…ist aus den Akten nicht zu ersehen, sodass den betreffenden Einwendungen keine Berechtigung zukommt. Die Bw. hat allerdings auch das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung geltend gemacht, indem sie vorbringt, sie lebe mit ihren vier Kindern am Existenzminimum. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtssprechung…
…Der Bw. habe die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes studiert, diese unterstütze die Berechtigung seines Begehrens nach Ausbuchung der Forderung gemäß § 236 BAO. Nach Zitieren der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur sachlichen und persönlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO führte der Bw. weiters ergänzend aus, es stelle…
…abgewiesen. Zur Begründung führte das Finanzamt nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen aus, dass der Bw. nach den Angaben bei einer persönlichen Vorsprache am Finanzamt auch einen Kredit zu bedienen habe. Die Gewährung einer Nachsicht hätte demnach keinen Sanierungseffekt, da sich an der Existenzgefährdung des Bw…
…Einziehung nach der Lage des Falles unbillig sein. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde sinngemäß vorgebracht, es sei nicht sachliche, sondern persönliche Unbilligkeit der Einhebung geltend gemacht worden. Durch die Einhebung des nachzusehenden Betrages werde die wirtschaftliche Existenz des Bw. und dessen Gattin gefährdet bzw…
…Abgabenkonto zuletzt belastet worden sei. Von den genannten Beträgen sei ein Betrag in Höhe von 100.000,00 S (7.267,28 €) mittels Raten getilgt worden. Die Einhebung des nachsichtsgegenständlichen Betrages stelle eine persönliche Unbilligkeit dar, weil der Bw. in der Einhebung seine wirtschaftliche…
…März 2006 mit FK, Geschäftsführer der KgesmbH betreffend die Geschäftsbeziehung mit SSch wird Folgendes festgehalten: F: Wie war die Geschäftsanbahnung und der Geschäftsablauf mit SSch? A: Die Geschäftsanbahnung erfolgte persönlich mit dem Bw. gemeinsam. Die beiden erschienen hier am Geschäftsstandort und haben die Lieferung von…
…der Einhebung im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann nach Lehre und Rechtsprechung "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung…
…Bescheid vom 21. März 2007 wies das Finanzamt das Nachsichtsgesuch als unbegründet ab. Nach allgemeinen Ausführungen zur persönlichen Unbilligkeit wurde zur Begründung darauf verwiesen, dass sich die nachträgliche Vorschreibung der Einkommensteuer und Anspruchszinsen gegenständlich durch berichtigte Lohnzettel des deutschen Arbeitgebers ergeben habe. Die Steuernachforderung stelle…
…und SV) ist davon auszugehen, dass die beantragte Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte. Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit wird daher zu verneinen sein. Selbst wenn die Berufungswerberin diese Ansicht nicht teilen sollte, kommt eine Nachsicht aus nachstehenden Überlegungen nicht in Betracht. Die Bewilligung liegt…
…vom 5. Februar 2008 hat das Finanzamt das Ansuchen um Nachsicht von Einkommensteuer, Anspruchs- und Aussetzungszinsen in Höhe von 13.284,37 € als unbegründet abgewiesen. Nach allgemeinen Ausführungen zur sachlichen und persönlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO führte das Finanzamt begründend an, dass…
…angewendeten Aufteilungsschlüssels nicht nachweisen können. Ihm sei es vertraglich nicht gestattet gewesen entsprechende Daten aus der EDV zu kopieren und der Verpächter habe die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nicht eingehalten. Der Bw erachte die gänzliche Einbringung des aushaftenden Rückstandes als persönliche Unbilligkeit, da seine wirtschaftliche Situation die…
…die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen…
…5. 2001, Zl. 2001/15/0033, ausgeführt hat, liegt die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit in der Existenzgefährdung, die aber gerade durch die Abgabeneinhebung verursacht oder entscheidend mitverursacht sein müsste. Eine Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist…
…den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 7 Abs. 2 BAO erstrecken sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs.1 BAO voraus, dass - eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 25. Jänner 2007 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) angesichts der Fülle von Vorfällen und der zum Teil sogar menschenrechtswidrigen Vorgänge aus Gründen der offenkundigen persönlichen und sachlichen Unbilligkeit, die nachgeforderten Beträge von € 42.577,46 (inkl…
…vermeintlich unrealistische Höhe des festgestellten Betriebsaufgabegewinnes ausschließlich eine Auswirkung der §§ 24 und 6 EStG ist und deshalb keine sachliche Unbilligkeit begründet. Der Bw. hat weiters auch das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit geltend gemacht. Diese sei insofern gegeben, als es dem Bw. nicht möglich wäre…
…allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…92/17/0232; 14.1.91, 90/15/0060). Auch im Falle der Möglichkeit einer Kreditaufstockung sieht der Verwaltungsgerichtshof keine persönlich bedingte Unbilligkeit (VwGH 20.9.1992, 91/13/0225). Der Bw. hat auch nicht ausreichend dargelegt, weshalb gerade durch die Einbringung der in Rede…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.K., Geschäftsführer, W., vertreten durch Dr. H.B., Rechtsanwalt, V., O. Strasse 8, vom 5. Juni 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vi. vom 4. Mai 2001 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
…oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Die Widmung für öffentliche Zwecke, welche unbestritten Einfluss auf die Verkäuflichkeit und den erzielbaren Preis hat, wurde bereits im Berufungsverfahren hinsichtlich des Bodenwertansatzes berücksichtigt. Dass sich die mit der Gemeinde W. geführten Verkaufsverhandlungen zerschlagen haben, ist als persönlicher…