…Gebiets sei in allen Präferenzregelungen eine entsprechende Ausnahme vorgesehen. Die Rechtsfolgen aus der Verletzung der territorialen Kontinuität wären bei einer Berührung drittländischen Gebiets zu streng und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ("Bachmann, Territorialitätsprinzip in den präferenziellen Ursprungsregeln in Wolffgang (Hrsg) Management mit Zollpräferenzen, 86"). Auch im og…
…Teilen zusammengebaut. Nach den Angaben des Ausführers reichte der in Thailand erzielte Wertzuwachs dabei aus, um den präferenziellen thailändischen Ursprung zu begründen. Laut OLAF hatte der Ausführer die Preise der eingesetzte Vormaterialien jedoch manipuliert (siehe Beilage A zum Schreiben der Bf vom 10. Juni 2009…
…ihr Vorbringen vom 1. Dezember 2005 wiederholt und ergänzend dargetan, dass sie sicherlich die Ware rechtzeitig gestellt und unter Vorlage entsprechender Präferenznachweise für eine Präferenzzollbehandlung für das EFTA Ursprungsland Norwegen dem zollrechtlich freien Verkehr zugeführt hätte, wenn erkannt werden hätte können, dass es sich um…
…ihr Vorbringen vom 16. November 2005 wiederholt und ergänzend dargetan, dass sie sicherlich die Ware rechtzeitig gestellt und unter Vorlage entsprechender Präferenznachweise für eine Präferenzzollbehandlung für das EFTA Ursprungsland Norwegen dem zollrechtlich freien Verkehr zugeführt hätte, wenn erkannt werden hätte können, dass es sich um…
…ihr Vorbringen vom 16. November 2005 wiederholt und ergänzend dargetan, dass sie sicherlich die Ware rechtzeitig gestellt und unter Vorlage entsprechender Präferenznachweise für eine Präferenzzollbehandlung für das EFTA Ursprungsland Norwegen dem zollrechtlich freien Verkehr zugeführt hätte, wenn erkannt werden hätte können, dass es sich um…
…ihr Vorbringen vom 16. November 2005 wiederholt und ergänzend dargetan, dass sie sicherlich die Ware rechtzeitig gestellt und unter Vorlage entsprechender Präferenznachweise für eine Präferenzzollbehandlung für das EFTA Ursprungsland Norwegen dem zollrechtlich freien Verkehr zugeführt hätte, wenn erkannt werden hätte können, dass es sich um…
…ihr Vorbringen vom 16. November 2005 wiederholt und ergänzend dargetan, dass sie sicherlich die Ware rechtzeitig gestellt und unter Vorlage entsprechender Präferenznachweise für eine Präferenzzollbehandlung für das EFTA Ursprungsland Norwegen dem zollrechtlich freien Verkehr zugeführt hätte, wenn erkannt werden hätte können, dass es sich um…
…ihr Vorbringen vom 16. November 2005 wiederholt und ergänzend dargetan, dass sie sicherlich die Ware rechtzeitig gestellt und unter Vorlage entsprechender Präferenznachweise für eine Präferenzzollbehandlung für das EFTA Ursprungsland Norwegen dem zollrechtlich freien Verkehr zugeführt hätte, wenn erkannt werden hätte können, dass es sich um…
…r ü n d u n g Das HZA Linz begründet den Erlaß des angegriffenen Bescheides damit, daß 1. der fob-Preis im Ursprungsland zuzüglich der Transport- und Versicherungskosten bis zur Gemeinschaftsgrenze beantragt wurde; 2. anläßlich der Überführung in den freien Verkehr der Einfuhrpreis gem…
…werde daher ersucht, die durch das vorschriftswidrige Verbringen entstandene Zollschuld unter Berücksichtigung der Präferenzzollbegünstigung dem Abgabenkonto der Bf. anzulasten. Das in Verlust geratene gemeinschaftliche Versanddokument und das Präferenz-Ursprungszeugnis würden nachgereicht werden. Mit Bescheid vom 11. Februar 1998, Zl. 100/33042/98, hat das Hauptzollamt…
…Status Gemeinschaftsware zur Folge haben. Einerseits sind dies die Waren, die dazu im Grunde von sogenannten Ursprungsvoraussetzungen zu zählen sind. Auf der anderen Seite können Nichtgemeinschaftswaren durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu Gemeinschaftswaren werden. Andere als Gemeinschaftswaren sind Nichtgemeinschaftswaren. Die Nichtgemeinschaftsware definiert sich…
…der in der Warenanmeldung erklärte Ursprung Litauen hingegen sei unrichtig. Zum nicht-präferentiellen Ursprung werde auf die Art.23 und 24 Zollkodex sowie die in den Art.35 bis 40 ZK-DVO (und den Anhängen 9 bis 11 der ZK-DVO) normierten Durchführungsregeln dazu verwiesen…
…längst hätte einschreiten müssen. Auch hätte es der zollerfahrenen Anmelderin auffallen müssen, dass hier unrichtige Zeugnisse (Formulare Form A für nicht präferentielle Ursprungserzeugnisse) ausgestellt worden seien, da die Bf, die damals noch keinerlei Erfahrung im Import aus Drittländern in die EG gehabt habe und sich…
…verwiesen im bisherigen Verfahren, hinsichtlich des Begriffes "Ursprung" auf die Bestimmungen des Zollkodex, so insbesondere auf Art. 23 ZK. Dazu ist auszuführen, dass diese Gesetzesbestimmung für das anhängige Verfahren keine Anwendung finden kann, da diese ausschließlich Angelegenheiten des "nicht präferentiellen Ursprungs" regeln, während das vorliegende…
…zitierten Abkommen vorgelegen, so dass die Ursprungseigenschaft auch im Sinne der präferentiellen Ursprungsregeln nicht nachgewiesen sei. Im Übrigen würde die Beweisführung im Rahmen der Präferenzabkommen keine Änderung hinsichtlich der Beurteilung des nichtpräferentiellen Ursprungs erbringen. Zu den Beweismitteln der Verwendungsnachweise für Importwaren bemerkt die Außen- und…
…zitierten Abkommen vorgelegen, so dass die Ursprungseigenschaft auch im Sinne der präferentiellen Ursprungsregeln nicht nachgewiesen sei. Im Übrigen würde die Beweisführung im Rahmen der Präferenzabkommen keine Änderung hinsichtlich der Beurteilung des nichtpräferentiellen Ursprungs erbringen. Zu den Beweismitteln der Verwendungsnachweise für Importwaren bemerkt die Außen- und…
…der in der Warenanmeldung erklärte Ursprung Litauen hingegen sei unrichtig. Zum nicht-präferentiellen Ursprung werde auf die Art.23 und 24 Zollkodex sowie die in den Art.35 bis 40 ZK-DVO (und den Anhängen 9 bis 11 der ZK-DVO) normierten Durchführungsregeln dazu verwiesen…
…längst hätte einschreiten müssen. Auch hätte es der zollerfahrenen Anmelderin auffallen müssen, dass hier unrichtige Zeugnisse (Formulare Form A für nicht präferentielle Ursprungserzeugnisse) ausgestellt worden seien, da die Bf, die damals noch keinerlei Erfahrung im Import aus Drittländern in die EG gehabt habe und sich…
…einer richtigen Darstellung der Fakten beruht". Das Hauptzollamt Graz hat keinen Nachweis dafür erbracht, dass der Ausführer die Fakten unrichtig dargestellt hat, um die präferentielle Ursprungsbescheinigung zu erhalten. Die Nacherhebung bei der Bf. ist daher zu Unrecht erfolgt. Augrund dieser Ausführungen war spruchgemäß zu entscheiden. …
…a ZK auch bei geschehenen Unregelmäßigkeiten die Anwendung zolltariflicher Begünstigungen zulässt, dieser Begriff aber nicht etwa durch weite Auslegung die Einbeziehung von Ursprungsbegünstigungen miterfasst. Bei Entstehung einer Zollschuld gem. Art. 204 ZK ist eine Berücksichtigung des präferentiellen Ursprungs im Wege eines Erstattungs- bzw. Erlassantrages gem…