…2 Tz 142, mwN). Im Zusammenhang mit Einkünften aus einem Fruchtgenussrecht hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28.11…
…Objektes ist und der wie oben beschrieben der Fruchtgenuss am Hälfteanteil ihres Gatten eingeräumt wurde, originäre Einkünfte aus der Vermietung? Auf die im bisherigen Verfahren bereits umfangreich getroffenen Ausführungen zur Zurechnung von Einkunftsquellen sowie zu den Anforderungen, die an Verträge zwischen nahen Angehörigen gestellt werden…
…ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG beziehen kann, uzw auch bei einem "Zuwendungsfruchtgenuss". Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird jemandem eine Einkunftsquelle übertragen, dann sind ihm die Einkünfte aus dieser Quelle…
…Vermittlungsprovision" kann bereits deshalb nicht entsprochen werden, da dem Bw. aufgrund der obigen Ausführungen der Gesamtbetrag als originäre Einkünfte zuzurechnen ist. An dieser Beurteilung vermag auch die Tatsache, dass die in Rede stehenden Provisionen vom Bruder des Bw. in seiner Einnahmen-Ausgabenrechnung für das Jahr…
…erfassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Dividenden dem Fruchtgenussberechtigten originär zuzurechnen sind. Dazu ist es erforderlich, dass zumindest im Innenverhältnis die Befugnis zur Ausübung des Stimmrechts am Kapitalanteil auf den Fruchtgenussberechtigten übertragen wird und er damit über die Einkunftsquelle disponieren kann. Bei Dividenden aus zentralverwahrten…
…Vorraum, Bad/WC und Terrasse, vom Abgabepflichtigen einer Vermietung zugeführt werden. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung in A, B-Straße, wurde vom Abgabepflichtigen eine AfA - infolge Inbetriebnahme der Wohnung im September 2005 - erstmals für das Jahr 2005 geltend gemacht…
… VwGH 4. 3. 1986, 85/14/0153). Die Intabulierung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer dem Fruchtnießer originäre Einkünfte verschaffenden Fruchtgenusseinräumung (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 47). Nach der Aktenlage (siehe RV/7102095/2022, "Servitutsvertrag vom 22…
…eine wirksame Einkünftezurechnung beim Fruchtgenuss folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Übertragung der Einkunftsquelle Gem. § 509 ABGB ist der Fruchtgenuss das dingliche Recht, eine fremde Sache mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu benützen. Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im…
…Inhabers der Einkunftsquelle, auch wenn er die Einkünfte im Voraus einem anderen abtritt. Die Verfügung des Steuerpflichtigen über die ihm zuzurechnenden Einkünfte ist lediglich eine Einkommensverwendung (VwGH 4.3.1986, 85/14/0133). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB können also originäre Einkünfte des Berechtigten…
…Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem sie am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (VwGH 20.10.2021, Ra 2021/15/0008). Unbestritten kann ein Fruchtnießer daher auch originäre Einkünfte nach § 2 EStG beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle…
…die Einkünfte *UK* und nicht ihrer Tochter zugerechnet wurden. 3. Dazu ist zu sagen: Nach österreichischer Lehre und Rechtsprechung kann ein Fruchtnießer originäre Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988 beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses eine Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird eine Einkunftsquelle nicht…
… VwGH 4. 3. 1986, 85/14/0153). Die Intabulierung ist dabei keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer dem Fruchtnießer originäre Einkünfte verschaffenden Fruchtgenusseinräumung (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 47). Nach der Aktenlage (siehe RV/7102095/2022, "Servitutsvertrag vom 22…
…2010, 2008/13/0012). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht im Sinne des ABGB sind grundsätzlich originäre Einkünfte des Berechtigten (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 2 Tz 51; Hofstätter/Reichel, Tz 76 zu § 2 EStG 1988). Der Fruchtgenussberechtigte muss dazu jedoch auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können…
…steht ihm der volle Ertrag einschließlich Zubehör und Zuwachs zu. Die Auslagen hat er bis zur Höhe der Erträge zu übernehmen. Der Fruchtnießer bezieht originäre Einkünfte nach § 2 EStG, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle angesehen werden kann (Jakom/Laudacher EStG, 2019, …
…des gegenständlichen Sachverhaltes durch das wirtschaftliche Engagement des Heinz H eine originäre Einkünfteerzielung als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegeben war oder er als eigenständiger Dritter außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses gestanden hatte. Voraussetzung für eine Zurechnung von eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - unabhängig vom Gesellschaftsverhältnis …
…der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle auf diesen. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des Inhabers der Einkunftsquelle, auch wenn er die Einkünfte…
…eine fremde Sache mit Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu benützen. Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB sind grundsätzlich originäre Einkünfte des Berechtigten. Der Fruchtgenussberechtigte muss dazu auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen…
…ausgeführt: "Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht sind zwar grundsätzlich dem Fruchtgenussbesteller zuzurechnen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist es aber unbestritten, dass ein Fruchtnießer - auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss - (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 EStG bezieht, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle angesehen…
…ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG beziehen kann, und zwar auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Wird jemandem eine Einkunftsquelle übertragen, dann sind ihm die Einkünfte aus dieser…
…unbestimmte Zeit eingeräumt worden. Unbestritten sei, dass ein Fruchtnießer auch bei Zuwendungsfruchtgenuss originäre Einkünfte beziehen könne, allerdings nur bei Übertragung der Einkunftsquelle. Dies sei erst dann der Fall, wenn der Nutzungsberechtigte auf die Einkunftserzielung Einfluss nehmen könne, indem er die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalte…