…BP zu dem Schluss, dass das in Rede stehende Mietverhältnis nicht fremdüblich und daher steuerlich nicht anzuerkennen ist. Es bedarf also keiner Prüfung der Frage mehr, ob die demnach gar nicht vorliegende Vermietungstätigkeit objektiv als von der Absicht begleitet angesehen werden kann, auf Dauer gesehen…
…kommt die BP zu dem Schluss, dass das in Rede stehende Mietverhältnis nicht fremdüblich und daher steuerlich nicht anzuerkennen ist. Auf Seite 6 des Berichtes hielt die Prüferin Folgendes fest: Da eine tatsächliche Weiterverrechnung an die (Schwiegermutter des Bw.), die tatsächliche Zahlung des Bruttobetrages von…
…Maßnahmen zur Einbringung des ausständigen Mietzinses gesetzt, noch das Mietverhältnis aufgekündigt hatte, ging das zuständige Finanzamt (FA) von einer nicht fremdüblichen Vermietung aus und versagte deren steuerliche Anerkennung sowohl hinsichtlich der Umsatzsteuer als auch für den ertragsteuerlichen Bereich. Dies allerdings erst mit Wirkung ab 1995…
…bei der Vermietung ist im Wege einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGa) in Höhe der Differenz zu einer fremdüblichen Miethöhe zu korrigieren. Da das Instrument der vGa bei Personengesellschaften nicht anwendbar ist, kommt diese Form der Berücksichtigung privat veranlasster Nutzungen von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens hier nicht in…
…NameA (Geschäftsführernachname) im Herbst 2006 die Verpflichtung zu einer Folgevermietung an "sonstige Arbeitnehmer" bestanden. Tatsächlich wurden aber Unterlagen über eine Vermietung an eine nicht betriebszugehörige Folgemieterin ab Oktober 2006 vorgelegt, die nach den Angaben in der Berufungsverhandlung bis heute aufrecht sein soll (wogegen allderdings der…
…anzuerkennendes Mietverhältnis zwischen dem Bw., seiner Tochter und deren Schwiegermutter vor. Nicht die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Verluste seien für die Nichtanerkennung des Mietverhältnisses ausschlaggebend gewesen, sondern eben die nicht fremdübliche Vermietung. In seinem Vorlageantrag an die Abgabenbehörde II. Instanz führt der Bw. aus…
…auch fremdübliche Vermietung an Angehörige würde bei einer solchen Betrachtung zur Zuordnung des Mietverhältnisses zum § 1 Abs. 2 LVO führen und damit ggfs. zum Verlust des Vorsteueranspruches. Ein derart weites Verständnis von "voluptuarverdächtigen" Betätigungen ist der LVO aber nicht zu unterstellen. Dies zeigt nicht zuletzt…
…angeführten Erkenntnisse sind nicht anwendbar: Im Erkenntnis 2001/15/0028 geht es um den völlig anders gelagerten Fall der privaten Nutzung einer im Miteigentum von zwei Brüdern stehenden Liegenschaft durch einen Miteigentümer; das Erkenntnis 2002/15/0141 betrifft eine nicht fremdübliche Vermietung einer Wohnung von…
…origineller Zubau in Würfelform) zu vergleichen, was einem Quadratmeterpreis von € 6,90 entspreche. Weitere Indizien für eine nicht ortsübliche und nicht fremdübliche Vermietung würden sich daraus ergeben, dass der Mieter der Wohnung ein Freund der Familie sei, von dem auch keine Kaution verlangt worden…
…EG-Wohnung tat. Ein freier Mietzins wurde im Vertrag mit dem Sohn aber ausdrücklich ausgeschlossen. Allein in diesem Aspekt dokumentiert sich ein klares Indiz für eine nicht fremdübliche Vermietung an seinen Sohn. Die mit den Fremdmietern vereinbarten freien Mietzinse sind, wie bereits erwähnt, geeignete Ansatzpunkte…
