…2 Tz 142, mwN). Im Zusammenhang mit Einkünften aus einem Fruchtgenussrecht hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28.11…
…ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG beziehen kann, uzw auch bei einem "Zuwendungsfruchtgenuss". Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird jemandem eine Einkunftsquelle übertragen, dann sind ihm die Einkünfte aus dieser Quelle…
…Vermittlungsprovision" kann bereits deshalb nicht entsprochen werden, da dem Bw. aufgrund der obigen Ausführungen der Gesamtbetrag als originäre Einkünfte zuzurechnen ist. An dieser Beurteilung vermag auch die Tatsache, dass die in Rede stehenden Provisionen vom Bruder des Bw. in seiner Einnahmen-Ausgabenrechnung für das Jahr…
…Vorraum, Bad/WC und Terrasse, vom Abgabepflichtigen einer Vermietung zugeführt werden. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung in A, B-Straße, wurde vom Abgabepflichtigen eine AfA - infolge Inbetriebnahme der Wohnung im September 2005 - erstmals für das Jahr 2005 geltend gemacht…
…des gegenständlichen Sachverhaltes durch das wirtschaftliche Engagement des Heinz H eine originäre Einkünfteerzielung als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegeben war oder er als eigenständiger Dritter außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses gestanden hatte. Voraussetzung für eine Zurechnung von eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - unabhängig vom Gesellschaftsverhältnis …
…ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG beziehen kann, und zwar auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird jemandem eine Einkunftsquelle übertragen, dann sind ihm die Einkünfte aus dieser…
…unbestimmte Zeit eingeräumt worden. Unbestritten sei, dass ein Fruchtnießer auch bei Zuwendungsfruchtgenuss originäre Einkünfte beziehen könne, allerdings nur bei Übertragung der Einkunftsquelle. Dies sei erst dann der Fall, wenn der Nutzungsberechtigte auf die Einkunftserzielung Einfluss nehmen könne, indem er die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalte…
…übertragen wurde. Den vier Fruchtgenussberechtigten verblieb nur der Nettoertrag (Einnahmen abzüglich Aufwendungen) aus der Vermietung, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für den Zeitraum vom 6. Juni 2007 bis 18. März 2008 sind ihnen als (originäre) eigene Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG…
…eine Abfertigung ausbezahlt wurde, die auf Grund der Nichtanerkennung dieser Kündigung nachversteuert wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde beantragt, die Bescheide aufzuheben und die Zahlungen als originäre Einkünfte den beiden Gesellschaften zuzurechnen. In der Begründung wurden zunächst eingehend die Gründe geschildert, die nach Ansicht…
…originäre Einkünfte aus - an sich inaktiven - Einkünften aus Rechtsverhältnissen. Die Qualifizierung eines Nutzungsrechtes an fremden Vermögen muss demgegenüber nachrangig sein und bleiben. Nicht die Unterscheidung zwischen dinglichem Fruchtgenuss und obligatorischen Nutzungsrechten, vorbehaltenen oder übertragenen Berechtigungen, Brutto oder Nettonießbräuchen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Rechtseinräumungen, bestimmt die Einkunftsquelle…
…§ 2 Rz 142 mwN). Im Zusammenhang mit Einkünften aus einem Fruchtgenussrecht hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28.11…
…Fruchtnießer originäre Einkünfte iSd. § 2 Abs. 3 EStG beziehen kann, jedoch ist dafür Voraussetzung, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Entscheidend ist dabei allerdings nicht die Überlassung allein der Einkünfte, sondern die Frage, wer die Disposition zur Erzielung der Einkünfte…
…deren Wohnzwecke "das Mietobjekt" offensichtlich auch angeschafft worden sei - originäre Einkünfte aus einer allfälligen Vermietung vorgelegen sein. Doch auch für die zivilrechtlichen Eigentümer, war der Senat zum Schluss gekommen, sei im verfahrensrelevanten Zeitraum keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach …
…und seiner Ehegattin ist grundsätzlich auszuführen, dass auch ein (bloßer) Fruchtnießer originäre Einkünfte und zwar auch bei Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses, wie im gegenständlichen Fall, erzielen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Dabei ist zu prüfen…
…vor Weiterleitung der Geldflüsse zur Verfügung beider Ehegatten (auf ein auf den Berufungswerber lautendes Konto) bzw. der Betriebskosten an die WEG. Ruft man sich nach dem Ausgeführten die Streitfrage "Bezieht die Gattin des Berufungswerbers originäre Einkünfte aus der Vermietung des Fruchtgenussgegenstandes "Wohnung Adr1?" in Erinnerung…
…dem Konto seit April 1986 besteht. Einkünfte sind nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der entsprechenden Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt. Betreffend die Einräumung eines Fruchtgenusses ist unbestritten, dass der Fruchtnießer originäre Einkünfte iSd …
…Fruchtnießer kann (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG beziehen, und zwar auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss, um den es im Berufungsfall allein geht. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen…
…43). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht sind zwar grundsätzlich dem Fruchtgenussbesteller zuzurechnen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist es aber unbestritten, dass ein Fruchtnießer - auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss - (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 EStG bezieht, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle angesehen…
…einem solchen Vorbehaltsfruchtgenuss keine Änderung der Zurechnung der Einkünfte. Der Fruchtgenussberechtigte erzielt originäre Einkünfte. Die Schlussfolgerung, dass Frau Alexandra ... die Einkünfte zuzurechnen sind, wird auf das Argument gestützt, dass die Bw. 2003 keine Disposition über die Einkünfteerzielung aus dem Titel der Fruchtgenussberechtigung an den Liegenschaftseinkünften…
…Im Einkommensteuerbescheid vom 20. November 2006 wurden die Einkünfte aus Vermietung der Wohnungen A und B dem Berufungsführer zugerechnet. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Nach österreichischer Lehre und Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs…