…Magistrats vom 10. Dezember 1982 dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen vorgelegt. Diese Gutachten wurden vom leitenden Arzt des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen gewürdigt und wie folgt beurteilt: Auf Grund der neu vorgelegten Gutachten kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass zumindest ein…
…Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 3. Februar 2010 verneint einen zwingenden Studienwechsel und verweist darauf, dass auch ein anderes Studium die Krankheitsprobleme nicht behoben hätte. Das vom Berufungswerber neu vorgelegte Gutachten von Frau Dr. Brunner - Hantsch führt aus, dass die Tochter des Berufungswerbers vom…
…Brüder vom 29.2.2012 dem Bundessozialamt zur Entscheidungsfindung betreffend den rückwirkenden Zeitraum vorgelegt worden sei. In einem Mail vom 9.3.2012 sei dem Finanzamt jedoch mitgeteilt worden, dass auch dieser neu vorgelegte Befund keine Änderung der Entscheidung vom 21.2.2012 bewirke. Im…
…Vorjudikatur) zusammen mit den beiden Ergänzungen - insbesondere jene vom 10. Juni 2003 - ein Gutachten mit Feststellungen über die konkrete Bauausführung, bestehende Bauschäden und Hindernisse für deren Beseitigung vorlegte, denen vom FA in sachverhaltsmäßiger Weise nicht entgegengetreten wurde, war der Berufung statt zu gegeben. Beilage: 1…
…die Restnutzungsdauer des vermieteten Gebäudes. Zum Nachweis der Abschreibungshöhe und Restnutzungsdauer des Gebäudes wurde ein Sachverständigengutachten vorgelegt. Das Gutachten ermittelt die Restnutzungsdauer mit 42 Jahren. Im Hinblick auf die ermittelte Restnutzungsdauer des Gebäudes würde sich ein halbjährlicher Abschreibungsbetrag von € 3.527,00 ergeben (Bemessungsgrundlage…
…Unterschiede in der Beurteilung der Nutzungsdauer aus wirtschaftlicher und technischer Sicht ergeben sich laut dem vom Bw. vorgelegten Gutachtens darin, dass der Gutachter von einer bescheidenen Ausstattung und einer starken Abnutzung spricht und so zum Schuss gelangt, dass die wirtschaftliche Restnutzungsdauer lediglich 25 Jahre beträgt…
…Gebäudeteile erst in den Jahren 1970, 1975 und 1977 errichtet worden sind. Die Feststellung des Finanzamtes, dass das vorgelegte Gutachten für den Nachweis einer (kürzeren) Nutzungsdauer ungeeignet ist, kann somit nicht als unschlüssig erachtet werden. Außerdem hat der von den Bw. beauftragte Sachverständige als Bewertungsstichtag…
…Juni 2011 als unbegründet ab. Das am 25. Mai 2011 vorgelegte Gutachten enthalte keine genauen, detaillierten Tatsachenfeststellungen und keine exakt nachvollziehbaren Ausführungen hinsichtlich der die Lebensdauer eines Gebäudes beeinflussenden Faktoren wie zB die Wahl der Baustoffe und die Güte der Ausführungen, die Dauerhaftigkeit des Rohbaues…
…komme es zu Konzentrationsstörungen und zu einer daraus resultierenden Lernschwäche. Das bereits vorgelegte Gutachten von Frau Dr. Fu sei der untersuchenden Ärztin im Bundessozialamt zu wenig aussagekräftig gewesen, weshalb sie ein zweites Gutachten einer diplomierten Legasthenietrainerin nachreichen werde. In diesem sodann übermittelten Gutachten vom 27…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 von 1,5 % an. Nach Ansicht des Finanzamtes enthalte das vorgelegte Gutachten keine schlüssige und nachvollziehbare Darlegung des Bauzustandes bzw. einer daraus ableitbaren verkürzten Nutzungsdauer der vermieteten Halle (Tz 13 des Prüfungsberichtes vom 17. Juli 2003). Dagegen wendete…
…kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Im Rahmen der Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt sich mit dem neu vorgelegten Gutachten auseinandergesetzt und eine wesentliche Beeinträchtigung der Bausubstanz, welche eine 2%ige…
…war maßgeblich, ob der Bw. mit dem vorgelegten Gutachten (samt Ergänzungen) den Nachweis für eine kürzere (30 Jahre) als die gesetzlich grundsätzlich vorgesehene Nutzungsdauer (50 sowie 66,66 Jahre) erbracht hat. Dazu ist Folgendes zu sagen: Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bemisst sich gemäß § 7…
…noch zum Zeitpunkt des Beginns der Vermietung im Jahr 2002 (Mietbeginn 01. Juli 2002) ein Gutachten eines Sachverständigen betreffend die Nutzungsdauer vorgelegt hat. Ohne Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer wurde dieser Ansatz im Zuge einer Betriebsprüfung und einer Wiederaufnahme der Bescheide für die Jahre 2001 bis…
…die Restnutzungsdauer des vermieteten Gebäudes. Zum Nachweis der Abschreibungshöhe und Restnutzungsdauer des Gebäudes wurde ein Sachverständigengutachten vorgelegt. Das Gutachten ermittelt die Restnutzungsdauer mit 42 Jahren. Im Hinblick auf die ermittelte Restnutzungsdauer des Gebäudes würde sich ein halbjährlicher Abschreibungsbetrag von € 3.527,00 ergeben (Bemessungsgrundlage…
…sein soll, lässt sich daraus eine bestimmte Restnutzungsdauer auf Grund des vorgefundenen Bauzustandes des Gebäudes auch nicht schlüssig ableiten. Den Beweis einer Restnutzugsdauer des Gebäudes von 25 Jahren (bezogen auf den Anschaffungszeitpunkt 1997) vermag das vorgelegte Gutachten (samt Ergänzung) somit nicht zu erbringen. Auf Grund…
…der zu einer Wiederaufnahme auf Antrag führen könnte. Darüber hinaus kann aus dem vorgelegten Gutachten (des H) unter anderen aus folgendem Grund für das Berufungsbegehren auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2000 bis 2002 nichts gewonnen werden: Die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ab dem jeweils sich…
…aufgezeigt wird. Zu den vom steuerlichen Vertreter in seinem Schriftsatz vom 15. Mai 2013 vorgebrachten Einwänden zu den Begründungsmängeln der Berufungsvorentscheidung ist darauf zu verweisen, dass im erstinstanzlichen Verfahren aufgetretene Begründungsmängel (keine Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten) im Rechtsmittelverfahren saniert werden können (vgl. Ritz, BAO…
…hat, hat er ebenfalls nie bestritten. Durch das von ihm vorgelegte Gutachten und den oben geschilderten Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen steuerlichen Vertreter wird allerdings klar, dass er diesen Gewinn - aus Sicht eines bloß wirtschaftlich denkenden Menschen - verständlicherweise auch noch dadurch vergrößern wollte…
…angenommen werden müssten, kommen bei einem neu errichteten Gebäude eine schlechte Bauausführung oder besondere statische Probleme in Betracht (VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074). Die der Behörde vorgelegte gutachterliche Stellungnahme trifft trotz gesonderter Aufforderung keine umfassende Aussage über den Bauzustand des Gebäudes, vor allem…
…wahrnehmbare Umstände, sondern auch innere Vorgänge, soweit sie rational feststellbar sind, wie zum Beispiel für die Bewertung von Wirtschaftsgütern maßgebende Umstände: Das dieser Abschreibung zugrunde liegende Gutachten wurde erstmals am 20. 6. 2005 vorgelegt. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem Verfahren vom 10. 5…