…wurde im Mai 1995 für diesen Mietgegenstand ein monatlicher Hauptmietzins in Höhe von S 14.000,00 vereinbart. Allein aus dem Vergleich dieser jeweils vereinbarten Hauptmietzinse ergibt sich zweifellos eine nicht fremdübliche Vermietung an den Sohn des Bw. Als wirtschaftlich agierender Vermieter hätte der Bw…
…April 2008 erweist sich als nicht fremdüblich, zumal allfällige Nichtfertigstellungen auf sich ständig ändernde Sonderwünsche der Mieterin MK (Mutter) zurückgehen, während die in der Leistungsvereinbarung besprochen Leistungen der Vermietergemeinschaft zu diesem Zeitpunkt schon erbracht worden sind. Die Vermietergemeinschaft verzichtet also längere Zeit auf das ihr…
…der Immobilienanschaffung im gegebenen Zusammenhang getrennt vom Mietverhältnis im Hinblick auf die Fremdüblichkeit der Vermietung zu beurteilen ist. Die Umstände der Immobilienanschaffung und -Finanzierung haben (im gegebenen Zusammenhang) keinen Einfluss auf die Fremdüblichkeit der Vermietung. Denn die Bürgschaft ist nicht durch die fremdübliche Vermietung veranlasst…
…hingegen die fremdübliche Vermietung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einen ihrer Gesellschafter für private Wohnzwecke mit dem Argument des Vorliegens nicht abzugsfähiger Aufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 (wobei allfällige Aufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 nur beim privaten Mieter, nicht jedoch bei der vermietenden Personengesellschaft vorliegen) keine…
…Überlegungen an, dass infolge der gewählten Vertragsgestaltung und der sonstigen Umstände kein fremdüblicher Mietvertrag, sondern eine mißbräuchliche Vertragskonstruktion nach § 22 BAO vorliegt und daher die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - ebenso wie der geltend gemachte Vorsteuerabzug - nicht anzuerkennen sind: (1) Zunächst ist festzuhalten, dass der…
…eine Wohnung fremdüblich an seine volljährige Tochter und an deren Ehemann, so sei das Mietverhältnis nicht deshalb als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen, weil die Tochter unterhaltsberechtigt sei (BFH vom 28. Februar 1997, IX R 27/95 in BB 1997, 1462). Ebenso in Kohler, Steuerleitfaden zur Vermietung…
…Nach dem Wohnsitzwechsel sei mit dem Garagenbau begonnen worden. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des VwGH zur steuerlichen Beurteilung von vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen sei das Mietverhältnis (Garage/Keller an den Sohn) nicht als fremdüblich anzusehen: - Wechsel (Tausch) der Wohnsitze zwischen Eltern und Sohn…
…eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage für einen fremden Dienstnehmer nicht hergestellt worden wäre, wurde im Berufungsverfahren bestätigt, ist gegenständlich aber nicht entscheidungsrelevant Für die Beurteilung als Betriebsvermögen spricht allerdings, dass die Vermietung - wie das Finanzamt selbst angibt - fremdüblich erfolgte. Es wurde ein schriftliches…
…weil sie selbst einräumte, im Falle der Erfolglosigkeit der Sanierung der Mieterin wären von einem Erwerber höhere Mietentgelte zu erreichen. Mit diesem Vorbringen wird die zum Teil nicht fremdübliche Vorgangsweise der Bw. bei der Verrechnung der Mieten und damit das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen indirekt eingestanden…
…nicht jedoch die Vermietung beweglicher Gegenstände durch eine Privatperson an die nahe stehenden Gesellschafter der GesmbH. Unabhängig von dieser Rechtsansicht sei die Gestaltung zwischen den Vertragspartnern nicht fremdüblich gewesen, da die Nichtentrichtung der vereinbarten Beträge ohne Konsequenzen geduldet worden sei und daher zu nicht unerheblichen…