…des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu…
…auch ausführlich dargelegt, dass der Berufungswerber mit dem Abschluss eines Zessionsvertrages die Einbringungsmaßnahmen bei der Primärschuldnerin verhindert hat. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates würde die Einhebung der gesamten Haftungsschuld in Höhe von 36.543,78 € jedoch zu einer persönlich bedingten Unbilligkeit des § 237 BAO…
…Abgabenvorschreibung liegt, sondern eine persönliche Ursache wie eine schwere Krankheit zum Mangel der unrichtigen Festsetzung hinzutritt - die Einhebung als unbillig anzusehen ist. Dieses Rechtsverständnis vermischt in unzulässiger Weise die sachlich mit der persönlich bedingten Unbilligkeit. Der im Erkenntnis des VwGH vom 7.11.1958, Zl…
…bzw. vorläufigen Anhaltung verbraucht habe. Aus den genannten Gründen liege im Hinblick auf die Beschwerdeführerin ebenfalls persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung iSd § 236 Abs. 1 BAO vor, weswegen sich der abweichende Bescheid als materiell rechtswidrig erweise. Die sachlich bedingte Unbilligkeit könne grundsätzlich nicht dadurch begründet werden…
…Abgabenschuld Abstand genommen. Damit lag aber im Bezug auf den Anfall der Aussetzungszinsen eine nach der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon…
…Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung setze im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Dies könne entweder persönlich oder sachlich begründet sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit…
…durchaus beeinträchtigt sind. Sein Vorbringen ist aber nicht geeignet, eine existenzgefährdende Wirkung festzustellen. Aus den dargestellten Gründen liegt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht vor und fehlt es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO, sodass für eine…
…19.10.1992, 91/15/0017). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn im…
…er musste im Schuldenregulierungsverfahren sein gesamtes Vermögen veräußern, wohnt in einer von seiner Frau gemieteten Wohnung, hat kein Auto) über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliegt, fehlt es also schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…
…die Abgabenbehörde kommen darf, aus Rechtsgründen abzuweisen. Die in § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht…
…1992, 91/13/0225). Da keine sachliche Unbilligkeit behauptet wurde, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn…
…an der Existenzgefährdung nichts ändern würde, kann im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung keine persönlich bedingte Unbilligkeit erkannt werden. Obwohl die Argumentation des Finanzamtes im Hinblick auf die geänderte Sachlage bezüglich der "persönlichen" Unbilligkeit nicht mehr aufrecht zu erhalten war, konnte aus den genannten Gründen…
…ist, liegt (derzeit) keine persönlich bedingte Unbilligkeit vor: Eine Einhebung der Abgaben ist derzeit nicht möglich und gefährdet die Existenzgrundlage des Beschwerdeführers damit nicht. Weiters ist auch keine Veräußerung von Vermögenswerten, die einer Vermögensverschleuderung gleichkommen würde, möglich. 3. sachliche Unbilligkeit Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen…
…der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch COVID 19 stellt folglich keine persönlichen Unbilligkeit der Einhebung dar. Es wird außerdem darauf verwiesen, dass dem Bf. im Zusammenhang mit COVID 19 laufend Stundungen gewährt wurden und keinerlei Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor…
…Rechtslage und generell anzuwendender Normen dar, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabenfestsetzung liegt daher im vorliegenden Fall nicht vor. Eine vom Bf. ebenfalls geltend gemachte persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben…
…Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne. Im Ergebnis könne somit nicht von einer sachlich bedingten Unbilligkeit bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit behauptet worden sei, fehle es also schon am Vorliegen…
…19.10.1992, 91/15/0017). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn im…
…den Steuergegenstand ergeben (vgl. VwGH 4.10.1985, 82/17/0021). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Der Bw. bringt unter anderem vor, die nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten beruhten - soweit es sich nicht ohnedies um Verspätungszuschläge, Exekutionsgebühren, Zwangs- und Ordnungsstrafen…
…2002, 99/13/0065; 22.2.2004, 2000/15/0196). Da somit insgesamt gesehen keine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung der in Rede stehenden Abgaben vorliegt, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…
…Förderungen, späteren Berufseintritt, etc. entstehenden zusätzlichen Kosten nicht auf die Allgemeinheit abwälzen können. Da somit im vorliegenden Fall eine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…