…0197). In Anbetracht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bzw. des wirtschaftlichen Einkommens der Berufungswerberin als auch im Hinblick auf das die in Rede stehenden Ausgaben verursachende Ereignis gehören die gegenständlichen Reparatur- bzw. Anschaffungskosten typischerweise zur normalen Lebensführung der Berufungswerberin; die strittigen Kosten liegen nicht nur ihrer…
…sich auf ein Mehrfaches vom pauschalen monatlichen Absetzbetrag. Es sei völlig unmöglich, bei jedem Einkauf den entstandenen Mehraufwand in der direkten Gegenüberstellung mit einem Einkauf unter "normaler Lebensführung" zu ermitteln. Daher nehme sie die Mühe in Kauf, die tatsächlichen Kosten für Ernährung jährlich zu errechnen…
…Die gänzliche Einhebung würde für ihn eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten, die auf Grund des Alters, seines Gesundheitszustandes und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine normale Lebensführung beinahe unmöglich machten. Für die sachliche Unbilligkeit spreche, dass die im Zuge der Prüfung festgesetzte Lohnsteuer diesem und nicht dem…
…eine ausreichende Krankheitseinsicht und Eigenkompetenz erworben wurde. Der GdB richtet sich nach dem Ausmaß einer möglichen Ernährungsstörung (Mangelernährung) und den anatomischen Veränderungen. Unter Einhaltung einer entsprechenden Diät ist eine weitgehend normale Lebensführung möglich, weshalb ein niedrigerer Behinderungsgrad attestiert wurde. So ist die Patientin derzeit Studentin…
…Strom, Hausversicherung, Telefon, Ratenzahlung Finanzamt) berücksichtigt, wobei bei dieser Aufstellung noch keine Kosten für die normale Lebensführung sowie lebenserhaltende Medikament- und Rezeptgebührenkosten, welche ärztlich verordnet werden, in der Höhe von monatlich € 50,00 bis € 60,00 eingerechnet sind, ist eine Existenzgefährdung vorhanden, wenn…
…des Bruders zur gemeinsamen Wirtschaftsführung war zu berücksichtigen, dass das Pflegegeld zur Deckung der behinderungsbedingten Mehraufwendungen heranzuziehen ist, also für die normale Lebensführung der Geschwister nicht zur Verfügung steht. Setzt man die beiden Nettopensionen in Relation zueinander, so ergibt sich ein finanzieller Beitrag der Bw…
…sein werde, sich ihren Unterhalt selbst zu verschaffen. Die Aufwendungen seien außergewöhnlich, weil sie aufgrund der besonderen Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit der Tochter über das normale Maß der Lebensführung hinaus gehen. Die strittigen Aufwendungen erfüllen somit alle Voraussetzungen für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen, wobei gemäß §…
…§ 20 Tz 163, Stichwort "Kleidung"). Aufwendungen für die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung normaler bürgerlicher Kleidung gehören hingegen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, selbst wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Abzugsverbot greift also auch, wenn die Kleidung ausschließlich bei der…
…51. Die Aufwendungen für Crosstrainer, Speed bike, Computer und Drucker sowie die Internetgebühr und die Fußpflege für die Tochter S. wurden den Kosten der privaten Lebensführung gem. § 20 EStG 1988 zugerechnet und daher die steuerliche Absetzbarkeit nicht anerkannt. Auf die weiteren Ausführungen im Einkommensteuerbescheid 2008…
…Bestätigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Behandlung von einem 'normalen Arzt' (wo die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse zur Gänze übernommen worden wären) die durchgeführte Behandlung aus triftigen medizinischen Gründen nicht möglich gewesen wäre, und deshalb die Behandlung in der Wahlarztpraxis notwendig war. Allgemein…
…für den nächsten Unterrichtstag erstellt werden mussten, Hausaufgaben zu machen und zu lernen gewesen sei, wofür die normale Arbeitszeit nicht ausreiche, seien diese Voraussetzungen erfüllt. Im Übrigen finde sich im Internet kein Angebot für einen Sprachkurs mit mehr als 30 Wochenstunden. Es werde daher beantragt…
…hochwertige Gesundheitsschuhe anzuschaffen, meist verbunden mit der Möglichkeit, die normale Sohle gegen eine vom Orthopäden gefertigte Spezialsohle austauschen zu können. Ausgehend von einer durchschnittlichen Tragedauer von 7 Stunden pro Dienst und 20 Diensten pro Monat ergebe das eine Summe von ca. 1.500 Tragestunden pro…
…Nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Nach § 20…
…Stunden-Diensten (an diese anschließend folgt regelmäßig längere Freizeit) nichts ändern. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat im oben angeführten Erkenntnis Arbeiten nach Ende der "normalen Dienstzeit" nicht als entscheidungswesentlich angesehen. Es wird Ihnen hiermit Gelegenheit geboten, zu diesen Überlegungen Stellung zu nehmen und allenfalls zusätzliche Beweismittel…
…wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen und Üblichen, dann sind die diesbezüglichen Aufwendungen auf Grund des einkommensteuerlichen Abzugsverbotes ebenso wenig absetzbar wie die…
…weiteren Vorhalteverfahren des Bundesfinanzgerichtes vertritt das Finanzamt nunmehr folgende Ansicht zu den Anspruchszeiträumen: 02/2016 bis 05/2016 => kein Anspruch: Da der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum im Haushalt der Großmutter lebte und diese für die Ausgaben für die allgemeine Lebensführung und des Wohnbedarfs aufkam…
…besteht. Er darf daher nicht Turnen, darf nicht gestoßen werden, sollte sogar vom Unterricht wg. Unfallgefahr befreit werden. Er ist daher in seiner Lebensführung eingeschränkt. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): keine Untersuchungsbefund: Oberkörper verkürzt gegenüber Unterkörper, Hals verkürzt, keine klinische Untersuchung der Beweglichkeit möglich, da…
…außergewöhnliche Belastung. b) Einkommensteuerbescheid: Im Einkommensteuerbescheid vom 24.06.2021 wurde die Berücksichtigung der geltend gemachten Kosten des Ergometers mit der Begründung versagt, die Aufwendungen für den Heimtrainer stellten Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 dar und könnten daher steuerlich keine Berücksichtigung finden…
…20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 genannten Aufwendungen/Ausgaben für die Lebensführung im engeren Sinn brauche nicht diskutiert zu werden. Dazu zähle natürlich auch die normale tägliche Ernährung/Verpflegung jedes Menschen. Dies betreffe aber selbstverständlich nur die normalen durchschnittlichen Kosten einer Selbstverpflegung…
…20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 genannten Aufwendungen/Ausgaben für die Lebensführung im engeren Sinn brauche nicht diskutiert zu werden. Dazu zähle natürlich auch die normale tägliche Ernährung/Verpflegung jedes Menschen. Dies betreffe aber selbstverständlich nur die normalen durchschnittlichen Kosten einer Selbstverpflegung…