…wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. In diesem Fall werden nicht zwei isoliert voneinander zu behandelnde Rechtsgeschäfte geschlossen. Der Übergabsvertrag vom 8. April 2005 ist - objektiv betrachtet - als ein einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen. Schenkungssteuerrechtlich betrachtet kann dieses Rechtsgeschäft…
…wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. In diesem Fall werden nicht zwei isoliert voneinander zu behandelnde Rechtsgeschäfte geschlossen. Der Übergabsvertrag vom 8. April 2005 ist - objektiv betrachtet - als ein einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen. Schenkungssteuerrechtlich betrachtet kann dieses Rechtsgeschäft…
…9836/1983, 11.526/1987, 12454/1990). Wie oben ausgeführt, liegen also aufgrund der eingesehenen Aktenlage derartige vom Verdächtigen durch eigenes Verhalten geschaffene Tatsachen, die über bloß objektive Gegebenheiten hinausgehen, nicht vor, geschweige denn, dass solche in der Begründung des bekämpften Bescheides dargestellt oder auch…
…besonderer Umstände ist beilspielhaft zu bejahen, wenn ein Fehlverhalten der Zollbehörden, die Beteiligung von Zollbediensteten an Zuwiderhandlungen, die unterbliebene Veröffentlichung von Rechtsakten vorliegt, nicht jedoch objektive Gegebenheiten, die alle Wirtschaftsteilnehmer im gleichen Ausmaß treffen (vgl. wiederum Alexander in Witte, Zollkodex6, Rz 71 zu Artikel 239…
…Zollbehörden, die Beteiligung von Zollbediensteten an Zuwiderhandlungen, die unterbliebene Veröffentlichung von Rechtsakten, nicht aber das Nichtbestehen einer Zollschuld, Insolvenz eines Beteiligten, personelle Schwierigkeiten des Zollanmelders oder aber auch objektive Gegebenheiten, die alle Wirtschaftsteilnehmer treffen, angesehen (siehe Alexander in Witte, Zollkodex Art. 239 Rz.71). Dass…
…die die objektiven Gegebenheiten widerspiegelt, anzuwenden. Auch wenn die hier erforderliche Aufteilung in der MwStSystRl nicht geregelt ist, ist doch festzuhalten, dass nach den unionsrechtlichen Vorgaben generell darauf abzustellen ist, wofür die Eingangsleistungen verwendet werden. Dabei ist auf objektive Gegebenheiten abzustellen und nicht auf subjektive…
…des EStG 1988 darstelle. Es wären nur negative Ergebnisse erzielt worden, diverse Wertsicherungsbeträge (laut ursprünglichen Mietverträgen) wären nicht eingefordert worden, überhaupt fehle aufgrund der Gegebenheiten die objektive wie auch tatsächliche Ertragsfähigkeit. Ab dem Zeitpunkt der Parifizierung im April 2000, was einer Änderung der Bewirtschaftung entspreche…
…Studium gelernt hat, dass unter anderem auch Mieteinnahmen zu versteuern sind. Die Tat gilt somit in objektiver als auch in subjektiver Sicht als erwiesen. Es erfolgte eine vollständige Schadensgutmachung. Der Beschuldigte ist finanzstrafrechtlich unbescholten. Bei der Strafbemessung wurden somit berücksichtigt: als mildernd: vollständige Schadensgutmachung, Unbescholtenheit …
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe ist für die Anwendbarkeit der gegenständlichen Aufhebungsmaßnahme nicht erforderlich. Zum Beweisverfahren: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass es aufgrund…
…Schreiben vom 11.3.2016), die bereits vorgelegte Prognoserechnung den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend anzupassen sowie - in Hinblick auf den Beginn des absehbaren Zeitraumes ab dem Jahr 1998 - überdies die jährlich erzielten Ergebnisse seit der Anschaffung der Wohnung in die Prognose mit einzubeziehen, ist der Bf…
den Denkgesetzen vereinbar sind noch zu der im Wirtschaftleben üblichen Praxis im Widerspruch stehen. Werbungskosten objektiver Zusammenhang Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie…
…dass sich Heinz H der faktischen Gegebenheit eines Mietverhältnisses nicht entziehen hätte können und daher bei ihm die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung - wie in den eingebrachten Abgabenerklärungen dargestellt - vorliege. Heinz H hätte daher keinesfalls an einer allfälligen "Erwerbsgesellschaft" teilhaben können. Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…
…Aufwendungen beinhaltet, sondern diese auch hinsichtlich des Zahlenmaterials (etwa in Hinblick auf die jeweils nachträglich geänderten Betriebskosten der Jahre 2008 bis 2013) den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Zudem wird im Zusammenhang mit einer gegebenenfalls vorzunehmenden Beurteilung der Vermietung der Wohnung als Liebhaberei darauf hingewiesen, dass diesfalls…
…vorgelegte Prognoserechnung kein Mietausfallswagnis und keine Reparaturtangente enthalte. Letztlich sei mit dem Prüfer vereinbart worden, die subjektiv zweifellos bestehende Einkünfteerzielungsabsicht objektiv durch eine "adaptierte" - auch die als fehlend beanstandeten Aufwandstangenten enthaltende - Prognoserechnung zu untermauern. Weiters habe der Bw. mit der Bank in der Folge eine…
…sein sollte, könne der zitierten Gesetzesstelle nicht entnommen werden. Bei einer Umreihung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen gemäß §52 Abs2 BewG hätten die objektiven Gegebenheiten (die Verwendungsmöglichkeit) Vorrang vor den subjektiven Intentionen (Verwendungsabsicht). Mangels entsprechender Umwidmung des Grundstückes zum Bewertungsstichtag entfalle die Möglichkeit, dass…