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UFSG RV/0062-G/11Verhängung eines Verspätungszuschlages (hier bei rund vierwöchiger Verspätung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2011

…Der Bw. brachte aber seine Erklärung erst am 3. September 2010 (in Papierform) und sohin unzweifelhaft verspätet beim Finanzamt ein. Dass dieses Verspätung entschuldbar gewesen wäre, wird selbst in der Berufung nicht schlüssig dargelegt. Es kann auch dahin gestellt bleiben, ob diese Säumigkeit dem Bw…

UFSW RV/1126-W/04Schätzungsberechtigung bei unvollständig bzw. nicht vorgelegten steuerlichen Büchern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2005

…hinsichtlich Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer enthalten die Berufungen nicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) den Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist…

UFSW RV/1710-W/04Festsetzung und Wegfall eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) den Abgabenpflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, auferlegen kann, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben…

UFSW RV/0862-W/13Fahrlässig verspätete Vorlage einer Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…sei nicht entscheidend, wie der Bw. mit der Zustellung im elektronischen Postkorb umgehe. Mit elektronischem Schriftsatz vom 9. März 2013 stellte der Bw. einen Vorlageantrag und führte aus, dass die Feststellung in der Berufungsvorentscheidung, es handle sich um eine nicht entschuldbare Verspätung, für ihn nicht…

UFSW RV/3925-W/09Verspätungszuschläge wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen (Konkursverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2011

…zB VwGH 11.12.2009, 2009/17/0151). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die…

UFSL RV/0302-L/07Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit einer elektronisch eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…und nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Es liegt daher eine fahrlässige Verletzung der Pflicht zur termingerechten Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 09/2006 und damit eine nicht entschuldbare Verspätung im Sinne des § 135 BAO vor. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für…

UFSL RV/1405-L/07Verspätungszuschläge betreffend nicht fristgerecht eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

… 135 BAO kann Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe auferlegt werden, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind…

UFSI RV/0299-I/04Verspätungszuschlag bei einer nicht fristgerechten, der Höhe nach unzutreffenden Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…135 BAO nicht zu widerlegen. Schließt doch bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit aus (vgl. zB VwGH 19. 1. 2005, 2001/13/0133; 16. 11. 2004, 2002/17/0267; 27. 9. 2000, 96/14/0174; 29. 11. 1994, 94/14/0094). Liegt keine entschuldbare Verspätung vor…

UFSW RV/1526-W/08Da die von der Bw. vorgelegten Originalrechnungen überschrieben wurden, können mangels Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Kosten und der freiberuflichen Tätigkeit der Bw. diese nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2009

… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgelegten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Einkommensteuererklärungen sind gemäß § 134 BAO bis zum Ende des Monats April des Folgejahres einzureichen…

UFSL RV/0098-L/06Verspätungszuschlag wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…213). § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, welche die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe auferlegen (Verspätungszuschlag), wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Nach § 21 Abs. 4 UStG hat ein Unternehmer für das abgelaufene Kalenderjahr eine…

UFSW RV/1556-W/11Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigten - Vermietung einer Wohnung, Vergabe von Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2012Teil 3/3

Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…

UFSW RV/2794-W/02Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2003

…erwogen: Gemäß § 135 erster Satz BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der…

UFSW RV/2492-W/12Zuschlag bei wiederholt verspäteter Erklärungsabgabe;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2012

… 135 Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne…

UFSW RV/2382-W/12Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung - Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…71/2003, lautet: "Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; [...]." Zweck des Verspätungszuschlages ist es, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit…

UFSW RV/3526-W/10Schätzung der Bemessungsgrundlagen für Umsatz- und Körperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011

…vom Finanzamt auf die Verspätungszuschläge nicht näher eingegangen. Tatsache ist, dass die Bw. die Steuererklärungen für die Jahre 1998 und 1999 erst am 22. Februar 2002 beim Finanzamt eingereicht hat. Gründe, die eine entschuldbare Verspätung der Abgabenerklärungen nach sich zögen, hat die Bw. nicht vorgebracht…

UFSF RV/0039-F/04Nachdem ein Schiunfall bei einem betrieblich organisierten Schitag passiert ist, wurde ein Arbeitsunfall iSd § 173 ASVG verneint und deshalb die Steuerpflicht bejaht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2006

…seiner Lebensverhältnisse im Inland vorgelegen ist, er jedoch nicht auf die Änderung dieser Umstände reagiert hat. Es liegt somit keine entschuldbare Verspätung der Einreichung der Abgabenerklärungen vor. Da im Berufungsfall die Voraussetzungen für die Verhängung eines Verspätungszuschlages kumulativ vorliegen, hat das Finanzamt unter Bedachtnahme auf…

UFSG RV/0383-G/02Festsetzung eines Verspätungszuschlages gemäß § 135 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…im Wesentlichen damit begründet, dass die Verspätung trotz der in der Berufung aufgestellten Behauptungen nicht entschuldbar gewesen und daher die in Frage stehenden Verspätungszuschläge festzusetzen gewesen seien. Mit dem Vorlageantrag wird - in eventu - ergänzend um Herabsetzung der Zuschläge auf jeweils 1% ersucht, da für ein…

UFSI RV/0127-I/10Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhöhung von 100 % unter Beachtung der nach § 9 Abs. 2 GebG zu berücksichtigenden Ermessensfaktoren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2010

…nicht aber die Zusatzvereinbarung eine Klausel enthalten habe, welche Vertragspartei die Gebührenanzeige vorzunehmen habe, dem Tatsachenirrtum unterlegen, ihr Vertragspartner nehme die Gebührenanzeige vor. Für die Annahme der Bw., dass der Vertragspartner für die Anzeige der Gebührenverpflichtung sorge, und somit für einen entschuldbaren Irrtum bei der…

UFSG RV/0906-G/11Verspätungszuschlag: Entschuldbarkeit der Verspätung, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2012

…1994). Für den Verspätungszuschlag gilt: Die Abgabenbehörde kann Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den…

UFSW RV/1207-W/03Kein grobes Verschulden ohne Säumnis, erhöhter Überwachungsverpflichtung nicht nachgekommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2003

…trotz ihrer langjährigen Erfahrung nicht ohne weiteres erkennbar gewesen wäre, dass am 15. Oktober 2002 tatsächlich kein Verrechnungsguthaben bei der P-GmbH bestanden hätte. Durch die zahlreichen bescheidmäßigen Erledigungen und mehrfach geänderten Buchungsmitteilungen sei es zu diesem nach Ansicht der Bw. "zweifelsohne entschuldbaren Fehlverhalten" gekommen…