…im Sinne spezieller Regelung in einem Abgabengesetz). Da der Bw. bescheidmäßig erst nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan zur Haftung herangezogen wurde, wird im Folgenden zu untersuchen sein, wann im Hinblick auf die im Haftungsbescheid angeführten Abgabenschulden der Primärschuldnerin dem Bw. gegenüber der Haftungsanspruch jeweils entstanden ist…
…November 2001 über das Vermögen des Berufungswerbers eröffnete Konkursverfahren, den in diesem Verfahren von den Konkursgläubigern angenommenen und rechtskräftig bestätigten Zahlungsplan, mit dem sich der Berufungswerber seinen Konkursgläubigern gegenüber neben Zahlung der Konkursquote zu einer weiteren Befriedigung ihrer Konkursforderungen im Ausmaß von 4 % unter Restschuldbefreiung…
…0298). Mit seinen Einwänden verkennt der Einschreiter nun, dass es für die Frage, ob die "nachträglich hervorgekommene" Haftungsschuld des Berufungswerbers eine unter die Rechtswirkungen des in seinem Konkursverfahren rechtskräftig bestätigten Zahlungsplanes fallende und nach Maßgabe des § 197 KO zu behandelnde Konkursforderung darstellt, nicht darauf, wann…
…durch den rechtskräftig bestätigten Zahlungsplan von der Verbindlichkeit befreit, seinen Gläubigern den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen oder für die sonst gewährte Begünstigung nachträglich aufzukommen, gleichviel ob sie am Schuldenregulierungsverfahren oder an der Abstimmung über den Zahlungsplan teilgenommen oder gegen den Zahlungsplan gestimmt…
…im Insolvenzverfahren abgeschlossenen Zahlungsplan. Da das gegenständliche Insolvenzverfahren vor dem 1.7.2010 eröffnet (und auch abgeschlossen) wurde, sind die Änderungen der Konkursordnung durch das Insolvenrechtsänderungsgesetz 2010 nicht zu anzuwenden (§ 273 Abs. 1 Insolvenzordnung). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht ein rechtskräftig bestätigter Zwangsausgleich der…
…Auch innerhalb dieser Frist wurde die Erklärung nicht eingereicht. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 2.12.2008 wurde die Rechtskraft des Zahlungsplanes bestätigt und das Schuldenregulierungsverfahren aufgehoben. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 12.12.2008 die Einkommensteuer 2007 mit 906,30 € fest…
…setzt das "Wiederaufleben" des Leistungsgebotes voraus, dass dieses bereits in der Vergangenheit durch Erlassung eines Abgabenbescheides entstanden war. Auch daraus folgt, dass ein rechtskräftig bestätigter Zwangsausgleich der bescheidmäßigen Festsetzung des ungekürzten Abgaben-Leistungsgebotes nicht entgegensteht (vgl. VwGH 27.2.1990, 89/13/0085). Obige Ausführungen…
…Berufungsvorentscheidung vom 20. Jänner 2011 wurde die Berufung unter Hinweis auf ein VwGH-Judikat mit der Begründung abgewiesen, dass ein rechtskräftig bestätigter Sanierungsplan der bescheidmäßigen Festsetzung nicht entgegensteht. Im Vorlageantrag wurde festgehalten, dass die Gebühr bei Eröffnung des Sanierungsverfahrens bereits fällig war, die Erhöhung aber…
…dass die Abgabenbehörde ignoriert habe, dass mit Beschluss des Bezirksgerichtes XY das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Bw. eröffnet worden sei. Dieses Verfahren sei mit rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan vom 31. Mai 2007 beendet worden wäre. Der Bw. habe eine Barquote von 5% mittels Einmalzahlung bezahlt…
…12.8.2010, RV/0919-L/10) steht ein rechtskräftig bestätigter Zwangsausgleich der bescheidmäßigen Festsetzung der Einkommensteuerschuld nicht entgegen, dasselbe gilt gemäß § 193 Abs. 1 Konkursordnung (KO), RGBl. Nr. 337/1914, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010, auch für einen Zahlungsplan. Das Recht…
…die Bestimmungen des Zwangsausgleiches (§§ 140 ff KO) für den Zahlungsplan gelten. Gemäß § 156 KO werde der Gemeinschuldner durch den rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleich von der Verbindlichkeit befreit. Lediglich für den Fall der Nichterfüllung des Ausgleiches würden der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Ausgleich gewähre,…
…das Finanzamt Gläubiger in diesem Verfahren gewesen wäre, gelte daher auch für das Finanzamt der rechtskräftig bestätigte Zahlungsplan, wonach sämtliche Gläubiger lediglich 16 % ihrer Forderungen, zahlbar in sieben Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes in monatlichen Raten á € 94,00, ab Juli 2005 erhalten würden. …
…wobei sich die subsidiäre Geltung nicht nur auf den Antrag, sondern auf das gesamte Zahlungsplanverfahren bezieht. Wird der Zahlungsplan vom Gericht bestätigt, so ist nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses der Konkurs aufzuheben, wobei die Aufhebung des Konkurses anders als beim Zwangsausgleich von keinen weiteren…
…worden. Die Erfüllung des Zahlungsplanes habe ex lege zu einer Restschuldbefreiung des Berufungswerbers geführt. Der Umfang der Haftung gemäß § 12 BAO richte sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Nach § 156 KO sei der Berufungswerber durch den rechtskräftig bestätigten Zahlungsplan von der Verbindlichkeit befreit, seinen…
…nach Bestätigung des am 7. Juni 2006 angenommenen Zahlungsplanes aufgehoben. Mit Beschluss des Gerichtes vom 24. Juli 2006 wurde die Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses festgestellt. Entsprechend dem bestätigten Zahlungsplan entfiel auf das Finanzamt ein Betrag in Höhe von € 6.697,41, welcher beginnend mit 6…
…zwar § 20 KO nicht mehr, doch steht den Gläubigern über den rechtskräftig bestätigten Zahlungsplan hinaus kein Anspruch zu, wobei dies sowohl die Quote als auch die im Zahlungsplan festgesetzte Frist betrifft (OGH 11.7.2001, 3 Ob 232/00i). Ein rechtskräftiger Zahlungsplan entfaltet gem. § 193…
…gerichtlich bestätigt. Nach dem Inhalt dieses Zahlungsplanes beträgt die Quote 10,44% zahlbar in 84 monatlichen Teilquoten zu je € 287,70 beginnend ab 10. Dezember 2006 zum 10. jedes Monates. Mit Beschluss dieses Gerichtes vom 18. Dezember 2006 wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes…
…den Bw. in Höhe von 72.176,73 € angemeldet und diese festgestellt worden sind. Aufgrund des angenommenen und rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans vom 30. November 2010 bestand zum Zeitpunkt der Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens (22.12.2010) eine Restforderung des Finanzamtes Bregenz gegen den Bw. in…
…Zahlungsplan nicht angemeldet haben, haben gemäß § 197 Abs. 1 KO Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote nur insoweit, als diese der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht. § 156 Abs. 6 KO bleibt unberührt. § 156 KO lautet: "Abs. 1: Durch den rechtskräftig bestätigten…
…Abgabenbehörde auch ignoriert, dass - so der Vertreter - mit Beschluss des Bezirksgerichtes XY, das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Bw. eröffnet worden sei, welches mit rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan vom 31. Mai 2007 beendet worden wäre. Der Bw. habe eine Barquote von 5% mittels Einmalzahlung bezahlt, sodass …