…muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter ist der Bescheid diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Ein an den Gemeinschuldner gerichteter Bescheid ist als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen (VwGH 18.09.2003, 2003/15/0061). Da die…
…muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter ist der Bescheid diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Ein an den Gemeinschuldner gerichteter Bescheid ist als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen (VwGH 18.09.2003, 2003/15/0061). Da die…
…Vertreter mehr, zumal er auch nicht Gesellschafter, Prokurist oder Arbeitnehmer der GmbH war (vgl. § 18 Abs. 4 GmbHG; § 16 Abs. 2 ZustellG). Dies bedeutet, dass mangels rechtswirksamer Zustellung kein rechtlich existenter Umsatzsteuerbescheid 2007 vorliegt. Das Finanzamt hat es - ausgehend von der gegenteiligen Annahme - unterlassen, sich…
…die Feststellungsbescheide [...], die infolge der Betriebsprüfung [...] erlassen wurden, nicht rechtswirksam ergangen, da die Voraussetzungen [...] hinsichtlich der korrekten Benennung des Bescheidadressaten nicht erfüllt sind." Aufgrund des Zurückweisungsbescheides des VwGH vom 27. Februar 2008, 2002/13/0225 betreffend die Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung vom 28. Oktober 2002…
…weil die Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2002 erkennbar an die Gemeinschuldnerin gerichtet war, wodurch diese Entscheidung als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen ist. Das Zollamt Salzburg/Erstattungen ist nunmehr angehalten, diesen Mangel im weiteren Verfahren zu beheben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 1…
…veranlasst, weil die Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2004 erkennbar an die Gemeinschuldnerin gerichtet war, wodurch diese Entscheidung als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen ist. Das Zollamt Salzburg/Erstattungen ist nunmehr angehalten, diesen Mangel im weiteren Verfahren zu beheben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am…
…Begründend wurde ua. ausgeführt, die formelle Rückgängigmachung des ursprünglichen Kaufvertrages werde grunderwerbsteuerlich im Sinne der Rechtsprechung zu § 17 GrEStG nicht anerkannt. Dieser "Bescheid" betreffend "Kaufvertrag vom 26. September 2006 mit M" war addressiert an die Bw und "z.H. G". In der dagegen erhobenen Berufung…
…ZustG Tz 7). Gleiches gilt für die Geltendmachung der Bevollmächtigung nach Zustellverfügung und Bescheiderlassung. Da der angefochtene "Bescheid" nicht rechtswirksam zugestellt worden ist, ist er rechtlich nicht existent geworden. Die Berufung gegen den mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid war daher gemäß § 273 Abs…
…2 BAO weder namhaft gemacht noch rechtswirksam bestellt ist (VwGH 20.3.1989, 88/15/0131). Dem bekämpften, abgeleiteten Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO vom 12. März 2008 liegt daher ein Feststellungsbescheid zugrunde, der nicht rechtswirksam erlassen wurde. Die vom Finanzamt dargestellte Rechtsfolge des…
…dies aus § 56 Abs. 3 FinStrG iVm § 9 Abs. 1 ZustellG ergibt - nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden. Die Zustellung habe vielmehr an den Zustellbevollmächtigten zu erfolgen. Werde stattdessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann sei diese Zustellung unwirksam (vgl. VwSlg 3949 A…
…1999 vom 22. Oktober 2001 an die Miteigentumsgemeinschaft "DI A. W. und Mitbesitzer, z.H. Steuerberater", eine in dieser personellen Zusammensetzung im Bescheiderlassungszeitpunkt nicht mehr bestehende GesbR, adressiert hatte. Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…
…jun. als Inhaber des Gewerbebetriebes und halben Liegenschaftsanteiles, seien die Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO nicht gegeben. Die Verrechnung der halben Mietzinse betreffend die Nutzungsüberlassung durch Alois P. sen. sowie der anteiligen Ausgaben, einschließlich AfA des Alois P…
…Bw., entschieden: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…E. und Mitges." entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof…
…solche Qualifikation nicht zu (siehe VwGH vom 28. 10. 1997, 93/14/0146). Er wäre somit ohne rechtliche Wirkung (VwGH vom 26. 6. 1990, 89/14/0122) und in der Folge zurückzuweisen. Die Berufungsvorentscheidung gilt unter anderem dann als erlassen, wenn sie rechtswirksam zugestellt wurde…
…von Einkommensteuerbelastungen verfügt, welche von Festsetzungsbescheiden abgeleitet worden wären, die rechtlich nicht existent wären. Die theoretisch zugehörigen Festsetzungsbescheide (gemeint wohl: Feststellungsbescheide) wären im Berufungsverfahren aus formalrechtlichen Gründen aufgehoben (als rechtsunwirksam erklärt) worden. Damit würden zwangsläufig auch die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide ihre rechtliche Wirkung verlieren. Dies schon…
…gestellte Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nicht rechtswirksam zurückgezogen werden. Auf Grund des dem UFS vorliegenden Bescheides der IAF Service GmbH über das dem Bw. im Streitjahr zugeflossene Insolvenzausgleichsgeld konnte die Vermutung des Bw., es seien unrichtige, weil überhöhte Bemessungsgrundlagen herangezogen worden, nicht bestätigt werden…
…nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (VwGH 21. 3. 1995, 94/14/0156). Allerdings bedarf es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Feststellungen darüber, ob der Haftungsinanspruchnahme ein (rechtswirksam…
…wenn sie nicht zulässig ist. Dies gilt nach § 276 Abs. 4 BAO sinngemäß für Vorlageanträge. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Berufungsvorentscheidung voraus (vgl. VwGH vom 28.10.1997, 93/14/0146). Die Bestimmung des § 273 Abs. 2 BAO, wonach eine Berufung nicht deshalb als unzulässig…
…2006, 2006/15/0087). Das Finanzamt hat daher auch völlig zutreffend - und rechtswirksam - die Umsatzsteuerbescheide 2001 bis 2003 sowie die Einkommensteuerbescheide 2001 und 2002 vom 10. September 2007 an den (damaligen) Masseverwalter gerichtet. Der Bw. hat sich aber gegenüber der Abgabenbehörde nicht nur seine eigenen…