…wurde. Ein Wechsel von Wien nach Linz wäre daher im Berufungszeitraum 2009 auch möglich gewesen. Warum dies nicht zumutbar gewesen wäre (auch unter dem Gesichtspunkt eines bereits abgeschlossenen Mietvertrages - ein solcher enthält im Normalfall auch ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungsgründe), kann der Aktenlage nicht entnommen werden…
…Breitsohl), hat der EuGH seinen Standpunkt wiederholt, dass als Steuerpflichtiger zu gelten hat, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, im Sinne von Art. 4 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie eine wirtschaftliche Tätigkeit (in berufungsgegenständlichem Fall laut Aktenlage jedenfalls ab Beginn des Jahres 2003) selbständig auszuüben…
…sowie bei der Darlehensfinanzierung bestimmter Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 19 Anm. 3). Sollte die "finanzielle Rettungsaktion" zu Werbungskosten führen, so wären im Jahr 2001 - also außerhalb des Berufungszeitraumes - anzusetzende Werbungskosten in Höhe von ATS 456.200,00 angefallen…
…vor der Veräußerung gewesen sei, sowie die Stände am Ende eines jeden Jahres des Berufungszeitraumes und die in den einzelnen Jahren getätigten Rückzahlungen bekanntzugeben, brachte der Bw. in der Vorhaltsbeantwortung (in weiterer Folge "VB") vom 6. Mai 2011 Auszüge für 1997 bis 2006 des Bausparkassenkredits…
…den behördlichen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Nach herrschender Meinung ist für die Beurteilung der Unzumutbarkeit auf die objektive Wegzeit, die für die Zurücklegung des Arbeitsweges benötigt wird abzustellen. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nach der Verwaltungspraxis (LStR 2002 Rz 255) jedenfalls nicht mehr zumutbar…
…Berufungsbehörde 1. Instanz in jedem Fall zu Gunsten des Finanzamtes entscheiden wird, gewinnt im Nachhinein an Bedeutung. Die Berufungsvorentscheidung im Detail: Vergleiche und Zitate, die in der Begründung angeführt wurden, stehen objektiv betrachtet in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Tatbestand: VwGH 30.7.2002, 96…
…Bilanzen des Berufungszeitraumes ergeben sich Beteiligungen der Bw. an einigen vermieteten österreichischen Immobilien. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Bilanz für 1999 sind nicht näher erläuterte Erträge aus Beteiligungen, aber keinerlei Aufwand aus der angeführten Beteiligung an der VPI ersichtlich. In der Bilanz für 2000…
…Februar 2009, also mehr als ein Jahr nach Beendigung der Tätigkeit des Bw., gestorben ist. Bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit ist somit, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien…
…sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht. Bei der Strafbemessung sei als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, teilweise Schadensgutmachung sowie der Umstand, dass es beim Versuch geblieben sei, als erschwerend kein Umstand berücksichtigt worden. Des Weiteren sei - insoweit ha. bekannt - auf die persönlichen Verhältnisse und die…
…das Jahr 2006 bzw. des Einkommensteuerbescheides 2006 (jeweils 9. Mai 2012) war damit in jedem Falle noch keine Verjährung eingetreten. Gesamthaft war somit nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt die hier in Rede stehenden Verfahren wieder aufnahm und damit im Rahmen der Ermessensübung der Zweckmäßigkeit…
…2003, überhaupt keine Rechnungen ausgestellt habe, so entsteht die Folge des § 11 UStG 1994 nicht. Ich habe lediglich von den bei mir eingehenden Beträgen Mehrwertsteuer abgeliefert und Vorsteuer in Abzug gebracht. Überdies liegt bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise überhaupt keine Liebhaberei vor, wie noch unterhalb bezüglich der…
…Bedarf des Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke verwendet werden. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 entfaltet daher ab 2011 uneingeschränkte Wirksamkeit (vgl. Krumenacker, SWK 6/2013, 364; vgl. auch u.a. Ruppe/Achatz, UStG4, § 12 Tz 156 ff). Hier ist die Rechtslage 2009…
…VwGH 30.7.2002, 96/14/0116: "Wie die belangte Behörde ebenfalls zu Recht festgestellt hat, ist die Abgabepflicht wegen der Unmöglichkeit, eine Prognose über die aus dem neuen Buch erzielbaren Erlöse zu erstellen, ungewiss. Kann das Gesamtbild der Verhältnisse wegen des relativ kurzen Zeitraumes…
…wird; maßgeblich ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, denen je nach Lage des Falles unterschiedliche Bedeutung zukommen kann (BFH, BStBl 1997 II 196). Ein tatsächliches Verhalten, aus dem auf eine Rechtsbeziehung unzweifelhaft zuschließen ist, reicht für die Anerkennung einer Rechtsbeziehung aus (VwGH 28.8.2002…
…sondern auf die konkreten Arbeitstage innerhalb des Zeitraums, für den der Wechselschichtdienst in einem bestimmten Rhythmus festgelegt ist, ab und halten hier nicht den einzelnen Lohnzahlungszeitraum, sondern die jeweiligen Schichttage für maßgebend (vgl. LStR 2002 Rz 262 sowie Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner…
…hier bei eventuell gravierenden Änderungen Korrekturen mittels Sondertilgungen vorgenommen werden müssten. Durch die Verpfändung des Tilgungsträgers an die Sparkasse X sei diese Absicht auch klar ersichtlich und nachvollziehbar. In Anbetracht dieser Sachlage habe man eine neue Prognoserechnung unter Einbeziehung der Sondertilgung Ende 2007/Anfang 2008…
…gegen die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 richten. Der Unterschied ist im Wesentlichen Folgender: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann von Amts wegen verfügt werden, wenn - hier von Bedeutung - neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die zu einem anderen Einkommensteuerbescheid als bisher führen. Wenn Sie der Meinung sind…
…und hier für sich und seine Familie ihre Existenzmittel verdienen will, ist davon auszugehen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen im Jahr 2004 in das Inland verlegt hat. Der Bw. hat im Berufungszeitraum sämtliche für österreichische Staatsbürger geltenden Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe erfüllt…
…Stellungnahme im Berufungsverfahren) geteilt wird - in objektiver bzw. typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich als typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung zu qualifizieren. Was aber in der Regel erwerbswirtschaftlich ist, kann keine Tätigkeit sein, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist (siehe VwGH 26.4.2000…
…der Pensionierung der Gesellschaft im Bedarfsfalle zur Verfügung zu stellen. Ein Bestreben, damit Gewinne erzielen zu wollen, trat dabei in den Hintergrund bzw. war in objektiver Betrachtungsweise nicht nachvollziehbar. Die Tätigkeit des Bw's als Sachverständiger konnte infolge dessen nicht als Einkunftsquelle im Sinne der…