…wenn der Abgabenanspruch endgültig und rechtskräftig festgesetzt sei. Die "Berufungen" gegen die Bescheide für die Jahre 2001 bis 2003 seien noch nicht rechtskräftig, da die Zurückweisung des Vorlageantrages mit Rechtsmittel bekämpft werde, da diese zu Unrecht erfolgt sei. Daher seien die Abgabenansprüche noch nicht rechtskräftig…
…über die noch nicht entschieden sei, ist zu entgegnen, dass § 55 FinStrG, der eine Bindung der Finanzstrafbehörde an rechtskräftige Abgabenbescheide vorsah, in Folge höchstgerichtlicher Entscheidungen, die eine derartige Bindung ablehnten, mit Wirksamkeit 21. August 1996 (BGBl. I 421/1996) aufgehoben wurde. Die Rechtskraft von Abgabenbescheiden…
…beantragt. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28.12.2007 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit unabhängig davon sei, ob die Festsetzung rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Berufung angefochten wäre. Auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß …
…Österreich geboren. Das Finanzamt hat den Antrag bescheidmäßig mit der Begründung abgewiesen, der Bw. habe trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht. Gegen den Abweisungsbescheid hat der Bw. berufen und beantragt, den Bescheid zur Gänze zu beheben und ihm die Familienbeihilfe für seine minderjährigen Kinder…
…Es sei nicht einmal die wesentliche Vorfrage - Wiedereinsetzung wegen der UID-Nummer bei der Firma - in irgendeiner Weise abgeschlossen. Es könne daher unmöglich irgendein Rückstand in Rechtskraft erwachsen sein und daher folgerichtig auch keine Säumniszuschläge. Wie in anderen analogen Verfahren würden sicher sämtliche Unklarheiten aufgeklärt…
…Firma N-GmbH seien. Gegen alle diese Bescheide sei das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden, diese seien daher noch nicht rechtskräftig und sei mit einem wesentlichen Abfall der Abgabennachforderungen zu rechnen. Dies würde dann bestenfalls gemäß § 49 FinStrG eine Finanzordnungswidrigkeit ergeben. Weiters sei dem Bf…
…Es sei nicht einmal die wesentliche Vorfrage - Wiedereinsetzung wegen der UID-Nummer bei der Firma - in irgendeiner Weise abgeschlossen. Es könne daher unmöglich irgendein Rückstand in Rechtskraft erwachsen sein und daher folgerichtig auch keine Säumniszuschläge. Wie in anderen analogen Verfahren würden sicher sämtliche Unklarheiten aufgeklärt…
…worden ist, diese somit noch nicht rechtskräftig sind, ist für die Festsetzung von Säumniszuschlägen unbeachtlich. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet…
…Verfahrenskarte gem. § 50 AsylG" ergibt, kam bzw. kommt der Bw. die Stellung einer Asylwerberin zu. Ihr Asylverfahren war zum 31.12.2005 somit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Gem. dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.01.2008, 2007/15/0170 ist § 55 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. 1967…
…worden sei. Gegen alle diese Bescheide sei das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden, diese seien daher noch nicht rechtskräftig und sei mit einem wesentlichen Abfall der Abgabennachforderungen zu rechnen. Dies würde dann bestenfalls gemäß § 49 FinStrG eine Finanzordnungswidrigkeit ergeben. Weiters sei dem Verband vorgehalten worden…
…Eine Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände ist auch dann zulässig, wenn Bescheide, die die Grundlage für den Haftungsbescheid bilden, noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es, dafür zu sorgen, dass die Abgaben entrichtet werden. Der Zeitpunkt…
…der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht rechtskräftig entschieden worden sei. Da nach Erledigung ein Bruchteil des Betrages als Zahllast bestehen bleibe, werde sich die Grundlage für die Berechnung der Stundungszinsen massiv verringern. Eine Vorschreibung, die auf Vermutungen beruhe, sei nicht statthaft. Dem ist entgegenzuhalten…
…nicht abzugsfähig wären, bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens als zusätzliche Betriebsausgabe in Abzug zu bringen, was in eventu bei Abweisung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1994 beantragt werde. Auch sei die bereits rechtskräftige Nachforderung von Vorsteuerbeträgen für 1995 in Höhe von S 60.068,-- nicht…
…zum Zeitpunkt der Erlassung des zweitinstanzlichen Abgabenbescheides dem Rechtsbestand angehören (vgl. etwa VwGH 23.11.2004, 2001/15/0143), selbst wenn sie nicht rechtskräftig sind. Die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Feststellung verbietet § 252 Abs. 1 BAO. Nachdem die ersten Feststellungsbescheide aufgrund formeller Gründe ins…
…zugestellt gelten würde. Dem könne - unter Ergänzung der in der Berufung bereits getätigten Ausführungen, auf die an dieser Stelle ebenfalls Bezug genommen werde - so keinesfalls gefolgt werden. Der Bescheid vom 21.04.2004 habe überhaupt nicht rechtskräftig werden können. Wie bereits in der Berufung ausgeführt…
…Kaufpreis, der irrtümlich nicht um den Privatanteil von 20 % gekürzt worden sei. Daher seien die Gesamteinnahmen und somit das Jahreseinkommen um S 18.000,00 zu vermindern. Es werde der Berufungsantrag gestellt, den angefochtenen Bescheid im Hinblick darauf, dass bereits ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorliege, aufzuheben…
…getreten ist. Nach Artikel 140 Abs. 7 B-VG bedeutet dies aber nicht, dass die bereinigte Rechtslage bereits auf alle - wie im vorliegenden Berufungsfall geltend gemacht - noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren anzuwenden ist. Vielmehr wurde in Artikel 140 B-VG der Grundsatz verankert, dass eine…
…Finanzstrafbehörde fielen. Zusammentreffen können nur Finanzvergehen, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Somit wäre nach der alten Rechtslage bei Überschreiten der "Eine-Million-Schilling-Grenze" der strafbestimmenden Wertbeträge (wie hier beim Erstbeschuldigten) zwar vorerst Gerichtszuständigkeit eingetreten; dieser Umstand ist jedoch mit 1. Jänner 2002…
…des Asylgesetzes 1991 bzw. 1997 zu Ende zu führen seien, wenn diese im Zeitpunkt der Antragstellung - im gegenständlichen Verfahren im Mai 2006 - noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Die Bestimmung des § 3 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes BGBl I Nr. 142/2004 sei daher…
…Gesetzgeber offensichtlich davon ausgegangen ist, dass auch bei festgesetzten (gemeldeten), nicht entrichteten, aber noch nicht rechtskräftigen Abgaben ein Säumniszuschlag verwirkt ist. Denn gerade für diese Fälle wurde die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO geschaffen, die nicht notwendig gewesen wäre, wollte der Gesetzgeber der Ansicht…