…und SV) ist davon auszugehen, dass die beantragte Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte. Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit wird daher zu verneinen sein. Selbst wenn die Berufungswerberin diese Ansicht nicht teilen sollte, kommt eine Nachsicht aus nachstehenden Überlegungen nicht in Betracht. Die Bewilligung liegt…
…nicht nachzukommen, demnach wissentlich und wollentlich unterlassen die Umstände darzutun, die zur Überprüfung der Voraussetzungen für ein Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit unerlässlich sind. Da das Nachsichtsgesuch bereits wegen Fehlens der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen aus Rechtsgründen abzuweisen war, bleibt für eine Ermessensentscheidung diesfalls kein Raum, wie bereits…
…Einziehung nach der Lage des Falles unbillig sein. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde sinngemäß vorgebracht, es sei nicht sachliche, sondern persönliche Unbilligkeit der Einhebung geltend gemacht worden. Durch die Einhebung des nachzusehenden Betrages werde die wirtschaftliche Existenz des Bw. und dessen Gattin gefährdet bzw…
…€ zu entrichten, ist zu entnehmen, dass der Bw. ausschließlich die persönliche Unbilligkeit der Einhebung geltend macht. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers bzw. seiner Familie gefährdet. Allerdings bedarf…
…würde. Ist die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden, die außergewöhnlich sind (wenn beispielsweise die Abgabenschuld nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnte), ist von persönlicher Unbilligkeit auszugehen. Die Rechtsprechung verlangt, dass die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gerade durch die Einhebung der Abgaben…
…Konkrete Angaben zum Grundbesitz (Höhe des Verkehrswertes) habe der Bw nicht gemacht. Auf Grund der teilweise fehlenden Darstellung der Vermögenswerte im Vergleich zu den Passiva könne das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit nicht abgeleitet werden. Nicht zuletzt sei zu berücksichtigen, dass der Bw zwar bereit sei…
…Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im Sinn einer Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung vor (vgl. nochmals VwGH 21. 11. 2007, 2007/13/0068…
…Liquidität reicht jedoch für die Annahme einer Existenzgefährdung nicht aus (VwGH 4.10.1985, 82/17/0021). Eine persönliche Unbilligkeit liegt daher nicht vor. Selbst im Falle der Bejahung einer Unbilligkeit wäre im Rahmen des Ermessens der bisherige Zahlungswille zu berücksichtigen (VwGH 24.9.2002…
…Ergebnisverteilungskorrekturen in derartiger Höhe vorzunehmen seien, hätte schon aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nie die Möglichkeit bestanden, dass durch Ergebnisaufrollungen derartig existenzgefährdende Situationen entstehen könnten. Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei darin zu erblicken, dass der Bw. und seine Frau über ein jährliches…
…ist aus den Akten nicht zu ersehen, sodass den betreffenden Einwendungen keine Berechtigung zukommt. Die Bw. hat allerdings auch das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung geltend gemacht, indem sie vorbringt, sie lebe mit ihren vier Kindern am Existenzminimum. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtssprechung…
…Der Bw. habe die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes studiert, diese unterstütze die Berechtigung seines Begehrens nach Ausbuchung der Forderung gemäß § 236 BAO. Nach Zitieren der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur sachlichen und persönlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO führte der Bw. weiters ergänzend aus, es stelle…
…die Abstattung nur durch Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (VwGH 22.10.2002, 96/14/0059). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch eine persönliche Unbilligkeit dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist…
…Abgabenkonto zuletzt belastet worden sei. Von den genannten Beträgen sei ein Betrag in Höhe von 100.000,00 S (7.267,28 €) mittels Raten getilgt worden. Die Einhebung des nachsichtsgegenständlichen Betrages stelle eine persönliche Unbilligkeit dar, weil der Bw. in der Einhebung seine wirtschaftliche…
…2005 entstandenen Abgabenrückstand von 13.543,38 € nachzusehen, weil die Einhebung nach Lage seines Falles unbillig wäre. Die persönliche Unbilligkeit ergebe sich aus seiner wirtschaftlichen Situation. Er sei 75 Jahre alt und leide unter Nierenkrebs. Er beziehe eine sehr niedrige Pension von 661,95…
…Ergebnis eingetreten, das eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung rechtfertigt. Der zu beurteilendem Sachverhalt ist weder Ausfluss eines allgemeinen Unternehmerwagnisses noch einer generellen Norm. Ein Eingehen auf das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit konnte unterbleiben. Dem Antrag um Bewilligung einer Nachsicht ist zu entsprechen. Salzburg, am 2…
…Anwendung. Voraussetzung für die Bewilligung einer Nachsicht ist das Vorliegen einer persönliche Unbilligkeit oder einer sachlichen Unbilligkeit. Der Bw. hat im Wesentlichen seine wirtschaftliche Lage als Grund für die beantragte Nachsicht angegeben, weshalb das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit zu überprüfen ist. Da der Bw. einerseits…
…trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Die Entscheidungsfindung bezüglich des Vorliegens einer persönlichen Unbilligkeit bedingt eine detaillierte Kenntnis der gesamten Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Nachsichtswerbers. Da im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim…
…Schwierigkeiten (so insbesondere einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend ("auch") mitverursacht sein. Eine Unbilligkeit ist aber dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so…
…den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die…
…vorgebracht werde, die Bw. habe derzeit kein Arbeitseinkommen und sei auf Beihilfen vom Arbeitsmarktservice angewiesen. Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei hier zu verneinen. Die Einhebung der Abgabenschuld für sich allein würde insofern nämlich nicht zu einer Existenzgefährdung im Sinne des § 236 BAO führen, zumal…