…23. Mai 1997 dauernden Strafverfahren nachweisen können, dass Organwalter der Republik Österreich Straftäter seien, dass die Republik Österreich in drei Verfahren wegen Verfassungsbruch in Straßburg rechtskräftig verurteilt worden sei, dass die Finanzprokuratur dem Bf. zugesprochene Kosten nicht bezahle, weshalb lt. Schreiben der Bundespräsidentschaftskanzlei vom 31…
…Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen. Weiters brachte die Beschwerdeführerin erneut vor, dass der angefochtene Bescheid nicht vom herangezogenen Feststellungsbescheid abgeleitet werden könne, da dieser mangels Zustellung weder wirksam geworden noch in Rechtskraft erwachsen sei. Zudem sei der angefochtene Bescheid auch deshalb unrichtig, weil er gegen das…
…ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist. Dadurch wird die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches gewährleistet. Die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages ist nicht erforderlich. Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs. 1 AbgEO erfordert…
…wenn der Abgabenanspruch endgültig und rechtskräftig festgesetzt sei. Die "Berufungen" gegen die Bescheide für die Jahre 2001 bis 2003 seien noch nicht rechtskräftig, da die Zurückweisung des Vorlageantrages mit Rechtsmittel bekämpft werde, da diese zu Unrecht erfolgt sei. Daher seien die Abgabenansprüche noch nicht rechtskräftig…
…über die noch nicht entschieden sei, ist zu entgegnen, dass § 55 FinStrG, der eine Bindung der Finanzstrafbehörde an rechtskräftige Abgabenbescheide vorsah, in Folge höchstgerichtlicher Entscheidungen, die eine derartige Bindung ablehnten, mit Wirksamkeit 21. August 1996 (BGBl. I 421/1996) aufgehoben wurde. Die Rechtskraft von Abgabenbescheiden…
…reformatio in peius unzulässig sei. Entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu den abgabenrechtlichen Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (Hinweis VwGH 30.5.1995…
…beantragt. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28.12.2007 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit unabhängig davon sei, ob die Festsetzung rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Berufung angefochten wäre. Auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß …
…die Festsetzung rechtskräftig ist, ob die Festsetzung mit Bescheidbeschwerde angefochten ist und ob die maßgebliche Selbstberechnung der Stammabgabe richtig ist. Nach der Rechtsprechung bestehen keine Bedenken, wenn über Beschwerden gegen Säumniszuschläge entschieden wird, obwohl über die gegen den Stammabgabenbescheid gerichtete Beschwerde noch nicht abgesprochen wurde…
…durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) gestellt, weswegen die Beschwerde vom 14. Juli 2014 bis dato nicht rechtskräftig erledigt worden wäre und daher auch noch nicht feststehe, ob die vorgeschriebene Erbschaftsteuer von der Antragstellerin überhaupt zu entrichten sei. Weiters sei festzuhalten, dass gegen den Bescheid vom 23…
…Österreich geboren. Das Finanzamt hat den Antrag bescheidmäßig mit der Begründung abgewiesen, der Bw. habe trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht. Gegen den Abweisungsbescheid hat der Bw. berufen und beantragt, den Bescheid zur Gänze zu beheben und ihm die Familienbeihilfe für seine minderjährigen Kinder…
…Es sei nicht einmal die wesentliche Vorfrage - Wiedereinsetzung wegen der UID-Nummer bei der Firma - in irgendeiner Weise abgeschlossen. Es könne daher unmöglich irgendein Rückstand in Rechtskraft erwachsen sein und daher folgerichtig auch keine Säumniszuschläge. Wie in anderen analogen Verfahren würden sicher sämtliche Unklarheiten aufgeklärt…
…unberücksichtigt geblieben wären, sei nicht nachvollziehbar. Sollte es die vom Beschwerdeführer behaupteten Verluste tatsächlich gegeben haben, sei es im erfolgten Prüfungsverfahren nicht Aufgabe der Finanzbehörde, die bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheide der verjährten Jahre 1994 bis 1997 inhaltlich auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Aus den…
…sind nicht zulässig. Eine Beschwerde gegen einen Vorauszahlungsbescheid ist demnach abzuweisen, auch wenn der zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Der Vorauszahlungsbescheid bleibt aufrecht, solange er nicht aufgehoben oder geändert wird. Die Beschwerde erweist damit insgesamt als unbegründet. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen ein…
…getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 295 (1) BAO: Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der…
…Weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung sei nötig. Säumniszuschläge fielen grundsätzlich immer dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden und keine im Gesetz taxativ aufgezählten Aufschiebungsgründe oder Ausnahmetatbestände vorlägen. Im Falle einer späteren Abänderung oder Aufhebung…
…Firma N-GmbH seien. Gegen alle diese Bescheide sei das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden, diese seien daher noch nicht rechtskräftig und sei mit einem wesentlichen Abfall der Abgabennachforderungen zu rechnen. Dies würde dann bestenfalls gemäß § 49 FinStrG eine Finanzordnungswidrigkeit ergeben. Weiters sei dem Bf…
…Es sei nicht einmal die wesentliche Vorfrage - Wiedereinsetzung wegen der UID-Nummer bei der Firma - in irgendeiner Weise abgeschlossen. Es könne daher unmöglich irgendein Rückstand in Rechtskraft erwachsen sein und daher folgerichtig auch keine Säumniszuschläge. Wie in anderen analogen Verfahren würden sicher sämtliche Unklarheiten aufgeklärt…
…worden ist, diese somit noch nicht rechtskräftig sind, ist für die Festsetzung von Säumniszuschlägen unbeachtlich. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet…
…Verfahrenskarte gem. § 50 AsylG" ergibt, kam bzw. kommt der Bw. die Stellung einer Asylwerberin zu. Ihr Asylverfahren war zum 31.12.2005 somit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Gem. dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.01.2008, 2007/15/0170 ist § 55 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. 1967…
…abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob Rechtskraft bereits eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben…