Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 7. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 19. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…sein. Für die Abzugsfähigkeit einer Erblasserschuld genügt es somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts…
…daher höflichst die am 19.12.2006 mittels Finanzonline gemeldete Umsatzsteuer 1112006 in der Höhe von EUR 11.193,13 (Gutschrift) freizugeben, da unseres Erachtens sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Freigabe der gegenständlichen Gutschrift gegeben sind. Nach Fertigstellung des Objektes wird dieses an Herrn Dr…
…ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des …
…die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen seien, deren Verwertung aber erst nachträglich möglich geworden sei. Neue rechtliche Erkenntnisse stellten keine die Wiederaufnahme begründenden Tatsachen dar. Die Bw selbst gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört…
…sein. Für die Abzugsfähigkeit einer Erblasserschuld genügt es somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der P GesmbH, vertreten durch Auditor Treuhand GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 und 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Abgabenfestsetzung…
…dass sich der Bw zu Beginn des Jahres 1988 in einer derart kritischen finanziellen Situation befunden habe, dass er sich selbst nicht mehr erhalten habe können und daher der Unterhaltsanspruch gegenüber der AF auch rechtlich durchsetzbar gewesen wäre. Die weitere Entwicklung dürfe nicht überbewertet werden…
…FA L. geändert habe. Zur Korrektur rechtlicher Fehlbeurteilungen der Abgabenbehörde sei das Berufungsverfahren und nicht das Verfahren zur Wiederaufnahme vorgesehen (mit Hinweisen auf einschlägige Literatur bzw. Judikatur). In seinem fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag "wegen Wiederaufnahme der Einkommensteuer für 1999 und frühere Jahre" ergänzte die Bw. seine…
…über die gemeinsamen Marktorganisationen vorgesehen ist, Abweichungen von Absatz 6 beschlossen werden. Den Bestimmungen des Artikels 12 ZK ist zu entnehmen, dass Voraussetzung für die Erteilung einer VZTA das Bestehen eines diesbezüglichen rechtlichen Interesses ist, welches allerdings dann nicht vorliegt, wenn die betreffende Ware vom…
…dass auch diese als Bescheidadressaten die rechtlich nicht mehr existenten G u S ausgewiesen haben und sohin ins Leere gegangen sind, als rechtlich nicht existent zu werten. Ausgehend von der rechtlichen Nichtexistenz der Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre…
…dem dieser ausführt, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - keine Tatsachen sind. Die nachteiligen…
…= 10.028,20 € mit daraus resultierenden erhöhten Nachforderungsbeträgen. Die Berufungsentscheidung enthält nach einer zusammenfassenden Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufes und der eingebrachten rechtlichen Argumente eine Darstellung der anzuwendenden Rechtsnormen und insbesondere die drei gemäß Art. 5 Abs.1 lit.a bis lit.c der…
…Tatsachenbereich vorgetragen worden seien. Damit sei die Berufung abzuweisen, da Einwendungen gegen die rechtliche Beurteilung eines im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vollständig bekannt gewesenen Sachverhaltes keine Wiederaufnahme des Verfahrens zulassen würden. Selbst wenn daher im Erstbescheid ein objektiv unzutreffender Rechtsstandpunkt eingenommen worden wäre, würde dies im…
…sein. Für die Abzugsfähigkeit einer Erblasserschuld genügt es somit nicht, dass überhaupt Schulden und Lasten vorhanden sind; der rechtliche Bestand einer Schuld oder Last allein reicht für ihre Abzugsfähigkeit nicht aus (vgl. Fellner aaO, Rz 34 bis 35 zu § 20 ErbStG und Dorazil/Taucher, Erbschafts…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.-H.T. , S., K. 13, vertreten durch RA Mag. German Bertsch, Rechtsanwalt, 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 2, vom 10. Dezember 2003 gegen den Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
…einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO darstellt. Neue Erkenntnisse (sowohl seitens der Behörde als auch seitens des Steuerpflichtigen) in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder die Rechtsprechung oder…
…Kanzlei weder die Originalbescheide noch Bescheidkopien auffindbar. Daraus ergibt sich, dass die bekämpften Schriftstück keine rechtlichen Wirkungen entfalten konnten und damit auch nicht mittels Berufung bekämpft werden können (VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Das Rechtsmittel war in der Folge als unzulässig zurückzuweisen. Salzburg…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., geb. Datum, Adresse, vertreten durch Dkfm. Martin WT u. Stb. GmbH, 4320 Perg, Linzer Str. 36, vom 15. September 2003 und vom 24. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X, vertreten durch Y, vom…
…keine Wahl lässt. Rechte und Pflichten der Vorsorgebeteiligten ergeben sich im Bereich des Obligatoriums unmittelbar und im Bereich des Überobligatoriums (meist) mittelbar aus dem Gesetz. Im Bereich des Obligatoriums ist das Rechtsverhältnis (überwiegend) öffentlich-rechtlicher Natur, im Bereich des Überobligatoriums überwiegend privatrechtlicher Natur. Der Grundsatz…