…Jahre ausgedehnt hat. Nach dem Dafürhalten des UFS kann daher bei einer Verwendung des Traktors in dem nicht unerheblichen Ausmaß von regelmäßig 30 % bis 40 % im Gewerbetrieb von einer "vorwiegenden" bzw. "nahezu ausschließlichen" Verwendung in der Landwirtschaft keine Rede mehr sein. Des Weiteren würde nach…
…Bei einer konkreten betrieblichen Verwendung von 85 % sei im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Umstände laut UFS und VwGH nicht von einem dauernden Standort in Österreich auszugehen, da nahezu ausschließlich vom Betriebsstandort aus über das Fahrzeug verfügt und sein Einsatz für betriebliche Zwecke von dort aus…
…wäre, vermag bei der Abwägung der Beweismittel nichts am Ergebnis zu ändern. Letztlich schenkte der UFS den widersprüchlichen und nicht belegten Behauptungen des Bw sowie der Zeugin weniger Glauben als den objektiv vorhandenen Hinweisen auf eine nahezu ausschließliche Verwendung des Fahrzeuges durch den Bw. Überdies…
…Tonnen schweren Traktor. Der Traktor wäre aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Bw finanziert worden. In der Berufung gegen die angefochtenen Bescheide wiederholt der Bw, dass durch die nahezu ausschließliche Verwendung des Traktors im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern, den er übernehmen werde, die Voraussetzung…
…auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich seien. Gegen eine ausschließliche bzw. nahezu ausschließliche Verwendung der Videoprojektionsanlage würden folgende Umstände sprechen: - Im Lieferumfang sei auch eine D-Box zum Empfang von Fernsehprogrammen enthalten. - Die örtliche Platzierung der Videoprojektionsanlage im Hallenbad. - Folgender…
…über Abonnement, Belege) vorgelegt hat. Im Übrigen hat sie weder eine (nahezu) ausschließliche Verwendung der gekauften Zeitungen (Einzelnachweis) im Unterricht noch im Rahmen der selbständigen Tätigkeit im MP nachgewiesen. Zeitungen werden üblicherweise von Lesern (auch) deshalb angeschafft, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Ein…
…berufliche Mitveranlassung nichts daran, dass derartige Aufwendungen nicht abgezogen werden können. Fehlt eine einwandfreie Trennbarkeit, so sind Aufwendungen für solche Wirtschaftsgüter nur bei einer (zumindest nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Verwendung steuerlich absetzbar; nur eine völlig untergeordnete (gelegentliche) private Nutzung ist unschädlich. Zum Nachweiserfordernis hat der…
…handelt, der vom Bw. und seiner Familie zur Einnahme von Mahlzeiten verwendet wird (siehe oben unter "Maßgeblicher Sachverhalt - Beweiswürdigung"). Dies allein schließt bereits eine nahezu ausschließliche betriebliche Verwendung des strittigen Raumes aus. Hinzu kommt noch, dass der besagt Raum keine durchgehende Abtrennung vom Wohnzimmer aufweist…
…nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt; bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung sind diese in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Ausgaben für Computer, Computerzubehör, Internet und Telefon). …
…konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 2.267,04 € nicht übersteigen. Lassen sich Aufwendungen nicht ausschließlich der beruflichen Veranlassung zuordnen und grenzen diese an den Bereich der privaten Lebensführung, so zählen derartige Aufwendungen zur Gänze als nicht abzugsfähig (Aufteilungsverbot…
…20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nur dann nicht ausgeschlossen, wenn diese Aufwendungen ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Den Nachweis für eine solche nahezu ausschließliche berufliche Verwendung des Bootes hat der Berufungswerber, wie oben ausgeführt, nicht erbringen können. Abgesehen davon…
…verwendet wird. Die Buchtitel sind so speziell und sicher nicht Literatur allgemeinen Interesses, sodass die nahezu ausschließliche berufliche Verwendung nachgewiesen werden kann. Dennoch wurden alle Werke nicht als Fachliteratur anerkannt. Es wird daher der Antrag gestellt, die beantragte Fachliteratur als Werbungskosten zu berücksichtigen, und zwar…
…sei es klar, dass eine nahezu ausschließliche berufliche Verwendung des Parkplatzes vorliege und eine Anerkennung als Werbungskosten vorzunehmen sei. Sie stelle den Antrag auf Anerkennung der Parkplatzkosten in voller Höhe als Werbungskosten. Über die Berufung wurde erwogen: Fest steht folgender Sachverhalt: Frau Bw. bezog Einkünfte…
…Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers ist Voraussetzung dafür, um überhaupt von einem Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn…
…weitaus überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer verbringt, nicht an. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang weiters festgehalten: Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers ist Voraussetzung dafür, um überhaupt von einem Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn sprechen zu…
…weitere Gitarre zur privaten Verwendung vorhanden. Auch das Vorbringen, dass die gegenständliche Gitarre sich in der Schule befindet, um den wiederholten Transport von der Wohnung zur Schule und zurück zu vermeiden, erscheint plausibel. Unter diesen Umständen ist eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung der…
…grundsätzlich nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des Raumes keinen Einfluss. Auch im VwGH-Erkenntnis vom 31.10.2000, 95/15/0186, wird festgehalten, dass die bloße Lagerung von Privatgegenständen insgesamt noch als vernachlässigbar angesehen werden kann. Somit ergibt sich im Ergebnis eine nahezu ausschließliche berufliche Verwendung…
…das hauptsächlich für Büro- und Kommunikationsanwendungen Verwendung gefunden hat. Weiters wurden ein Camcorder und eine Digitalkamera zum Teil auch beruflich, wie zB zur Erstellung von Fotoprotokollen der Seminare/Lehrgänge verwendet. Eine - nahezu - ausschließliche berufliche Verwendung dieser Geräte fand aber nicht statt. Bei den als Fachliteratur…
…ob im Einzelfall eine (nahezu) ausschließliche berufliche Verwendung unterstellt werden kann oder nicht. Dies wird jedenfalls immer dann der Fall sein, wenn das Notenmaterial schon aufgrund seines Inhalts und seiner Form auf den Unterrichtsgebrauch eingeschränkt und für die private Verwendung daher ungeeignet ist (UFS 7…
…ändere daran nichts. Im vorliegenden Fall hat der Berufungswerber die (nahezu) ausschließliche berufliche Verwendung eines Mountainbikes in der Berufung zwar behauptet, aber in keiner Weise nachgewiesen. Dies obwohl bereits das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 13.10.2011 von einer privaten (Mit-) Verwendung ausgegangen ist…