…nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen, in welchen zu Unrecht [ergänze: Aufwendungen für privat veranlasste Verbindlichkeiten sowie für einen 1996 abgehaltenen Ärztekongress in S als] Betriebsausgaben geltend gemacht worden waren, betreffend die Veranlagungsjahre 1995 bis 1999 eine Verkürzung der bescheidmäßig festzustellenden Einkommensteuern in Höhe von insgesamt…
…Rest war mangels Nachweis und die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge auszuscheiden. Laut TZ 11 wurden durch die Buchung von Rechnungen und Visaabrechnungen Rechnungen doppelt gebucht. Schließlich wurde unter TZ 13 festgehalten, dass private Aufwendungen, davon erhebliche im Jahre 2003, als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden. Die Finanzstrafbehörde…
…kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass private Aufwendungen nicht als Betriebausgaben angesetzt werden dürfen und dass solche Privatausgaben auch nicht zur Geltendmachung von Vorsteuern führen können. Dass es sich bei den hier relevanten Ausgaben um solche privater Natur handelte, ist offenkundig und wurde vom…
…schloss das Finanzamt auf eine privat veranlasste Ausgabe und wies den Antrag mit der Begründung ab, dass in Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und somit auch von der Erstattungsfähigkeit ausgenommen u.a. Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…Vereinzelt werden auch mehrmals monatlich 10.000,00 ATS oder zusätzlich 15.000,00 ATS entnommen. Darüber hinaus werden laufend private Aufwendungen des Geschäftsführers mit Mitteln der Gesellschaft über das Verrechnungskonto beglichen. Bei Bilanzerstellung erfolgt eine Verzinsung des Verrechnungskontos, welche zuerst dem Verrechnungskonto angelastet wird…
…den Sohn zum Gebrauch zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel zu Grunde gelegt wurde, erscheint nur aus dem Gedanken heraus verständlich, private Aufwendungen in die Sphäre der Einkünfteerzielung zu transferieren, um die damit erzielten Werbungskostenüberschüsse mit anderen, positiven Einkünften ausgleichen zu können und bezahlte Umsatzsteuern als erstattungsfähige Vorsteuern…
…dass es sich bei diesen Aufwendungen (vor allem Kilometergelder und Taggelder) um solche handle, die im Rahmen der unselbständigen Beschäftigung des Bw. als Landesrettungskommandant getätigt und die vom Österreichischen Roten Kreuz finanziell nicht abgegolten worden seien. Die Fahrten mit dem Privat-PKW würden zum Beispiel…
…68). 4. Die Rechnungen 1, 2, 3 (Teil 1) stammen aus dem Jahr 2008, berechtigen also schon aus diesem Grund nicht zum Vorsteuerabzug im Jahr 2009, weiters umfassen sie private Aufwendungen wie Christbaum, Adventskranz und Vorhänge, sowie Katalogleistungen nach Punkt 2. (Nr. 3). 5. Gewährt…
…handle , die aus diesem Grunde keine Werbungskosten, sondern private Aufwendungen darstellen würden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Ausgaben. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…Zusammenhang mit den Einnahmen aus der nichtselbständigen Tätigkeit stehenden Kosten handle, die aus diesem Grunde keine Werbungskosten, sondern private Aufwendungen darstellen würden." Der unabhängige Finanzsenat räumt wie bereits angeführt ein, dass es für die Bw. (unter ihren Aufgabenbereich fiel auch die Kundenberatung bei der Firma…
…Er ist seit 1994 selbständig unternehmerisch tätig. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bf. aufgrund seiner mehrjährigen Erfahrung als Unternehmer weiß, dass Rechnungen für private Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dadurch, dass er entgegen diesem Wissen gehandelt hat, lässt sich zweifelsohne der Verdacht ableiten…
…die Tätigkeit zu intensivieren. Darüber hinaus habe die Prüferin festgestellt, dass in den Einnahmen/Ausgabenrechnungen der strittigen Jahre private Aufwendungen als Betriebsausgaben abgesetzt worden seien. Diese Tatsachen seien der Behörde bei Bescheiderlassung nicht bekannt gewesen, sondern erst im Zuge der Betriebsprüfung hervorgekommen. Sie seien demnach…
…Sie beruht auf Fakten, die dem Arbeitsbogen klar entnehmbar sind. Es wurden unter Missachtung der Offenlegungspflicht klar private Aufwendungen geltend gemacht, die eine verdeckte Aufschüttung nach sich ziehen müssen. Dr. Halm: Auf Grund der langen Verfahrensdauer (das Verfahren ist seit dem Jahre 2003 anhängig) kann…
…Bescheid vom 8. September 2004 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass ihm im Monat für private Aufwendungen nur € 570,00 verblieben, wie aus seiner monatlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung für Juli 2004 ersichtlich sei. Der Bw. könne daher keine…
…dem angefochtenen Bescheid nicht entnommen werden könne, welche geltend gemachten Aufwendungen gemeint seien, weshalb die Begründung als mangelhaft anzusehen sei. Zudem sei die im bekämpften Bescheid vertretene Rechtsmeinung unzutreffend. Bei außergewöhnlichen Belastungen handle es sich um zwangsläufige private Aufwendungen, die nach dem subjektiven Nettoprinzip von…
…der Betriebsprüfung einvernehmlich festgestellt worden wäre, dass es sich hierbei teilweise um nach § 20 EStG nicht absetzbare private Aufwendungen handeln würde. Der Abgabepflichtige begehrte mit Schreiben vom 5. Juni 2009 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Anlässlich einer mündlichen Vorsprache am 12…
…gesetzt werde, schade nicht (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045). Zum Einwand, dass jene Feststellungen und daraus resultierenden Vorschreibungen, die Privataufwendungen betreffen würden, bereits entrichtet worden wären, legte das Finanzamt dar, dass an Zahlungen auf Grund der Betriebsprüfung lediglich € 1.533,00 (B. …
…gemacht worden, der nicht an die angegebenen Provisionsempfänger geflossen sei. Zudem seien private Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht worden. Der Beschuldigte habe sich unter Verweis auf seine finanziellen Probleme geständig gezeigt. Im Rahmen der Strafzumessung wurden der lange Tatzeitraum als erschwerend, das Geständnis, die Unbescholtenheit…
…einen hohen passiven Saldo aus (über S 2,5 Millionen). Im Prüfungszeitraum wären einerseits keine Rückzahlungen vorgenommen und auf der anderen Seite die Bankverbindlichkeiten durch Bankomatabhebungen und private Aufwendungen wie Zahlung der Lebensversicherung erhöht worden. B wäre mehrmals in den Vorhalten vom 18.9.1998…
…keine UID-Nr. angeführt. Die in Abzug gebrachten Vorsteuern von € 400,00 sind daher nicht abzugsfähig und werden zum Aufwand. Tz. 3 Verd. Ausschüttungen 1.) Private Aufwendungen In den Betriebsausgaben sind Kosten enthalten, die der Privatsphäre der Gesellschafter zuzurechnen sind, enthalten. Diese von der…