…kommt der dargestellte Unterschied zwischen dem Spruch eines Bescheides, als dessen einzigen, rechtsgestaltenden Bestandteil, und der Rechtsmittelbelehrung, als Bescheidbestandteil ohne normativen Inhalt, zum Ausdruck. Mit der für das gegenständliche Verfahren einzig relevanten Frage, ob eine falsche, positive Rechtsmittelbelehrung ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel zulässig machen…
…Qualität ein autoritatives Wollen der Behörde voraus. Für das Vorliegen eines Bescheides ist der "Wille" der Behörde maßgeblich, "hoheitliche Gewalt" zu üben. Fehlt dieser Wille, dann kommt dem betreffenden Akt kein normativer Gehalt zu. Nur wenn die Behörde den Willen hatte, eine "bindende Regelung" zu…
…Qualität ein autoritatives Wollen der Behörde voraus. Für das Vorliegen eines Bescheides ist der "Wille" der Behörde maßgeblich, "hoheitliche Gewalt" zu üben. Fehlt dieser Wille, dann kommt dem betreffenden Akt kein normativer Gehalt zu. Nur wenn die Behörde den Willen hatte, eine "bindende Regelung" zu…
…Qualität ein autoritatives Wollen der Behörde voraus. Für das Vorliegen eines Bescheides ist der "Wille" der Behörde maßgeblich, "hoheitliche Gewalt" zu üben. Fehlt dieser Wille, dann kommt dem betreffenden Akt kein normativer Gehalt zu. Nur wenn die Behörde den Willen hatte, eine "bindende Regelung" zu…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…der Bescheidausfertigung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Es fehle daher der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, es komme daher diesem Akt kein normativer Gehalt zu. Nur wenn die Behörde den Willen hätte, eine "bindende Regelung" zu erlassen, könne das Vorliegen eines Bescheides angenommen…
…gewesen, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Es fehle daher der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, es komme daher diesem Akt kein normativer Gehalt zu. Nur wenn die Behörde den Willen hätte, eine "bindende Regelung" zu erlassen…
…einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Es fehle daher der Wille der Behörde, hoheitlich Gewalt zu üben, es komme daher diesem Akt kein normativer Gehalt zu. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 30. Jänner 2006 ab. Mit Eingabe vom 23. Februar 2006 erhob der…
…440,00 S auf Grund des Schenkungsvertrages vom 30. Juli 1997 mit SG, Erbe nach FG, als normativer Gehalt und somit Bescheidspruch anzusehen sei. Sie habe am 30. Juli 1997 mit ihrem Ehegatten FG einen Schenkungsvertrag geschlossen. Ihr Ehegatte sei am 25. Dezember 1999 verstorben…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden sei, die als bescheiderlassende Behörde aufscheine. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, werde auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…normativer Gehalt beigemessen werden kann. Auch aus den in der Folge von der Bw. zitierten Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerrichtlinien können über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten nicht abgeleitet werden, da diesen, wie der VwGH in seiner Rechtsprechung ausführt, als Verwaltungsanweisungen ebenfalls kein normativer Gehalt…
… 8 Abs. 2 EnFG 1979 für einen "ganzjährigen Ermittlungszeitraum" spreche und damit dem "normativen Gehalt der Begünstigungsregelung des Elektrizitätsförderungsgesetzes" entspräche. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Lösung der gegenständlichen Streitfrage nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates nicht durch isolierte Interpretation der…
…ursprüngliche, bereits in Rechtskraft erwachsene Steuervorschreibung im eingangs genannten Umfang aufgehoben. Der Berichtigungsbescheid, dessen normativer Gehalt in der Feststellung eines Rückvergütungsanspruches hinsichtlich eines Teilbetrages an Grunderwerbsteuer bestand, trat nicht an die Stelle des ursprünglichen Abgabenbescheides. Dieser wurde durch den Abänderungsbescheid bloß in der Weise ergänzt…
…S.1) hat die Kommission bestimmt, dass die nachstehend angeführten Waren in die Unterposition 2710 19 41 der KN einzureihen sind: "Gelbe ölige flüssige Zubereitung mit einem Gehalt an Erdöl von 70 GHT oder mehr und mit Zusatz von Additiven. Das Erzeugnis hat folgende Eigenschaften:…
…dem § 21 Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Jänner bis September 2002 in Höhe von ATS 110.082,00/€ 8.000,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe und hiemit ein Finanzvergehen nach …
…10, 12/2001 und 1-3/2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von 10.057,42 € (entspricht ATS 138.393,12) bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…hoheitlicher und normativer Verwaltungsakt. Jeder Bescheid ist ausdrücklich als solcher bezeichnet (fehlende Bezeichnung als Bescheid ist nur dann unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt). Der autoritative normative Charakter ist aus dem Inhalt der behördlichen Erledigung und aus der Art…
…kein rechtskräftiger Bescheid oder Rückstandsausweis bestehe, weil an sie keinerlei Abgabenbescheid ergangen und rechtswirksam zugestellt worden wäre. Außerdem wies die Bw. darauf hin, dass das Gehalt von Frau J. dem Finanzamt auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg gemeldet worden wäre, sodass eine amtswegige Veranlagung erwartet wurde…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 2009 und 01-05/2010 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 6.416,67 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Sie habe hiemit Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 2009 und 01-05/2010 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 6.416,67 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Sie habe hiemit Finanzvergehen nach § 33 Abs…