…in eventu den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe…
…in eventu den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe…
…Der Bw. brachte aber seine Erklärung erst am 3. September 2010 (in Papierform) und sohin unzweifelhaft verspätet beim Finanzamt ein. Dass dieses Verspätung entschuldbar gewesen wäre, wird selbst in der Berufung nicht schlüssig dargelegt. Es kann auch dahin gestellt bleiben, ob diese Säumigkeit dem Bw…
…hinsichtlich Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer enthalten die Berufungen nicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) den Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist…
…die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) den Abgabenpflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, auferlegen kann, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben…
… 135 Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung…
…sei nicht entscheidend, wie der Bw. mit der Zustellung im elektronischen Postkorb umgehe. Mit elektronischem Schriftsatz vom 9. März 2013 stellte der Bw. einen Vorlageantrag und führte aus, dass die Feststellung in der Berufungsvorentscheidung, es handle sich um eine nicht entschuldbare Verspätung, für ihn nicht…
…zB VwGH 11.12.2009, 2009/17/0151). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die…
…und nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Es liegt daher eine fahrlässige Verletzung der Pflicht zur termingerechten Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 09/2006 und damit eine nicht entschuldbare Verspätung im Sinne des § 135 BAO vor. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für…
…dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus…
…Sie sei infolge des gegebenen Sachverhaltes weder als unbillig noch als unzweckmäßig zu beurteilen. Das mehrmalige "Übersehen" der rechtzeitigen Übermittlung der Steuererklärung könne zusammenfassend auch nicht als entschuldbare Verspätung angesehen werden. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag vom 13.11.2024 brachte die Bf. im Wesentlichen vor…
… 135 BAO kann die Abgabebehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche…
…Monat Juni 2008 festzusetzen war. Verspätungszuschlag Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent (10%) der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe…
…der Kraftfahrzeugsteuer zum Tragen kommt. Verspätungszuschlag Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent (10%) der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe…
… 135 BAO kann Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe auferlegt werden, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind…
…135 BAO nicht zu widerlegen. Schließt doch bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit aus (vgl. zB VwGH 19. 1. 2005, 2001/13/0133; 16. 11. 2004, 2002/17/0267; 27. 9. 2000, 96/14/0174; 29. 11. 1994, 94/14/0094). Liegt keine entschuldbare Verspätung vor…
… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgelegten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Einkommensteuererklärungen sind gemäß § 134 BAO bis zum Ende des Monats April des Folgejahres einzureichen…
…213). § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, welche die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe auferlegen (Verspätungszuschlag), wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Nach § 21 Abs. 4 UStG hat ein Unternehmer für das abgelaufene Kalenderjahr eine…
…eines Verspätungszuschlages, wenn die Rechtsansicht vertretbar ist, man sei nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Kumulative Voraussetzungen eines Verspätungszuschlages seien die objektiv verspätete Einreichung der Abgabenerklärung, keine entschuldbare Verspätung und der gesetzmäßige Gebrauch des Ermessens (VwGH 25.1.1980, 3411/79). Die Frage, warum sie…
…vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen haben, das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum..... Gemäß § 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist…