…ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 293b Rz 5, S. 697) und im Wege der Erlassung eines erstinstanzlichen Berichtigungsbescheides gemäß § 293b BAO richtig gestellt werden könnten. Wenn daher mit den Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen 2000 bis 2002 die Insolvenzverfahren der…
… 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen…
…in inhaltlicher Prüfung der Erinnerung vom 9. Februar 2011 sowie des bekämpften Bescheides gelangte die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Überzeugung, dass der Bw. sowohl der ordnungsgemäßen Ausfüllung der Abgabenerklärungen, als auch der Vorlage der Beilagen Rechnung getragen hat. Demzufolge ist die (nachträgliche) Festsetzung der Zwangsstrafe…
…16.12.2003, 2003/15/0110; 18.3.2004, 2003/15/0049). Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsmäßiger Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen (VwGH 1.7.2003, 97/13/0230; 16.12.2003, 2003/15/0110; 18.3…
…die weitgehende Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und Veranlagungsbescheiden gewesen (1128 BlgNR, 21. GP, 9). Im Zusammenwirken mit den vorstehenden Ausführungen über den Grundsatz von Treu und Glauben sei daher festzuhalten, dass eine Prüfung der eingereichten Abgabenerklärungen im Sinne einer…
…erst nach Prüfung der nachgereichten Abgabenerklärungen gezogen werden. Insbesondere wird zu klären sei, ob den übermittelten Steuererklärungen tatsächlich Aufzeichnungen der Bw zugrunde liegen und ob die Aufzeichnungen zeitnah geführt oder nachträglich erstellt wurden. Sollte sich im Zuge der vom Finanzamt vorzunehmenden Überprüfung der nunmehr vorgelegten…
…ordnungsgemäß offenlegen wollte. Der B. hat als Vertreter seiner Klienten für diese die Abgabenerklärungen unterfertigt und bei der Behörde eingereicht und war dabei zur Erfüllung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gehalten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass dem Wirtschaftstreuhänder im Fall der Unterfertigung der Abgabenerklärung…
…Einreichung der Abgabenerklärungen, sondern erst durch die Erlassung von den Abgabenerklärungen entsprechenden Bescheiden. Die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen stellt daher auf den Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides ab. Entscheidend ist, ob die Abgabenbehörde in diesem Zeitpunkt bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die…
…beruhe. Entscheidend sei, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernehme, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liege. Dies werde dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen. Die…
…oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht erfüllt wird, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben.…
…vorliegenden Fall nur der Verdacht der Tatbestandsverwirklichung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu prüfen und nicht der Nachweis der Begehung des angelasteten Deliktes zu führen. Der nach der Aktenlage begründete Verdacht kann mit dem Vorbringen des Bf. (ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen durch den…
…ordnungsgemäßen Buchhaltung, die Offenlegung sämtlicher Bankkonten und die Vorlage sämtlicher Rechnungen zugesagt worden seien. Es seien jedoch keine Unterlagen vorgelegt worden. Ein Nachweis über die Verbuchung sämtlicher Geschäftsfälle sei bisher nicht erbracht worden. Mangels Vorlage geeigneter vollständiger Unterlagen habe daher eine Veranlagung im Wege der…
…welcher in den Vorperioden die Abgabenerklärungen für die Y-KEG eingereicht wurden, noch nicht verstrichen war und für 2002 die die gesetzliche Erklärungsfrist noch nicht abgelaufen war - noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine (versuchte) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorlagen, weshalb der Schuldspruch nach …
…kein Verschulden. Eine ordnungsgemäße Umsatzsteuererklärung während des Konkurses sei aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen, weil der Masseverwalter keine Massekosten dafür investieren wollte und die Steuerberatungskanzlei nicht bereit gewesen sei, ohne Zahlung des Honorars weitere Leistungen zu erbringen. Diese durch die Schätzung hervorgerufene Umsatzsteuerbelastung sei…
…vom 30. August 2007). Anlässlich einer UVA-Prüfung im Dezember 1999 wurde an Hand der von G vorgelegten Belege für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis April 1999 insgesamt ein Guthaben an Umsatzsteuer in Höhe von ATS -11.689,12 ermittelt (Veranlagungsakt betreffend die S GmbH, Umsatzsteuerakt…
…Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (siehe zuletzt Urteil des EuGH vom 29.4.2004, C-152/02, terra Baubedarf-HandelgmbH) ist zu beachten, dass es eine schon lange vor dem Jahre 2000 geübte - gesetzwidrige - vom Bundesminister für Finanzen gebilligte Praxis der Finanzverwaltung gegeben hat…
…die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteils ist mit dem letztlich mit der gegenständlichen BE zwar reduzierten Abgabenbetrag (USt: 4.170,00 €, ESt: 367,10 €) nicht als unerheblich anzusehen. Zur Darstellung des bisherigen steuerlichen Verhaltens ist auf die bei der UVA-Prüfung getroffenen…
…bei einer Abgabenerklärung zu einer vollständigen Offenlegung gehört, hat der Erklärungspflichtige in der Abgabenerklärung zunächst selbst nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Objektiv setzt die Vollständigkeit die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung…
…Leistungszeitraum keine ordnungsgemäße Rechnung für einen Vorsteuerabzug vorlag: | [Lieferant_Johann_A] (Ofenbau) | 16.5.2006 | [Lieferant_Johann_A] (Ofenbau) | 20.12.2006 | [Lieferant_B] (Schwimmbäder) | 28.10.2005 | [Lieferant_B] (Schwimmbäder) | 13.7.2006 Von der Betriebsprüfung…
…der am 9. Mai 2001 eingereichten Abgabenerklärungen vornahm. Diese Prüfung ergab keine Feststellungen, die zu einer Änderung der für die Jahre 1998 und 1999 bereits veranlagten, bzw. für das Jahr 2000 erklärten Besteuerungsgrundlagen führten (vgl. Tz. 4 des Betriebsprüfungsberichtes vom 26. Juli 2001). Da der…