Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Arbeitnehmer, Adresse, vom 15.November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 17.Dezember 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Einzig strittig…
…Sinne des § 26 FLAG (in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 8/1998) ist nur auf den objektiv vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt ist. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, d.h. persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen…
…1988 auch für den zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbetrag. Die Rückzahlungspflicht für die strittigen Ansprüche stützt sich auf die o.a. gesetzliche Bestimmung. Diese normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Geldbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig…
…nicht durch den Willen der Parteien rechtlich verknüpft sind, zwischen den Verträgen jedoch ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält. Dies ist dann der Fall, wenn der Veräußerer auf Grund einer in bautechnischer…
…unterstellt werden, dass dieser die technischen Möglichkeiten eines Gerätes bzw. einer Software zu unlauteren Handlungen nütze, hier sei eine objektive Betrachtungsweise nicht gegeben. Die Möglichkeit impliziere nicht automatisch deren Verwendung. Seitens der N-Lokalen seien an die Steuerbehörde namhafte Beträge laufend entrichtet worden, eine wie…
…erbringen. Mangels Erbringung dieses Nachweises geht auch das Vorbringen des Bw., wonach aus der Prognoserechnung ersichtlich sei, dass nach Ablauf von 6 Jahren ein Gesamtüberschuss erzielt werden könne und es lediglich auf die objektive Betrachtungsweise ankomme, ins Leere. Denn - wie bereits oben ausgeführt - kommt der…
…sondern nur, wie der andere Vertragsteil die Erklärung verstehen musste (Fellner, a.a.O., Rz 27), also eine objektive Betrachtungsweise anzustellen. Der Bw. hat nun vorgebracht, nach dem Parteiwillen und dem wahren wirtschaftlichen Gehalt liege ein einheitliches Rechtsgeschäft mit aleatorischem Charakter vor. Diesem Argument des…
…übliche Verzinsung und Kreditkosten), erfolgt sei. Trotz der Nahebeziehung bei den Geschäftspartnern sei es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu keinerlei Gewinnverschiebungen gekommen. Es sei zwischen den Partnern ein nach internationalen Bestimmungen fremdüblicher Kooperationsvertrag abgeschlossen worden, dessen Auswirkungen auf Grund des genauen Rechenwerkes stets für Außenstehende nachvollziehbar…
…bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Säumniszuschlag ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine objektive Säumnisfolge (VwGH 24. 4. 1997…
…Erklärungen beim Finanzamt eingereicht. Der Sohn des Bf hat sich währenddessen in Australien aufgehalten. Auch wenn er die Gewerbeberechtigung innegehabt hat, sind die Umsätze in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem tatsächlichen Betreiber zuzurechnen. In steuerlicher Hinsicht ist auf die tatsächlichen Umstände abzustellen, d.h. dass ein pro…
…VwGH, 26.11.1991, 91/14/0041). Der gewöhnliche Aufenthalt knüpft an den tatsächlichen Aufenthalt verbunden mit der objektiven Erkennbarkeit eines nicht bloß vorübergehenden Verweilens an; ab sechs Monaten tatsächlichen Aufenthaltes in Österreich ist der gewöhnliche Aufenthalt jedenfalls rückwirkend auf den ersten Tag gegeben. Von…
…von der Bw. verschiedenes Subjekt, weshalb eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Frage komme. Vielmehr seien die Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen für die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung des festgesetzten Säumniszuschlages grundsätzlich ohne Einfluss (VwGH 22.3.1995, 94/13…
…nicht auf den tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolg abzustellen, sondern auf die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär auf das nach außen in Erscheinung tretende Erfolgsstreben des Tätigen. Die angesprochene objektive Eignung ist anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren, welche plausibel und nachvollziehbar sein muss…
…seien sämtliche Kalenderjahre der in der gleichen Bewirtschaftung ausgeübten Betätigung einzubeziehen. Habe sich die Bewirtschaftungsart zwischenzeitig geändert, so gelte die bisherige Betätigung dadurch als beendet. Ob eine Tätigkeit objektiv geeignet sei, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten abzuwerfen…
…sei, nicht zu teilen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Liegenschaftsvermietung dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn die Vermietung nach der konkret ausgeübten Art der Vermietung objektiv nicht geeignet ist, innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Jahren einen Gesamtüberschuss zu erzielen (u.a…
…gemeindebund.at). Es ist keineswegs eine anhand objektiver Umstände nachvollziehbare Gesamtüberschusserzielungsabsicht gegeben. Es sind daher die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 LVO betreffend die Erzielung eines Gesamtüberschusses nicht erfüllt. Es ist daher der Ansicht des Finanzamtes im Sinne einer gesplitteten Betrachtungsweise zu folgen, wonach in…
… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht möglich, es kommt vielmehr die rein rechtliche Betrachtungsweise zum Tragen (Fellner, a.a.O., Rz 33, mit weiteren Judikaturhinweisen). Demnach ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung, sofern nicht ausdrücklich ein anderer übereinstimmender Wille rechtsgeschäftlich…
…Bürgen eines insolvenzgefährdeten Betriebes führe demnach nicht zwingend zur Annahme von Liebhaberei. Zudem sei auch die Fortführung der Vermietungstätigkeit durch Frau ER als weiteres Indiz für die objektive Ertragsfähigkeit der gegenständlichen Betätigung zu werten, weshalb entgegen der Auffassung des Finanzamtes vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen…
…Mietobjekt gesondert danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bilde oder nicht. Eine getrennte Betrachtungsweise setze voraus, dass die Objekte entweder an verschiedene Personen vermietet werden oder dass auf Grund anderer Merkmale unterschiedliche und voneinander unabhängige, wirtschaftlich abgrenzbare Nutzungsvereinbarungen vorliegen. Dies sei im hier zur…
…Mitgliedern bzw. die Zahlung von Mitgliedschaftsbeiträgen und Beitrittgebühren wäre nicht feststellbar gewesen. Ziel für alle Beteiligten wäre es gewesen, aus der gesamten Konstruktion einen Gewinn zu erzielen. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise wären daher sämtliche Umsätze und Betriebsergebnisse, die unter der Bezeichnung "I" erzielt worden wären, jenen…