…dass auf den Bw. nicht entnommene Gewinne im Sinne des § 11 a EStG 1988 in Höhe von € 59.000,00 entfallen. Anlässlich der Veranlagung wendete das Finanzamt hinsichtlich einer Bemessungsgrundlage von € 7.355,84 (= € 115.112,21 minus € 107.756…
…a EStG (mit dem Hälftesatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) beantragt. Aufgrund des oben angeführten Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses steht dem Bw. die Begünstigung zu. Der von ihm angegebene Betrag findet in dem ihm zugewiesenen Gewinnanteil Deckung, wurde nicht entnommen und wurde für diesen Betrag auch von…
…seinem Erkenntnis vom 6. Dezember 2006, G 151/06, die Beschränkung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne auf Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben sowie Land- und Fortwirtschaft als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Aufhebung damit, dass diese Beschränkung unsachlich war. Die Grenzen zwischen den…
…und die begünstigte Besteuerung für den nicht entnommenen Gewinn in Höhe von 47.800,00 € zuzuerkennen." Zusammenfassend führte er aus, "dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb im Einkommensteuergesetz 1988 sowohl hinsichtlich des Gewinnbegriffs (betriebliche Einkünfte) eine einheitliche…
…Veräußerungsgewinn; KZ 423) in Höhe von € 62.052,91 und "Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne" (KZ 793) mit einem Betrag von € 59.752,34 erklärt. In Papierform wurden zusätzlich v.a. eingereicht: - Jahresabschluss der Tabak-Trafik zum 31…
… 16 Abs. 5 Z 1 letzter Satz UmgrStG , welche Jahre nach Einführung der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne erlassen wurden und ist zunächst problematisch nach dem Grundsatz von "Treu und Glauben". Darüberhinaus ist im konkreten Fall, wie weiters dargestellt wird, die undifferenzierte Inanspruchnahme der…
…sei. Dies gehe aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien hervor. Auch § 11 EStG 1988 begünstige durch die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses die Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen, weil der Eigenkapitalzuwachs naturgemäß höher sei je weniger Entnahmen vorliegen würden. Aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien gehe hervor…
…betreffend die "Angaben für Tarifbegünstigungen" wurde zur Kennzahl 793 (Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) ein Betrag von 65.418,62 € ausgewiesen. Diesbezüglich führte der Bw. im Begleitschreiben vom 4. Februar 2006 erläuternd aus, dass die Gewinnermittlung von § 4 Abs…
…Der beantragte Hälftesteuersatz für nicht entnommene Gewinne für den Betrag von € 100.000,00 wurde nicht berücksichtigt. Das FA begründete dies damit, dass diese begünstigte Besteuerung nach § 37 Abs.1 EStG 1988 natürlichen Personen zustünde, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus…
…ist in der für Anträge/Tarifbegünstigungen vorgesehenen Rubrik "8. Angaben für Tarifbegünstigungen" - "Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne" € 100.000,00 eingetragen worden. Den Antrag, € 100.000,00 begünstigt zu besteuern, hat das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2004 vom 28…
…In der Einkommensteuererklärung für 2004 erklärte der Berufungswerber (Bw.) Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 128.033,32 € für seine Tätigkeit als Zivilingenieur. Bei den Angaben für Tarifbegünstigungen beantragte der Bw. die Versteuerung nicht entnommener Gewinne mit dem Hälftesteuersatz gem. § 11a EStG 1988…
…Der Bw., der eine Pension von X bezieht, betreibt seit 2004 das Gewerbe der Elektroinstallation; die Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich. Im Jahr 2004 machte er hinsichtlich eines Betrages von 419,57 € die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a iVm § 37 Abs. 1 EStG…
…20%" iHv. 11.710,70 €; insgesamt somit 139.643,28 €. Eine per Telefax nachgereichte Aufstellung mit der Bezeichnung "Evidenzkonto nicht entnommener Gewinn" weist einen für die begünstigte Besteuerung verbleibenden Betrag iHv. 133.463,75 € aus. 1.3. In einer Anfrage an den…
…von 40.200,20 € festgesetzt. Begründend führte das Finanzamt aus, eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gebe es gemäß § 11 a (1) EStG nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieb. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. mit der Begründung berufen…
…11a EStG in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2004 insofern verfassungswidrig, als die Berechtigung nicht entnommene Gewinne mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs 1 EStG begünstigt zu versteuern auf Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb eingeschränkt sei. Diese Einschränkung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz des Art…
…Rahmen seiner auf elektronischem Wege am 15. Oktober 2010 eingereichten Einkommensteuererklärung 2009 wiederum die begünstigte Besteuerung des nicht entnommenen Gewinnes in Höhe des oben ausgewiesenen Eigenkapitalanstieges in Höhe von 23.427,91 €. Im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 2. November 2010 wurde diese auch erklärungsgemäß berücksichtigt…
…betreibt eine Tabak-Trafik und brachte die Erklärungen für 2005 und 2007 elektronisch beim Finanzamt ein. Die Bw. beantragte gemäß § 11a EStG 1988 (Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne), den Anstieg des Eigenkapitals der Jahre 2005 und 2007 mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Abs…
… 11a EStG für die mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernden nicht entnommenen Gewinne, der wie folgt ermittelt wurde: | Bezeichnung: | Betrag: | laufender Gewinn: | € 112.843,11 | Entnahmen: | - € 47.424,49 | Differenz: | € 65.418,62 Nach den…
…nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Höhe von € 34.000,-- beantragt wurde. Im Zuge der Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer 2005 wich das Finanzamt mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht…
…Abzug (KZ 409) werden € 616,00 erklärt. Bei den Tarifbegünstigungen werden gemäß § 11 a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne mit € 90.000,00 angegeben (KZ 793). Unter der KZ 440 (unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte) werden € 1.001,16 erklärt…