…wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. In diesem Fall werden nicht zwei isoliert voneinander zu behandelnde Rechtsgeschäfte geschlossen. Der Übergabsvertrag vom 8. April 2005 ist - objektiv betrachtet - als ein einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen. Schenkungssteuerrechtlich betrachtet kann dieses Rechtsgeschäft…
…wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. In diesem Fall werden nicht zwei isoliert voneinander zu behandelnde Rechtsgeschäfte geschlossen. Der Übergabsvertrag vom 8. April 2005 ist - objektiv betrachtet - als ein einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen. Schenkungssteuerrechtlich betrachtet kann dieses Rechtsgeschäft…
…9836/1983, 11.526/1987, 12454/1990). Wie oben ausgeführt, liegen also aufgrund der eingesehenen Aktenlage derartige vom Verdächtigen durch eigenes Verhalten geschaffene Tatsachen, die über bloß objektive Gegebenheiten hinausgehen, nicht vor, geschweige denn, dass solche in der Begründung des bekämpften Bescheides dargestellt oder auch…
…des EStG 1988 darstelle. Es wären nur negative Ergebnisse erzielt worden, diverse Wertsicherungsbeträge (laut ursprünglichen Mietverträgen) wären nicht eingefordert worden, überhaupt fehle aufgrund der Gegebenheiten die objektive wie auch tatsächliche Ertragsfähigkeit. Ab dem Zeitpunkt der Parifizierung im April 2000, was einer Änderung der Bewirtschaftung entspreche…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
den Denkgesetzen vereinbar sind noch zu der im Wirtschaftleben üblichen Praxis im Widerspruch stehen. Werbungskosten objektiver Zusammenhang Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie…
…dass sich Heinz H der faktischen Gegebenheit eines Mietverhältnisses nicht entziehen hätte können und daher bei ihm die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung - wie in den eingebrachten Abgabenerklärungen dargestellt - vorliege. Heinz H hätte daher keinesfalls an einer allfälligen "Erwerbsgesellschaft" teilhaben können. Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…
…vorgelegte Prognoserechnung kein Mietausfallswagnis und keine Reparaturtangente enthalte. Letztlich sei mit dem Prüfer vereinbart worden, die subjektiv zweifellos bestehende Einkünfteerzielungsabsicht objektiv durch eine "adaptierte" - auch die als fehlend beanstandeten Aufwandstangenten enthaltende - Prognoserechnung zu untermauern. Weiters habe der Bw. mit der Bank in der Folge eine…
…sein sollte, könne der zitierten Gesetzesstelle nicht entnommen werden. Bei einer Umreihung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen gemäß §52 Abs2 BewG hätten die objektiven Gegebenheiten (die Verwendungsmöglichkeit) Vorrang vor den subjektiven Intentionen (Verwendungsabsicht). Mangels entsprechender Umwidmung des Grundstückes zum Bewertungsstichtag entfalle die Möglichkeit, dass…
…Schenkung auf den Todesfall zu sehen, woraus sich grundsätzlich die - steuerlich maßgebliche -Bereicherung des Berufungswerbers ableiten lässt. Durch die Tatsache, dass es sich bei den jeweiligen abgeänderten Gesellschaftsverträgen nach objektiven Gegebenheiten, sowohl untereinander als auch im Zusammenhang mit der Verlassenschaft, nicht um eine einheitliche Zuwendung…
…Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Grundstück (noch) dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder (schon) dem Grundvermögen zuzurechnen ist, hat es in erster Linie auf objektive Merkmale anzukommen. Denen gegenüber haben subjektive, nur in der jeweiligen Person des jeweiligen Grundeigentümers gelegene Umstände zurückzutreten. Die…
…Das bedeute aber, dass in jenen Fällen, in denen durch objektive Anhaltspunkte klar getrennt werden könne, wann der Betrieb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Hoheitsbetrieb und wann er als gewerblicher Betrieb tätig werde, kein Bedürfnis für eine Zuordnung des ganzen Betriebes zu einem Tätigkeitsbereich…
…Abs. 1 besage, dass eine auf Dauer objektiv erkennbare Gewinn-(Überschusserzielungs-)absicht erkennbar sein müsse (Annahme einer Einkunftsquelle). Als Beispiel für eine Liebhabereitätigkeit werde dabei "das in Kaufnehmen ständiger Verluste aus einem Forstbetrieb mit der damit verbundenen Eigenjagd" angeführt. Bereits 1996 habe der Bw. den…
…Bw. zunächst vorgebracht, dass er als Richter zwar freie Dienstzeit habe; diese sei allerdings von nicht in seiner Sphäre gelegenen Gegebenheiten beeinflusst, so dass er seinen Dienstbeginn nicht so gestalten könne, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von zwei Stunden zum Dienstort gelangen könne. Der…
…bzw Toleranzgrenze zu berücksichtigen ist. Einzelne unübliche Bedingungen führen nicht unbedingt dazu, dass ein tatsächlich durchgeführtes Geschäft steuerlich nicht anerkannt wird. Maßgeblich ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, denen je nach Lage des Falles unterschiedliche Bedeutung zukommen kann (Jakom/Lenneis EStG, 2012 § 4 Rz 335…