…2. Der Unabhängige Finanzsenat kommt aus nachfolgenden Gründen zur Ansicht, dass das Ausmaß und die tatsächliche zeitliche Lagerung der qualifizierten Überstunden im Berufungszeitraum 2006-2010 nicht festgestellt werden kann. 3.2.1. Konkrete tageweise Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten im Berufungszeitraum existieren nicht. 3.2.2…
…geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Nach dem EStG 1988 besteht weiters die Notwendigkeit, auch zwischen "Normalüberstunde" (Überstunde zur Tagesarbeitszeit an Werktagen) und so genannten qualifizierten Überstunden (Überstunden an…
…für die Erbringung dieser Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen und somit auch zu Nachtzeiten darstellt. Diese Rechtsansicht des VwGH ist für den gegenständlichen Fall von Bedeutung. Das Finanzamt hat daher zu Recht die begünstigte Besteuerung von qualifizierten Überstunden verweigert. Steuerbegünstigte Prämien für Verbesserungsvorschläge: § 67 Abs…
…Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen (UFS vom 6.10.2005, RV/0303-F/04); außerdem muss wegen der unterschiedlichen Begünstigungen zwischen "Normalüberstunden" (Überstunden zu den Tageszeiten an Werktagen) und "qualifizierten Überstunden" (Überstunden an Sonntagen, Feiertagen und in der Nachtzeit) unterschieden werden. Bei einer Vielzahl von Überstunden…
…seine (Überstunden)Leistungen an Sonntagen und in der Nacht zu erbringen. Die Berufungsbehörde erachtet es daher als nicht erwiesen, dass zwingende betriebliche Gründe für die Erbringung von sogenannten qualifizierten Überstunden (an Sonntagen und in der Nachtzeit) vorlagen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden…
…Mai, Juli, September, November und Dezember 2011) ausgewiesenen Zuschlägen für Sonntags- und Feiertagsarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschlägen (qualifizierte Überstunden) iHv insgesamt 875,00 sFr (699,23 €) im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988 die Steuerfreiheit gewährt. Auf Grund der vom Bw…
…€) sei gewährt worden. Die Steuerfreiheit für Überstundenzuschlägen sei an Hand der Lohnabrechnungen mit 92,40 € (bisher 107,80 €) ermittelt worden. Die Gruppenführerzulage habe laut den vorliegenden Monatsabrechnungen 917 € für die Kalendermonate September bis Dezember 2006 betragen. Die Gruppenführerzulage werde dem Bw…
…ein neues Umfeld und neue Projekte erlangt und Überstunden nicht mehr nötig waren. Unbestritten ist in rechtlicher Hinsicht, dass die Kosten zur Ausbildung zum Lebensberaterin im Zusammenhang mit dem bisher seitens der Bw. ausgeübten Beruf einer speziell qualifizierten Angestellten mangels Artverwandtschaft weder abzugsfähige Aus- noch…
…Bewaffnung, usw.) ist eine ausreichende Vorbereitungszeit vor dem Schichtwechsel erforderlich. In einem Kalendermonat sind zwischen 14 und 16 reguläre Dienste und jeweils mehrere Überstundendienste zu leisten. In der Arbeitnehmerveranlagung 2008 beantragt der Bw. ab Juni die große Pendlerpauschale für Wegstrecken von 40 bis 60 km…
…die Einkünfte aus der Aufsichtsratstätigkeit als sonstige Einkünfte, Funktionsgebühren, qualifizierte und deren Höhe mit dem Betrag von 1.117,66 € in der Einkommensteuerberechnung ansetzte. Die Sonderausgaben wurden nicht in voller Höhe berücksichtigt. Begründet wurde dies damit, dass das Sonderausgabenpauschale ab 1996 bei einem Gesamtbetrag…
…eines Dienstverhältnisses erbracht wurden. Zur Mehrstundenentlohnung wird ergänzend vermerkt, dass es unverständlich ist, wenn bei tatsächlichen Ansprüchen aus einem Dienstverhältnis vorweg nicht die Abgeltung der Normalarbeitszeit mit steuerbegünstigten Sonderzahlungen sowie die Abgeltung von Überstunden eingeklagt wird, sondern der Umweg über die "arbeitnehmerähnliche Stellung" gewählt wurde…
…auch Schwierigkeiten der Arbeit selbst oder der Dringlichkeit ihrer Durchführung (VwGH 4.6.1985, 85/14/0041). Jede höher qualifizierte Tätigkeit im Berufsleben setze auch höhere geistige und psychische Belastungen voraus (VwGH 19.1.1988, 85/14/0124). Minderqualifizierte Tätigkeiten müssten keineswegs eine Erschwernis bedeuten…
…bezahlen gehabt. Weiters führte SZ aus, dass er den Bruttorechnungsbetrag der Firmenkasse bzw. dem Firmenkonto entnommen habe und diesen zum einen für die Provisionen und zum anderen für die Begleichung der Überstunden der Mitarbeiter der Bw. verwendet habe. Auch bei der Rechnung der Fa. SE…
…14/0215). Entscheidend dabei sei, ob die Bildungsmaßnahme der Verbesserung der Fähigkeit und Kenntnisse in der Ausbildung des bisherigen Berufes, sei es auch in einer höher qualifizierten Stellung, dienen würde. Die Qualifizierung für die Stellung als Führungskraft in einem bestimmten Beruf bedeute nicht, dass damit…
…allgemeinen Büroarbeiten verrichte, wozu auch fallweise Tätigkeiten abends und am Wochenende gehörten. Weiters habe er darauf hingewiesen, dass, obwohl seine Gattin H im Prüfungszeitraum mehrfach Überstunden, insbesondere abends und an Wochenenden, geleistet habe, solche nie verrechnet und auch nie bezahlt worden seien. Er habe weiters…
…Da er niemanden gefunden habe, der die Tätigkeit entsprechend ausüben hätte können, sei er gezwungen gewesen, die Arbeiten durch eigene Überstunden und entsprechende Mehrbelastung selbst zu übernehmen. Genau dies habe sich im Nachhinein als schwerer Fehler herausgestellt, da er - wie dem Finanzamt bekannt sei - durch…
…malige Zahlung nicht unterscheidungsrelevant. Zum Argument a) wird ausgeführt: Interne oder externe Berater bei bestimmten Geschäftsfällen beizuziehen, auch dann wenn es sich dabei um die hiezu qualifizierte Ehegattin handeln sollte, ist dem Grunde nach kein unüblicher Vorgang. Die Entscheidung zur Beiziehung eines Beraters ist…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Nach § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Erschwernis- und…
…durch entsprechende Ersatzruhezeiten abgegolten, wobei für eine Sonn- und Feiertagsstunde 2 Stunden, für eine Werktagsstunde 1 1/2 Stunden zu vergüten sind. Sie können auch durch Überstundenentlohnung abgegolten werden. Besondere Aufwendungen, die der Angestellte zum Erreichen des Zweckes seiner Dienstreise machen muss, sind als Nebenkosten…
…Normalüberstunde" (Überstunde zu Tageszeiten an Werktagen) und sogenannten qualifizierten Überstunden (Überstunden an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit) zu unterscheiden. Wenn "normale Überstunden" vorliegen, besteht diese Begünstigung nur darin, dass gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1988 die Zuschläge für die ersten fünf Überstunden pro…