… 299 Abs. 1 BAO begründeten Aufhebungsbescheid vom 23. Juli 2008 nicht sanierbare Mängel anhaften. In diesem Bescheid sind weder Ausführungen betreffend das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen noch Erwägungen hinsichtlich der Ermessensausübung enthalten. Aus diesem Grund war der gegen den Aufhebungsbescheid gerichteten Berufung Folge zu geben. Gemäß…
…jeweils vom 14.8.2012, ein Aufhebungsgrund zu entnehmen. Aus der Sicht des unabhängigen Finanzsenates liegt damit ein nicht sanierbarer Begründungsmangel vor, da auch bei einer Zusammenschau der Begründungen der beiden verbundenen Bescheide ein Aufhebungsgrund nicht ersichtlich ist. Im Berufungsverfahren dürfen aber nur solche Aufhebungsgründe…
…aber nicht vor. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Aufhebungsgründe nach § 299 BAO fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Die Berufungsbehörde darf nämlich eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO nicht aufgrund…
…sollen. Diese Bescheide entfalteten somit keine Wirksamkeit, da sie nicht an den von der Bw. nominierten Zustellungsbevollmächtigten zugestellt wurden (vgl. Ritz, BAO3 § 101 Tz. 8; VwGH - Erkenntnis: 2005/14/0030). Ein derart eingetretener Zustellmangel ist nach § 7 ZuStG nicht sanierbar (Ritz3,a.a.O., ZuStG …
…Juli 2004 zugestellt worden sei, verwiesen. Da der Bw. seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich seien, sei wie im Spruch zu entscheiden gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass er Geschäftsführer der GmbH gewesen…
…angeführten Gründe eine Wiederaufnahme bzw. eine Bescheidaufhebung ieS rechtfertigen. Aus den dargelegten Gründen ergibt sich, dass dem angefochtenen, lediglich mit dem Gesetzeswortlaut begründeten Aufhebungsbescheid ein nicht sanierbarer Mangel anhaftet. Der gegen ihn gerichteten Berufung war daher stattzugeben. Gemäß § 299 Abs. 3 BAO tritt durch die…
…erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Für das Finanzamt ließe sich auch nichts gewinnen, wenn man die Ausführungen in der gesonderten Begründung vom 16. April 2002 zur Umsatzsteuer - unzulässigerweise…
…Beschuldigten im ausreichenden Ausmaß. Zu letzterem habe der erkennende Senat nämlich überhaupt keine Feststellungen getroffen und sei daher allein aus diesem Grund das genannte Erkenntnis rechtswidrig. Da aber die (angefochtene) Entscheidung ohnehin mit einem im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbaren Fehler behaftet sei, der eine absolute Nichtigkeit…
…jedoch die Ansicht vertreten, dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides am 24. August 2010 nicht mehr neu im Rechtssinne gewesen seien. Die Bw wendet weiters ein, es liege eine unzulässige und daher nicht sanierbare Maßnahme gem § 289 Abs. 2 BAO vor…
…um eine andere rechtliche Beurteilung eines bekannten Sachverhalts handelt, der eine Wiederaufnahme nicht rechtfertige. Bereits dieser Umstand wäre als wesentlicher und von der Abgabebehörde zweiter Instanz auf Grund von § 289 Abs. 2 BAO nicht sanierbarer Verfahrensmangel anzusehen, der die ersatzlose Behebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides zur…
…erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der gesonderten Bescheidbegründung vom 22. Oktober 2010 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die Darstellung der maßgebenden, neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel)…
…saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" des die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides vom 27. Oktober 2010 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die Darstellung der maßgebenden, neu hervorgekommenen Tatsachen…
…allein nicht als wesentlich gilt und für sich nicht zur Bescheidaufhebung führt; vgl. Stoll, BAO, Kommentar, Seite 2944). Da gegenständlich ein nicht sanierbarer Begründungsmangel vorliegt (der Begründungsmangel ist weder durch die Ausführungen in den Berufungsvorentscheidungen vom 5. Jänner 2007 noch durch die gegenständliche Berufungsentscheidung sanierbar…
…im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der Begründung der die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheide vom 14. Dezember 2006 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die Darstellung der maßgebenden, neu…
…Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" der die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheide vom 4. Juli 2006 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die Darstellung der maßgebenden…
…Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" der die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheide vom 15. September 2000 die Darstellung der Wiederaufnahmsgründe (insbesondere die Darstellung der maßgebenden…
…Wiederaufnahmen der Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 verfügt hat. In der Begründung der bekämpften Bescheide wird auch nicht auf gesondert zugehende Begründungen oder die Begründung in einem anderen Bescheid verwiesen. Da gegenständlich ein nicht sanierbarer Begründungsmangel vorliegt (vgl. dazu auch Ritz…
…nicht sanierbar. Im Berufungsverfahren betreffend Aufhebungsbescheide iSd. § 299 BAO dürfen nach ständiger Rechtsprechung nur jene Aufhebungsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung genannt sind. Die Berufungsbehörde darf also eine Bescheidaufhebung nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die die Abgabenbehörde erster Instanz nicht herangezogen hat. Den…
…dass der im F-Bescheid vom 21.3.2005 ausgewiesene unzutreffende Bescheidadressat ein nicht sanierbarer Mangel ist. Mit Bescheid vom 07.12.2010 weist das F-FA die vom Bw erhobene Berufung sowie die Vorlageanträge als unzulässig zurück und hebt die Berufungsvorentscheidung vom 16.02…
…und Bürge als Sicherheit) bereit, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Laut Berufungswerber wurde das Betriebsgebäude bereits zu Beginn des Pachtverhältnisses (1990) als nicht sanierbar beurteilt und die Abbruchkosten mit 700.000 S angenommen. Beim Lokalaugenschein im Jänner 2010 erklärte er, dass seit dem Tod des…