…wurde über die vorgelegten Berufungen bislang nicht rechtswirksam durch die Abgabenbehörde mittels Beschwerdevorentscheidung entschieden, weshalb das Schreiben des Bf. vom 5.1.2017 auch nicht als Vorlageantrag gewertet werden kann. Vor diesem Hintergrund kommt im Beschwerdefall eine Entscheidung in der Sache durch das Bundesfinanzgericht mangels…
…muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter ist der Bescheid diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Ein an den Gemeinschuldner gerichteter Bescheid ist als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen (VwGH 18.09.2003, 2003/15/0061). Da die…
…muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Durch die bloße Zustellung an den Masseverwalter ist der Bescheid diesem gegenüber nicht wirksam geworden. Ein an den Gemeinschuldner gerichteter Bescheid ist als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen (VwGH 18.09.2003, 2003/15/0061). Da die…
…Abs. 3 Zustellgesetz an den Empfänger unmöglich gewesen. Der angefochtene, vermeintliche Bescheid des Finanzamtes Österreich über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 6. November 2024 ist somit nicht rechtswirksam geworden, d.h. er ist nichtig und stellt einen sogenannten Nichtbescheid dar. Hier liegt eine Bescheidbeschwerde vor…
…wurde, so ist er als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO6, § 264 Tz 17). Da die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung des Finanzamtes vom 10.02.2021 nicht rechtswirksam zugestellt wurde, war der Vorlageantrag vom 09.03.2021 gemäß § 260 Abs. 1 BAO iVm § 264 Abs. 4…
…Vertreter mehr, zumal er auch nicht Gesellschafter, Prokurist oder Arbeitnehmer der GmbH war (vgl. § 18 Abs. 4 GmbHG; § 16 Abs. 2 ZustellG). Dies bedeutet, dass mangels rechtswirksamer Zustellung kein rechtlich existenter Umsatzsteuerbescheid 2007 vorliegt. Das Finanzamt hat es - ausgehend von der gegenteiligen Annahme - unterlassen, sich…
…die Feststellungsbescheide [...], die infolge der Betriebsprüfung [...] erlassen wurden, nicht rechtswirksam ergangen, da die Voraussetzungen [...] hinsichtlich der korrekten Benennung des Bescheidadressaten nicht erfüllt sind." Aufgrund des Zurückweisungsbescheides des VwGH vom 27. Februar 2008, 2002/13/0225 betreffend die Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung vom 28. Oktober 2002…
…weil die Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2002 erkennbar an die Gemeinschuldnerin gerichtet war, wodurch diese Entscheidung als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen ist. Das Zollamt Salzburg/Erstattungen ist nunmehr angehalten, diesen Mangel im weiteren Verfahren zu beheben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 1…
…veranlasst, weil die Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2004 erkennbar an die Gemeinschuldnerin gerichtet war, wodurch diese Entscheidung als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen ist. Das Zollamt Salzburg/Erstattungen ist nunmehr angehalten, diesen Mangel im weiteren Verfahren zu beheben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am…
…Begründend wurde ua. ausgeführt, die formelle Rückgängigmachung des ursprünglichen Kaufvertrages werde grunderwerbsteuerlich im Sinne der Rechtsprechung zu § 17 GrEStG nicht anerkannt. Dieser "Bescheid" betreffend "Kaufvertrag vom 26. September 2006 mit M" war addressiert an die Bw und "z.H. G". In der dagegen erhobenen Berufung…
…unzulässig zurückzuweisen (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 264 Tz 17). Da die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung der Abgabenbehörde vom 31.08.2022 nicht rechtswirksam zugestellt wurde, war der Vorlageantrag vom 29.09.2022 gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 264 Abs 4 lit e…
…unzulässig zurückzuweisen (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 264 Tz 17). Da die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung der Abgabenbehörde vom 07.06.2022 nicht rechtswirksam zugestellt wurde, war der Vorlageantrag vom 27.06.2022 gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 264 Abs 4 lit e…
…entscheidenden Feststellung ergibt sich, dass in der streitgegenständlichen Angelegenheit eine meritorische Absprache durch das Bundesfinanzgericht über das auf eine Gewährung der begehrten Aussetzung der Einhebung abzielende Beschwerdevorbringen nicht in Betracht kommt. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine (rechtswirksam erlassene) Beschwerdevorentscheidung voraus (vgl. zur alten Rechtslage VwGH…
…nicht rechtswirksam zugestellt worden; dieser habe erst mit der Mahnung der belangten Behörde vom 24.09.2015 (die ihm tatsächlich zugegangen sei) erfahren, dass am 14.07.2015 ein Haftungsbescheid erlassen worden sei. Der Haftungsbescheid vom 14.07.2015 sei dem Bf. nicht postalisch zugestellt…
…BAO5, § 264 Tz 17). Da die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung des Finanzamtes vom 29.9.2015 nicht rechtswirksam zugestellt wurde, war der Vorlageantrag vom 25.06.2014 als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…ZustG Tz 7). Gleiches gilt für die Geltendmachung der Bevollmächtigung nach Zustellverfügung und Bescheiderlassung. Da der angefochtene "Bescheid" nicht rechtswirksam zugestellt worden ist, ist er rechtlich nicht existent geworden. Die Berufung gegen den mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid war daher gemäß § 273 Abs…
…2 BAO weder namhaft gemacht noch rechtswirksam bestellt ist (VwGH 20.3.1989, 88/15/0131). Dem bekämpften, abgeleiteten Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO vom 12. März 2008 liegt daher ein Feststellungsbescheid zugrunde, der nicht rechtswirksam erlassen wurde. Die vom Finanzamt dargestellte Rechtsfolge des…
…dies aus § 56 Abs. 3 FinStrG iVm § 9 Abs. 1 ZustellG ergibt - nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden. Die Zustellung habe vielmehr an den Zustellbevollmächtigten zu erfolgen. Werde stattdessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann sei diese Zustellung unwirksam (vgl. VwSlg 3949 A…
…1999 vom 22. Oktober 2001 an die Miteigentumsgemeinschaft "DI A. W. und Mitbesitzer, z.H. Steuerberater", eine in dieser personellen Zusammensetzung im Bescheiderlassungszeitpunkt nicht mehr bestehende GesbR, adressiert hatte. Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…
…jun. als Inhaber des Gewerbebetriebes und halben Liegenschaftsanteiles, seien die Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO nicht gegeben. Die Verrechnung der halben Mietzinse betreffend die Nutzungsüberlassung durch Alois P. sen. sowie der anteiligen Ausgaben, einschließlich AfA des Alois P…