Hindernis eines rechtswirksamen Vertrages entgegenstehe. Es werde daher der…
Im konkreten Fall basiert die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2010 auf der Veranlagung 2008. Die festgesetzte Einkommensteuer 2008 (EUR 34.808,49) war deshalb um 9% (EUR 3.132,76) zu erhöhen und mit EUR 37.941,25 festzusetzen. Trotz Aufforderung brachte der Berufungswerber bis zum…
…Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 9. Februar 2012 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9.2.2012 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber (kurz: Bw…
…, vom 16. Mai 2006, betreffend die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 2. Mai 2006, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für das Jahr 2005, entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der…
…als auch die Festsetzung der Einkommensteuer 2000 bis 2006 laut Buchungsmitteilung vom 13. Dezember 2007 Berufung. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2008 wies das Finanzamt die Berufungen als unzulässig zurück, da betreffend die vom Bw. in seinen Berufungen genannten Abgaben noch keine rechtswirksame Bescheidzustellung bewirkt…
…dass die Einkommensteuerbescheides vom 27. Mai 2009 nicht rechtswirksam erlassen worden wären, sodass den angefochtenen Bescheiden über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000 bis 2005 auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Anspruchszinsenbescheide setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen…