…Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf…
…dritter Seite Gegenleistungen sind (Ruppe, UStG, § 4, Rz 108 ff.). Nicht zu den genannten Umsätzen zählen lediglich nichtsteuerbare Leistungen bzw echte Zuschüsse, die nicht als Leistungsentgelt angesehen werden. 4. Der Sozialhilfeverband (SHV) betreibt Altersheime, in denen Pensionsberechtigte aufgenommen werden. In der Folge wird deren finanzielle…
… 3 Abs. 7 UStG 1994 mit österreichischer Umsatzsteuer abgerechnet. Die Verkäufe der Bw. an GmbH&Co.KG seien von der Bw. als "bewegte" Lieferungen nach § 3 Abs. 8 UStG 1994 UStG 1994 als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen abgerechnet worden, da die Ware in einen anderen EU…
…prüfen, ob der Empfänger der Gutschrift nicht etwa als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 befreite Umsätze bewirkt. Weist der Unternehmer in einer Gutschrift über nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze Steuerbeträge gesondert aus, so ist er nicht berechtigt, diese abzuziehen (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar…
…ob der Empfänger der Gutschrift nicht etwa als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 befreite Umsätze bewirkt. Weist der Unternehmer in einer Gutschrift über nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze Steuerbeträge gesondert aus, so ist er nicht berechtigt, diese abzuziehen (Scheiner/Kolacny/Caganek…
…ob der Empfänger der Gutschrift nicht etwa als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 befreite Umsätze bewirkt. Weist der Unternehmer in einer Gutschrift über nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze Steuerbeträge gesondert aus, so ist er nicht berechtigt, diese abzuziehen (Scheiner/Kolacny/Caganek…
…steuerfreier oder unecht steuerbefreiter Umsätze in Anspruch nimmt (VwGH 3.7.1996, 96/13/0057). Tätigt also ein Unternehmer (wie die Organgesellschaft der Bw. M Handels GmbH) sowohl Umsätze, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führen als auch andere (steuerpflichtige, nicht steuerbare oder echt steuerfreie) Umsätze…
…oder unecht steuerbefreiter Umsätze in Anspruch nimmt (VwGH 3.7.1996, 96/13/0057). Tätigt also ein Unternehmer (wie im gegenständlichen Fall ein praktischer Arzt mit Hausapotheke) sowohl Umsätze, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führen als auch andere (steuerpflichtige, nicht steuerbare oder echt steuerfreie) Umsätze…
…das Drittlandsgebiet ausgeführt werden oder c) nach § 6 Abs. 1 § 8 lit. a bis c und lit. e bis h und § 6 Abs. 1 § 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. Abs.4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen…
…vom Vorsteuerabzug nach Abs. 3 führenden Umsätzen oder den übrigen Umsätzen nicht ausschließlich zuzurechnen sind. Tätigt also der Unternehmer (wie die Organgesellschaft der Bw.) sowohl Umsätze, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, als auch andere Umsätze (steuerpflichtige, echt steuerfreie oder nicht steuerbare), müssen die Vorsteuern…
…es seien daher auch weiterhin nahezu ausschließlich steuerfreie bzw. nicht steuerbare Umsätze erzielt worden, Anlass dem Vorbringen des Bw. Glauben zu schenken. Der Berufungssenat geht daher davon aus, dass für die Monate Jänner 1997 bis Dezember 1998 Umsatzsteuervorauszahlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angefallen…
…nicht steuerbare sowie steuerfreie Umsätze bzw. betreffend Vorsteuern ist eine derartige Aufgliederung jedoch nicht notwendig (vgl. Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 18 Anm. 54 und 85). Die von der Bw. laut Taxfree-Listen in den Jahren 1994 und 1995 zum ermäßigten Steuersatz getätigten Umsätze…
…und 2 fallenden Umsätzen steuerfrei: Z 1 die Ausfuhrlieferungen (§ 7) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr. Eine Ausfuhrlieferung (§ 6 Abs. 1 Z 1) liegt gemäß § 7 Abs. 1 vor, wenn 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat…
…da laut antragsgemäß rechtskräftig veranlagter Umsatzsteuererklärungen unecht steuerfreie Umsätze vorlagen und daher auch kein Vorsteuerabzug beantragt worden war. Im Zuge des Bp-Verfahrens änderte der Bw., seine Rechtsansicht über die umsatzsteuerliche Einordung seiner Tätigkeit (statt unecht befreiter Umsätze seien richtigerweise nicht steuerbare Auslandsumsätze anzusetzen) und…
…Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf…
…Rechnungen sowohl steuerfrei, als auch steuerpflichtig behandelt worden seien. Weiters hätten der Betriebsprüfung keine abgeschlossenen Verträge zwischen dem Abgabepflichtigen und seinen Kunden vorgelegt werden können, aus denen hervorgehe, welche konkreten Leistungen vom Berufungswerber (Bw) erbracht worden seien bzw. wodurch die Aufteilung der Umsätze nachvollziehbar wäre…
…als Kaution, Verlagsprovision und Versandhandelsprovision bezeichnet. Die Kunden des Personenkreises I sind Hobbyautoren, die in der Regel keine Einkunftsquelleneigenschaft besitzen und die steuerfreie Umsätze bei Vorsteuerausschluss erbringen. Ihnen gegenüber tritt der Pflichtige zwar als Verleger auf, doch ist er kein Verleger im rechtlichen Sinn, wozu…
…wurden von der Bw. Fahrzeuge mit österreichischen Kennzeichen an die Firma Y in Tschechien vermietet. Die Umsätze aus der Vermietung wurden im Kj. 2003 als nicht steuerbare Umsätze und im Kj. 2004 als steuerfreie Umsätze behandelt. Die Bp. stellt diese Umsätze steuerpflichtig, da die Voraussetzungen…
…Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf…
…nicht "aufgetaucht" sind. Der § 18 UStG fordert ebenfalls Aufzeichnungen über die vereinbarten/vereinnahmten Entgelte, unter Angabe des Tages (Zeitraumes) der Lieferung oder der sonstigen Leistung, getrennt nach steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen! Die Aufzeichnungen für Vorsteuern (Ausgaben) gelten sinngemäß! Da auch unecht steuerbefreite Erlöse erzielt wurden…