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UFSG RV/0010-G/04(Nicht abzugsfähige) Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit offenen Gewinnausschüttungen einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…Jahr 2001 um die Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von offenen Ausschüttungen erhöht, was im Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2001 entsprechenden Niederschlag fand. Aufgrund der vorliegenden Gesellschafterbeschlüsse war evident, dass für die Gewinnausschüttungen im Jahr 2000 von den Gesellschaftern die Aufnahme eines Darlehens in…

UFSL RV/0237-L/08Haftung für Kapitalertragsteuer aus verdeckten Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2008

…Die Nichtentrichtung der Kapitalertragsteuer, die auf (verdeckte oder offene) Gewinnausschüttungen entfällt, kann daher nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittel gerechtfertigt werden. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht nach der ständigen Rechtsprechung eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die…

UFSW RV/2587-W/08Die Vorlage des Einlagenevidenzkontos ist keine materiellrechtliche Voraussetzung für das Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs. 12 EStG 1988).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.05.2012

…Doralt, Kommentar, § 4 Rz 443). Die verdeckte und die offene Gewinnausschüttung stellten Einkommensverwendungstatbestände dar, wobei die offene Ausschüttung die Verteilung des erwirtschafteten Gewinnes der Körperschaft zum Gegenstand habe, die verdeckte Ausschüttung diene der Ermittlung der richtigen Steuerbemessungsgrundlage durch Bereinigung des Betriebsergebnisses der Körperschaft. Einlagen, die…

UFSK RV/0090-K/11Tatsächlicher Vollzug nichtiger Gewinnausschüttungsbeschlüsse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2011

…Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG unterliegen Gewinnanteile aus den Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung der Kapitalertragsteuer. Zu den Gewinnanteilen aus Kapitalgesellschaften zählen offene Gewinnausschüttungen einer GesmbH aufgrund eines Gewinnverteilungsbeschlusses. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist nach § 95 Abs. 2 EStG der Empfänger der Kapitalerträge…

UFSW RV/1109-W/071. Verdeckte Gewinnausschüttung wegen nicht fremdüblicher Abgeltung eines Verzichts auf die Ausübung eines Optionsrechts 2. Zufluss durch Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2009Teil 2/2

…zu bestimmen. Ähnlich wie einem beherrschenden Gesellschafter Ansprüche auf offene Gewinnausschüttungen bereits mit der Beschlussfassung über die Gewinnverteilung zufließen, ist damit auch dem Mag.B. bereits mit Unterzeichnung der Verzichtserklärung und Verbuchung des zugesagten Betrages auf seinem Verrechnungskonto sein Anspruch auf verdeckte Gewinnausschüttung zugeflossen. Das…

UFSG RV/0049-G/04Beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens iZm verdeckter Gewinnausschüttung; Anrechnung (Erstattung) der Kapitalertragsteuer (§ 97 Abs. 4 EStG 1988) sowie erstmalige Inanspruchnahme der Betriebsausgabenpauschalierung (§ 17 EStG 1988) im Rahmen des Wiederaufnahmeantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…Steuerbelastung ist bei natürlichen Personen grundsätzlich auf den progressiven Tarif nach § 33 EStG abzustellen. Bei Beteiligungserträgen (Anteilserträgen) iSd § 37 Abs. 4 EStG - zu diesen zählen ab der Veranlagung 1994 auch wie offene Gewinnausschüttungen zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttungen (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar, Band III, Rz…

UFSW RV/1326-W/02KStG 1966 Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2005

…jetzt weder von der Rechtsprechung in Österreich entschieden noch wurde sie von der Literatur eindeutig beantwortet (etwa Hassler, Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft, Festschrift für Eg0n Bauer, Seite 98). Offene Gewinnausschüttungen sind solche, die gemäß § 126 AktG von der Hauptversammlung einer AG oder gemäß § 35 Abs…

UFSW RV/1728-W/02KStG 1966 Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2005

…jetzt weder von der Rechtsprechung in Österreich entschieden noch wurde sie von der Literatur eindeutig beantwortet (etwa Hassler, Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft, Festschrift für Egon Bauer, Seite 98). Offene Gewinnausschüttungen sind solche, die gemäß § 126 AktG von der Hauptversammlung einer AG oder gemäß § 35 Abs…

UFSW RV/1319-W/02KStG 1966 Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2005

…jetzt weder von der Rechtsprechung in Österreich entschieden noch wurde sie von der Literatur eindeutig beantwortet (etwa Hassler, Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft, Festschrift für Egon Bauer, Seite 98). Offene Gewinnausschüttungen sind solche, die gemäß § 126 AktG von der Hauptversammlung einer AG oder gemäß § 35 Abs…

