…des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu…
…auch ausführlich dargelegt, dass der Berufungswerber mit dem Abschluss eines Zessionsvertrages die Einbringungsmaßnahmen bei der Primärschuldnerin verhindert hat. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates würde die Einhebung der gesamten Haftungsschuld in Höhe von 36.543,78 € jedoch zu einer persönlich bedingten Unbilligkeit des § 237 BAO…
…Abgabenvorschreibung liegt, sondern eine persönliche Ursache wie eine schwere Krankheit zum Mangel der unrichtigen Festsetzung hinzutritt - die Einhebung als unbillig anzusehen ist. Dieses Rechtsverständnis vermischt in unzulässiger Weise die sachlich mit der persönlich bedingten Unbilligkeit. Der im Erkenntnis des VwGH vom 7.11.1958, Zl…
…Abgabenschuld Abstand genommen. Damit lag aber im Bezug auf den Anfall der Aussetzungszinsen eine nach der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon…
…Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung setze im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Dies könne entweder persönlich oder sachlich begründet sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit…
…19.10.1992, 91/15/0017). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn im…
…die Abgabenbehörde kommen darf, aus Rechtsgründen abzuweisen. Die in § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht…
…1992, 91/13/0225). Da keine sachliche Unbilligkeit behauptet wurde, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn…
…an der Existenzgefährdung nichts ändern würde, kann im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung keine persönlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden. Obwohl die Argumentation des Finanzamtes im Hinblick auf die geänderte Sachlage bezüglich der "persönlichen" Unbilligkeit nicht mehr aufrecht zu erhalten war, konnte aus den genannten Gründen…
…19.10.1992, 91/15/0017). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn im…
…den Steuergegenstand ergeben (vgl. VwGH 4.10.1985, 82/17/0021). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Der Bw. bringt unter anderem vor, die nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten beruhten - soweit es sich nicht ohnedies um Verspätungszuschläge, Exekutionsgebühren, Zwangs- und Ordnungsstrafen…
…2002, 99/13/0065; 22.2.2004, 2000/15/0196). Da somit insgesamt gesehen keine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung der in Rede stehenden Abgaben vorliegt, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…
…Förderungen, späteren Berufseintritt, etc. entstehenden zusätzlichen Kosten nicht auf die Allgemeinheit abwälzen können. Da somit im vorliegenden Fall eine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…
…08, und 28.8.2009, RV/0150-G/09, zur gleichen Problematik vertretenen Rechtsansicht. Da somit insgesamt gesehen eine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…
…sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Diese ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgabe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt…
…der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag zwingend abzuweisen. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe kann eine persönliche oder sachliche sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit ergibt…
…der verwirklichte Sachverhalt allgemein die Auswirkung einer generellen Norm, liegt eine sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles nicht vor (vgl. VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Eine persönlich bedingte Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann…
…wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Es liege aber weder eine sachlich bedingte Unbilligkeit vor…
…Teilstrich EStG von einer Kapitalgesellschaft gewährt werden, noch die Mitglieder des UFS an einer solchen beteiligt sind. Da somit insgesamt gesehen eine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorlag, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet worden war, fehlte es schon an den Tatbestandsmerkmalen des…
…trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Die Entscheidungsfindung bezüglich des Vorliegens einer persönlichen Unbilligkeit bedingt eine detaillierte Kenntnis der gesamten Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Nachsichtswerbers. Da im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim…