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UFSL RV/0769-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Arbeiter, Adresse, vom 25. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 22. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…

UFSL RV/0118-L/10Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, nova reperta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 30. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 29. September 2009 betreffend 1) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Umsatzsteuer 2006 sowie 2) Umsatzsteuer 2006 entschieden: 1) Der Berufung…

UFSL RV/0770-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Beruf, Adresse, vom 25. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 22. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 1/4

Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Mag. Belinda Maria Eder und Mag. Martin Saringer im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 2/4

falls die StiftungVaduz die volle Steuerlast trug: dann Kapitalsteuer von 0,2% auf das Stiftungsreinvermögen und Ertragssteuer von mindestens 7,5% bzw. maximal 15% auf die Stiftungsreinerträge, was alljährlich vom Verhältnis des Reinvermögens zum Reinertrag abhängt (vgl. Art. 31 Abs 1 litt e Liechtensteinisches Steuergesetz…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 3/4

Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 4/4

…für 2004 und 2005 nichts her. Somit handelt es sich bei den im Prüferbericht dargestellten Umständen, die dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2004 und 2005 führten, unzweifelhaft um nova reperta und nicht etwa um Tatsachen, die dem zuständigen Finanzamt, insbesondere dem zuständigen Veranlagungsorgan…

UFSI RV/0242-I/11Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu entstandenen Tatsachen (nova producta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…der Bescheiderlassung bereits existent waren, jedoch - weil unbekannt - im Verfahren unberücksichtigt blieben und später (neu) hervorkommen (nova reperta). Demgegenüber kommen solche Tatsachen, die erst nach Bescheiderlassung entstanden sind (nova producta) von vornherein nicht als Begründung einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht, da diese auch nicht…

UFSI RV/0401-I/09Fehlende Begründung eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…geführt hätten (VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existierende Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO4, § 303 Tz 13). Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß…

UFSW RV/0021-W/07Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO aufgrund vom Finanzamt bloß vermuteten neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2007

…müssen also die Tatsachen oder Beweismittel zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent gewesen sein (nova reperta). Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen oder später zustande gekommenen Beweismittel (nova producta) bilden als solche hingegen keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl…

UFSI RV/0584-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…iSd § 303 Abs. 2 BAO wegen Verspätung als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Zulässige Wiederaufnahme: a) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind hingegen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 2/2

Dazu kommt, dass die der intendierten Mitunternehmerschaft zugrunde liegenden Verträge einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Vertragsinhalt nicht erkennen lassen. Der ursprüngliche "stille Gesellschaftsvertrag" vom 18. Dezember 1979 enthält in Punkt VII. eine konkret ausformulierte Regelung, welche Ansprüche dem "Stillen" im Falle seines Ausscheidens…

UFSW RV/3160-W/08Ein nach Abschluss des Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…des Verfahrens bewirken müsse. Rechtlich folgt daraus: Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Wiederaufnahmeantrag nach der genannten Bestimmung kann somit nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden…

UFSI RV/0585-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…iSd § 303 Abs. 2 BAO wegen Verspätung als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Zulässige Wiederaufnahme: a) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind hingegen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSG RV/0535-G/06Hervorkommen neuer Tatsachen als Voraussetzung für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…

UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 1/2

…insoweit im Zuge der Außenprüfung Tatsachen neu im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO hervorgekommen waren (nova reperta). Auch ist die Höhe der Mietentgelte als Teil der für eine Liebhabereibeurteilung zu erstellenden Prognoserechnung grundsätzlich zweifellos ein relevantes Sachverhaltselement und damit eine Tatsache, die geeignet ist…

UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 2/2

Zu berücksichtigen ist, dass eine anteilige Zuordnung der erklärten Werbungskosten zu den beiden Wohnungen im Hoch-/ und Tiefparterre, nach Abzug von 38,15% für die ausgeschiedene "Wohnung der Tochter" (= Anteil der Dachgeschosswohnung an den Betriebskosten ab Juni 2001 lt. Aufstellung des Bw im Prüfungsverfahren…

UFSL RV/0806-L/05Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung bei Veräußerung von betrügerisch vom Arbeitgeber erworbenen Mobiltelefonen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.01.2009Teil 1/2

…Beweismittel ist in diesem Sinn dann neu hervorgekommen, wenn diese im Zeitpunkt des Erlassens der ursprünglichen Bescheides schon vorhanden, jedoch der entscheidenden Behörde nicht bekannt war (nova reperta). Ein Verschulden der Behörde für das Nichtausforschen solcher Sachverhaltselemente, obwohl ausreichende Hinweise für die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen…

UFSF RV/0057-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…Kenntnis der bereits im Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung existenten, allerdings erst im Rahmen der Außenprüfung hervorgekommenen, entscheidungswesentlichen Tatsachen (nova reperta) hätte die Bescheid erlassene Behörde möglicherweise dazu veranlasst, einen im Spruch anders lautenden Bescheid zu erlassen; entsprechend den obigen rechtlichen Ausführungen ist durch die Übernahme…