… 299 Abs. 1 BAO begründeten Aufhebungsbescheid vom 23. Juli 2008 nicht sanierbare Mängel anhaften. In diesem Bescheid sind weder Ausführungen betreffend das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen noch Erwägungen hinsichtlich der Ermessensausübung enthalten. Aus diesem Grund war der gegen den Aufhebungsbescheid gerichteten Berufung Folge zu geben. Gemäß…
…Der Berufung wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Fraglich ist, ob die belangte Behörde zu Recht mit dem angefochtenen Bescheid die Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer 2010 verfügen und den neuen Sachbescheid erlassen durfte…
…jeweils vom 14.8.2012, ein Aufhebungsgrund zu entnehmen. Aus der Sicht des unabhängigen Finanzsenates liegt damit ein nicht sanierbarer Begründungsmangel vor, da auch bei einer Zusammenschau der Begründungen der beiden verbundenen Bescheide ein Aufhebungsgrund nicht ersichtlich ist. Im Berufungsverfahren dürfen aber nur solche Aufhebungsgründe…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 9.1.2013 verfügte die belangte Behörde (damals: Finanzamt Wien 2/20/21/22) nach einer vorangegangenen gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch die Wiener Gebietskrankenkasse im…
…07.2002, 96/14/0076). Wurden die Abgaben schon mittels Bescheid festgesetzt und wird der zur Haftung Herangezogene darüber nicht rechtzeitig aufgeklärt, liegt infolge unvollständiger Information ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über das Rechtsmittel gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist, da die…
…ergangene VwGH-Rechtsprechung auf § 201 Abs 2 Z 3 BAO uneingeschränkt angewendet wird. Somit ist nach Ansicht des BFG die in den Erstbescheiden nicht erfolgte Darlegung der maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht mehr sanierbar (siehe dazu z.B. RV/2100356/2014 vom 15…
…sei in Analogie zu Wiederaufnahmsbescheiden die Wiederaufnahme zu begründen. Dieser Mangel sei im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbar. Im inhaltlichen Teil der Begründung räumt die Bf eine Privatnutzung des KFZ im "geringstmöglichen Ausmaß" ein und regt als Lösung für den Rechtsstreit die Ansetzung eines so genannten Mini…
…aber nicht vor. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Aufhebungsgründe nach § 299 BAO fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Die Berufungsbehörde darf nämlich eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO nicht aufgrund…
…sollen. Diese Bescheide entfalteten somit keine Wirksamkeit, da sie nicht an den von der Bw. nominierten Zustellungsbevollmächtigten zugestellt wurden (vgl. Ritz, BAO3 § 101 Tz. 8; VwGH - Erkenntnis: 2005/14/0030). Ein derart eingetretener Zustellmangel ist nach § 7 ZuStG nicht sanierbar (Ritz3,a.a.O., ZuStG …
…Juli 2004 zugestellt worden sei, verwiesen. Da der Bw. seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich seien, sei wie im Spruch zu entscheiden gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass er Geschäftsführer der GmbH gewesen…
…dass die Abgabe bescheidmäßig festgesetzt wurde. Darüber wurde die Bf von der belangten Behörde nicht rechtzeitig aufgeklärt, sodass nach VwGH 24.10.2013, 2013/16/0165 ein im Beschwerdeverfahren nicht sanierbarer Mangel vorliegt. In diesem Sinn erging auch die Judikatur des Bundesfinanzgerichtes BFG 22.04…
…angeführten Gründe eine Wiederaufnahme bzw. eine Bescheidaufhebung ieS rechtfertigen. Aus den dargelegten Gründen ergibt sich, dass dem angefochtenen, lediglich mit dem Gesetzeswortlaut begründeten Aufhebungsbescheid ein nicht sanierbarer Mangel anhaftet. Der gegen ihn gerichteten Berufung war daher stattzugeben. Gemäß § 299 Abs. 3 BAO tritt durch die…
…erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Für das Finanzamt ließe sich auch nichts gewinnen, wenn man die Ausführungen in der gesonderten Begründung vom 16. April 2002 zur Umsatzsteuer - unzulässigerweise…
…Beschuldigten im ausreichenden Ausmaß. Zu letzterem habe der erkennende Senat nämlich überhaupt keine Feststellungen getroffen und sei daher allein aus diesem Grund das genannte Erkenntnis rechtswidrig. Da aber die (angefochtene) Entscheidung ohnehin mit einem im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbaren Fehler behaftet sei, der eine absolute Nichtigkeit…
…0048) und kann das Bundesfinanzgericht nicht erstmals über Finanzstraftaten - hier allenfalls die Finanzvergehen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2021 - absprechen (UFS vom 15.06.2007, FSRV/0036-I/06). Es liegt somit ein schwerwiegender Erkenntnismangel vor, welcher im Beschwerdeverfahren nicht sanierbar ist (vgl BFG 3.9…
…anderen Ergebnis führen, ist doch die Rechtswidrigkeit durch die nachträglich erlassenen Feststellungsbescheide nicht sanierbar (VwGH 24.11.1998, 93/14/0203). Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2001, 2002 und 2004 waren daher aufzuheben. Was die Einkommensteuer 2008 anlangt, ist ein Feststellungsbescheid überhaupt nicht ergangen. Laut den Ausführungen…
…jedoch die Ansicht vertreten, dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides am 24. August 2010 nicht mehr neu im Rechtssinne gewesen seien. Die Bw wendet weiters ein, es liege eine unzulässige und daher nicht sanierbare Maßnahme gem § 289 Abs. 2 BAO vor…
…um eine andere rechtliche Beurteilung eines bekannten Sachverhalts handelt, der eine Wiederaufnahme nicht rechtfertige. Bereits dieser Umstand wäre als wesentlicher und von der Abgabebehörde zweiter Instanz auf Grund von § 289 Abs. 2 BAO nicht sanierbarer Verfahrensmangel anzusehen, der die ersatzlose Behebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides zur…
…2012 ersichtlich und der zur Haftung Herangezogene nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt worden, dass die Abgaben schon bescheidmäßig festgesetzt worden seien, weshalb infolge unvollständiger Information ein Mangel des Verfahrens vorliege, der im Verfahren über das Rechtsmittel gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar sei (zB VwGH 28.2…
…Nichtbescheid festgestellten BP-Bericht enthielten und damit rechtswidrig wären, was nicht sanierbar sei. Wenn noch ausständige BFG Entscheidungen, die Bestätigung der BP bei der Personengesellschaft brächten, läge ein anderer Bescheid und nicht den vom 7.3.2006 vor. Der Feststellungsbescheid führe zu einem abgeleiteten Bescheid…