UFSW RV/1644-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges auf Grund von Rechnungen, die nicht von einem Unternehmer ausgestellt wurden 2. Versagung des Vorsteuerabzuges bei fehlendem Leistungsaustausch 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Zuwendungen ohne erkennbaren zivilrechtlichen Titel 4. Entnahmen durch faktischen Machthaber, der nicht Gesellschafter, sonder Geschäftsführer einer GesmbH ist - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Gegenstandloserklärung von Berufungen, wenn die Berufung gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide erhoben wurde und im mittlerweile ergangenen Jahresbescheid dem Berufugnsbegehren Rechnung getragen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2009Teil 1/2

…Rechnungen für die Jahre 1999, 2000 und 2001 offen. Lt. BP fand kein Leistungsaustausch statt. Verdeckte Gewinnausschüttung Verrechnungskonto G W: Das Verrechnungskonto der Gesellschafterin hafte per 31.12.1999 mit einem Betrag in Höhe von S 771.925,58 aus. Dieser Betrag sei von Seiten…

UFSW RV/0679-W/03Eine verdeckte Ausschüttung an den nicht beteiligten Geschäftsführer ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/2

…auf das vom Finanzamt angesprochene Erkenntnis vom 15.3.1988, 87/14/0072 Bezug genommen und ausgeführt, (offene wie verdeckte) Gewinnausschüttungen erfüllt den Steuertatbestand nur im Hinblick auf den Gesellschafter. Soweit sich ein Nichtgesellschafter - insbesondere aufgrund seiner Möglichkeit, auf die Gesellschaft Einfluss zu nehmen - gegen…

UFSL RV/1039-L/10Honorarzahlungen an den Geschäftsführer einer GmbH, welche als Kredit getarnt werden, um die stille Gesellschafterin über die tatsächliche Höhe der Geschäftsführervergütung im Dunkeln zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…Erkenntnis vom 30. Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ... "). Nimmt man eine überhöhte Geschäftsführerentlohnung und einen Willen zur Vorteilsgewährung an, könnte daher eine solche verdeckte Ausschüttung nur der B GmbH…

UFSW RV/1800-W/041. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn der zu beurteilenden Rechnung kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt 2. Eine Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Gesellschafterstellung ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007Teil 2/2

…2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (VwGH 7.7.2004, 99/13/0215, 0216…

UFSW RV/1026-W/10Kalkulatorische Schätzung aufgrund mangelhafter Grundaufzeichnungen samt Verdacht von Kassenmanipulationen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2012Teil 3/3

…Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli…

UFSW RV/0230-W/051. Kein Vorsteuerabzug, wenn der Leistungsgegenstand nur mit "Beratungsleistungen" umschrieben ist. 2. Keine Anschaffung und Aktivierung eines Rechtes, wenn der Wert mit Null festzustellen ist, weil er durch Umstände bedingt ist, die erst in Zukunft möglicherweise eintreten und überdies das Recht nicht durch den Erwerber allein ausgeübt werden kann sondern er vom Tätigwerden des Verkäufers abhängig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2010Teil 1/2

…der Anteilsinhaberschaft haben (VwGH 30. Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist somit u.a. Voraussetzung, dass einem Anteilsinhaber oder einer diesem…

UFSW RV/1317-W/05Schätzung eines Veranstaltungsunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2009Teil 2/2

…an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine…

UFSW RV/1178-W/03Zuwächse auf dem Verrechnungskonto des Geschäftsführers als verdeckte Ausschüttung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008

…2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Die Ansicht, der einem Nichtbeteiligten zurechenbare Vorteil könne bei ihm aufgrund seiner "machthabenden Stellung" als "wirtschaftlicher Anteilsinhaber" in einem weiteren Sinn als Beteiligungsertrag iSd § 27…

UFSF RV/0104-F/06Verdeckte Ausschüttung bei einem Liegenschaftsverkauf an den künftigen (Allein-)Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2008Teil 1/2

…Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen - wie oben dargelegt - definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann - wie von Seiten der Bw. im Übrigen richtig vorgebracht wird - nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen…

UFSW RV/0799-W/081. Betriebliche Veranlassung der Anmietung von Wohnungen vom Alleingesellschafter durch die Kapitalgesellschaft 2. Vorsteuerabzug für Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…KStG sind offene oder verdeckte Entnahmen bzw. Ausschüttungen und Kapitalrückzahlungen jeglicher Art. Die Einkommensverwendung darf ertragsteuerlich den Gewinn nicht beeinflussen, unabhängig davon wie das Einkommen an die Eigentümer verteilt wird. Analog darf daraus kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Ertragsteuerlich sind verdeckte Gewinnausschüttungen wie offene Ausschüttungen…

UFSF RV/0393-F/07Zufluss von bei der GmbH nicht erklärten Erlösen als verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter-Geschäftsführerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Neben offenen Gewinnausschüttungen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen iSd. § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 (vgl. Doralt…