…0197). In Anbetracht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bzw. des wirtschaftlichen Einkommens der Berufungswerberin als auch im Hinblick auf das die in Rede stehenden Ausgaben verursachende Ereignis gehören die gegenständlichen Reparatur- bzw. Anschaffungskosten typischerweise zur normalen Lebensführung der Berufungswerberin; die strittigen Kosten liegen nicht nur ihrer…
…eine ausreichende Krankheitseinsicht und Eigenkompetenz erworben wurde. Der GdB richtet sich nach dem Ausmaß einer möglichen Ernährungsstörung (Mangelernährung) und den anatomischen Veränderungen. Unter Einhaltung einer entsprechenden Diät ist eine weitgehend normale Lebensführung möglich, weshalb ein niedrigerer Behinderungsgrad attestiert wurde. So ist die Patientin derzeit Studentin…
…des Bruders zur gemeinsamen Wirtschaftsführung war zu berücksichtigen, dass das Pflegegeld zur Deckung der behinderungsbedingten Mehraufwendungen heranzuziehen ist, also für die normale Lebensführung der Geschwister nicht zur Verfügung steht. Setzt man die beiden Nettopensionen in Relation zueinander, so ergibt sich ein finanzieller Beitrag der Bw…
…sein werde, sich ihren Unterhalt selbst zu verschaffen. Die Aufwendungen seien außergewöhnlich, weil sie aufgrund der besonderen Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit der Tochter über das normale Maß der Lebensführung hinaus gehen. Die strittigen Aufwendungen erfüllen somit alle Voraussetzungen für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen, wobei gemäß §…
…§ 20 Tz 163, Stichwort "Kleidung"). Aufwendungen für die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung normaler bürgerlicher Kleidung gehören hingegen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, selbst wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Abzugsverbot greift also auch, wenn die Kleidung ausschließlich bei der…
…für den nächsten Unterrichtstag erstellt werden mussten, Hausaufgaben zu machen und zu lernen gewesen sei, wofür die normale Arbeitszeit nicht ausreiche, seien diese Voraussetzungen erfüllt. Im Übrigen finde sich im Internet kein Angebot für einen Sprachkurs mit mehr als 30 Wochenstunden. Es werde daher beantragt…
…hochwertige Gesundheitsschuhe anzuschaffen, meist verbunden mit der Möglichkeit, die normale Sohle gegen eine vom Orthopäden gefertigte Spezialsohle austauschen zu können. Ausgehend von einer durchschnittlichen Tragedauer von 7 Stunden pro Dienst und 20 Diensten pro Monat ergebe das eine Summe von ca. 1.500 Tragestunden pro…
…Stunden-Diensten (an diese anschließend folgt regelmäßig längere Freizeit) nichts ändern. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat im oben angeführten Erkenntnis Arbeiten nach Ende der "normalen Dienstzeit" nicht als entscheidungswesentlich angesehen. Es wird Ihnen hiermit Gelegenheit geboten, zu diesen Überlegungen Stellung zu nehmen und allenfalls zusätzliche Beweismittel…
…wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen und Üblichen, dann sind die diesbezüglichen Aufwendungen auf Grund des einkommensteuerlichen Abzugsverbotes ebenso wenig absetzbar wie die…
…besteht. Er darf daher nicht Turnen, darf nicht gestoßen werden, sollte sogar vom Unterricht wg. Unfallgefahr befreit werden. Er ist daher in seiner Lebensführung eingeschränkt. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): keine Untersuchungsbefund: Oberkörper verkürzt gegenüber Unterkörper, Hals verkürzt, keine klinische Untersuchung der Beweglichkeit möglich, da…
…Musikschullehrerin, wurde vom Finanzamt von den als Werbungskosten geltend gemachten Telefon- und Internetkosten ein Privatanteil von 80 % abgezogen und die ebenfalls als Werbungskosten geltend gemachten Aus- und Fortbildungskosten als Kosten der privaten Lebensführung eingestuft. Hiergegen wurde Berufung erhoben und diese im Wesentlichen damit begründet, dass…
…Dies sei nicht der Fall, zumal es sich um normale Lebenshaltungskosten handle. Im Vorlageantrag vom 29. Dezember 2010 hielt der Bw. noch einmal fest, dass die Ehegattin "ihre Aktivitäten hinsichtlich getrennter Lebensführung ausschließlich aus Krankheitsgründen gestellt "habe. So wäre ihr der Wunsch nach räumlicher Trennung…
…00 als auch die Aufwendungen für eine "normale" Haushaltshilfe in Höhe von € 1.560,00 steuerlich zu berücksichtigen. Nach Ergehen des Bescheides vom 11. Juni 2007, in dem unter anderen die genannten Aufwendungen mit der Begründung, es handle sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung…
…Familienangehörigen aufgewendeten Beträge (Abs. 1 Z. 1 EStG 1988). # Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (Abs. 1 Z 2 lit…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit.a EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben der privaten Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendung für…
…Familienangehörigen aufgewendeten Beträge (Abs. 1 Z. 1 EStG 1988). # Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (Abs. 1 Z 2 lit…
…GmbH beschäftigt. Im Rahmen ihres Dienstverhältnisses hat sie Dienstreisen zu verrichten, die zeitlich über die normale Dienstzeit hinaus gehen und auch bis spät am Abend bzw. gelegentlich auch bis in das Wochenende andauern. Zudem ist sie geschieden und allein erziehende Mutter eines Sohnes im Kindergartenalter…
…für Bekleidung (Schuhe) nicht um solche für typische Berufskleidung handle. Die Ausgaben seien daher nicht abzugsfähig. Gemäß § 20 EStG 1988 seien Aufwendungen für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes erfolgen…
…erträglichen Schmerzen ausüben zu können. Da ihr diese Kosten in einer Zeit entstanden seien, in der sie in Folge der festgestellten Invalidität eine Unfallrente von der UVA erhalten habe, seien dies nicht normale Krankheitskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen einer Privatperson, sondern Kosten, die in direktem Zusammenhang…
…des Objektes in M.G. stünden. Dieser Begründung kann deshalb nicht gefolgt werden, da eine "normale Schenkung" keinesfalls diese Notariatskosten verursacht hätte. Die Notariatskosten waren ausschließlich deshalb so hoch, da die Sicherung und die Erhaltung der Einnahmen von Herrn J.S. und Frau E.S…