…der GmbH habe sich durch diese Verbuchung vermindert und somit sei für die private Kfz-Nutzung ein echter Kostenersatz geleistet worden. Damit hat die Berufungswerberin zumindest glaubhaft gemacht, dass der vereinbarte Betrag für die private Benützung firmeneigener Fahrzeuge durch den Geschäftsführer kostenwirksam verrechnet worden ist. …
…wir eine berichtigte Umsatzsteuererklärung 2008. In dieser berichtigten Umsatzsteuererklärung 2008 wird kein Eigenverbrauch angesetzt. Die private Kfz-Nutzung wurde bereits im Zuge der Einnahmen-Ausgaben-Erfassung 2008 als Aufwandsreduktion mit Vorsteuerkürzung verbucht (Vorsteuerberichtigung ausgewiesen unter KZ 067). Bei allen Wirtschaftsgütern, bei denen bisher kein Privatanteil…
…Dienstgeberbeitrag) einzubeziehenden Gehältern und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 für den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer auch so genannte "amtliche Sachbezugswerte" für die private Kfz-Nutzung angesetzt. Dabei wendete es die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab…
…Es wurden daher für folgende Beträge (inklusive der für die private Kfz-Nutzung angesetzten Werte) die im Spruch des Bescheides genannten Abgaben nachgefordert: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage | DB | DZ | 2000 | 1,134.000,00 S (82.410,99 €) | 51…
…Sachbezuges für die private Kfz Nutzung verwies der steuerliche Vertreter auf einen Artikel der Autoren Schuster und Hannak in der SWK. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die beiden Geschäftsführer im Privatvermögen Kraftfahrzeuge besitzen und eine eindeutige Vereinbarung bestehe, die Dienstkraftfahrzeuge nicht privat zu verwenden…
…r hat in ihrem Dienstvertrag vom 15. August 2001, Punkt 5. "Einstufung und Arbeitsentgelt" ebenfalls keinen Anspruch auf die private Nutzung eines KFZ. Frau r ist die alleinige Verwaltungsangestellte und führt in kaufmännischer und verwaltungstechnischer Hinsicht langjährig dieses Unternehmen. Sie erstellt unter anderem auch die…
…sich mit den Einwendungen auseinander zu setzen. Diesen Anforderungen genügt der angefochtene Bescheid nicht. Mit der Wendung im angefochtenen Bescheid "in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung (wird) eine zusätzliche GF-Vergütung für die private Nutzung des Firmen-Kfz festgesetzt", werden keine Feststellungen der einer Schätzung zugrundeliegenden…
…vorgetragenen Argumente, insbesondere hinsichtlich des Unternehmerrisikos, gingen daher mangels diesbezüglicher Relevanz ins Leere. Berechtigung maß der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde lediglich in der Frage der Erhöhung der Abgabenbemessungsgrundlagen wegen Einbeziehung eines sogenannten Sachbezugswertes für die private Kfz-Nutzung zu. Der daraus erzielte Vorteil sei im Schätzungswege (§…
…Erklärungspflichten im Zusammenhang mit den Lohnabgaben und bei der Abgabenentrichtung festzustellen und die Rückstände unverzüglich zu begleichen." In einer dazu abgegebenen Stellungnahme vom 23.12.2008 wurden die Haftung für jene Lohnabgaben, die auf den Sachbezug aus der privaten Kfz-Nutzung entfallen, anerkannt und beantragt…
…Gesellschafter-Geschäftsführers gutgeschrieben. Zu Jahresende wurde ein Kfz-Privatanteil als Sachbezug in Ansatz gebracht. Im Jahr 2002 wurde ein Betrag von ATS 275.206,00 (20.000,00 €) dem Verrechnungskonto am Jahresende gutgeschrieben und wiederum ein entsprechender Sachbezugswert für die private Kfz Nutzung verrechnet…
…von einer jährlichen Kilometerleistung von durchschnittlich 16.500 km sei daher laut Finanzamt von einer weitaus überwiegend für private Zwecke erfolgten Kfz-Nutzung auszugehen, wobei aus Vereinfachungsgründen die amtlichen Kilometergelder als Kfz-Aufwand (S 4,90 mal 4.600 km) angesetzt würden: | | 1999…
…vorgelegten Unterlagen nur für das Jahr 2003 ersichtlich war, also erklärungsgemäß in den Jahren 2001 und 2002 von keiner privaten Nutzung des Fahrzeuges durch die Dienstnehmerin "Ehegattin" auszugehen war. Warum die KFZ-Kosten nach dem Inhalt des Berufungsbegehrens vollinhaltlich anzuerkennen wären, war aus h.o…
…Kilometerleistung von 14.400 sich ein eindeutiges Überwiegen der privaten Nutzung ergebe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. KFZ-Kosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen…
…Umso mehr, als in den Betriebskosten Ausgaben der privaten Lebensführung enthalten gewesen seien. Da es sich um eine arbeitnehmerähnliche Wohnstätte gehandelt habe, sei der IFB nicht zu gewähren gewesen. Aus den vorgelegten Tätigkeitsberichten lasse sich nicht ersehen, dass eine betriebliche Nutzung des KfZ überwiege, da…
…Ansicht der BP keine verlässliche Beurteilung über die betriebliche Nutzung des Kfz zulassen. Aus den oben angeführten Gründen erfolgte daher durch die BP die Schätzung des betrieblichen Anteils am Kfz. Das Ausmaß für die üblichen privaten Fahrten im Nahbereich des Wohnortes Wien des Abgabepflichtigen wurde…
…| Kaufpreis | 284.000,00 | Diverse Rechnungen | 56.314,80 | | 340.314,80 | - | Das Navigationssystem sei in den Mercedes 300 SE eingebaut worden. Das private KFZ, der Jaguar, hätte kein solches, da er bei seinen Freunden wisse…
…erklärte im Veranlagungsjahr 2006 auf Grund der Anschaffung eines Notebooks im November 2004 in Höhe von € 1.100 eine AfA von 33% der Anschaffungskosten (€ 367).Weiters machte sie beruflich veranlasste private Telefonkosten geltend und legte zum Nachweis drei Telefonrechnungen (für die Monate Jänner…
…E, ersichtlich ist, nicht Prüfungsschwerpunkt gewesen ist. Die Tatsache, dass diese KFZ-Nutzung im Rahmen der Vorbetriebsprüfung, soweit erkennbar, keiner näheren Überprüfung unterzogen worden ist, konnte für den Bf daher keinesfalls bedeuten, er habe rechtmäßig gehandelt. Hinsichtlich der dem Bf vorgeworfenen Körperschaftsteuerverkürzungen 2001 und 2002…
…Ausmaß der Kfz-Nutzung. Ein Vorsteuerabzug für Kfz-Kosten stehe daher nicht zu. Zur Klarstellung sei auszuführen, dass der Steuerberater sich in seiner Berechnung auf die Höhe des Erlöses, die BP sich auf die zurückgelegte Entfernung (Kilometer) und somit auf das Ausmaß der Nutzung beziehen…
…habe er jedoch keine Aufzeichnungen bzw. Abrechnungen vorlegen können und sei von ihm auch kein Fahrtenbuch geführt worden. Im vorliegenden Fall sei von einer betrieblichen Kfz-Nutzung von mehr als 50% auszugehen, weshalb hier die tatsächlichen Kosten abzusetzen seien. Da der Bw auch darüber keine…