…insbesondere wenn eine Rechtsprechung des VwGH fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf der herrschenden VwGH-Judikatur zur Definition der nahezu ausschließlichen Verwendung eines im Ausland angemeldeten KFZ in Österreich oder im Ausland durch Personen mit Wohnsitz in Österreich und der Rechtsfolgen auf die Anwendung des…
…Jahre ausgedehnt hat. Nach dem Dafürhalten des UFS kann daher bei einer Verwendung des Traktors in dem nicht unerheblichen Ausmaß von regelmäßig 30 % bis 40 % im Gewerbetrieb von einer "vorwiegenden" bzw. "nahezu ausschließlichen" Verwendung in der Landwirtschaft keine Rede mehr sein. Des Weiteren würde nach…
…Bei einer konkreten betrieblichen Verwendung von 85 % sei im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Umstände laut UFS und VwGH nicht von einem dauernden Standort in Österreich auszugehen, da nahezu ausschließlich vom Betriebsstandort aus über das Fahrzeug verfügt und sein Einsatz für betriebliche Zwecke von dort aus…
…sondern eine nahezu ausschließliche Verwendung für die deutsche GmbH gegeben. Zugleich verfüge er aber über kein sonstiges Fahrzeug und führt er aus, die Jahresleistung des Audi habe ca. 25.000 km betragen, wovon ca. 7.000 bis 8.000 km auf eine berufliche Verwendung entfielen…
…wäre, vermag bei der Abwägung der Beweismittel nichts am Ergebnis zu ändern. Letztlich schenkte der UFS den widersprüchlichen und nicht belegten Behauptungen des Bw sowie der Zeugin weniger Glauben als den objektiv vorhandenen Hinweisen auf eine nahezu ausschließliche Verwendung des Fahrzeuges durch den Bw. Überdies…
…bedeutet nicht, dass der tatsächliche Verwendungszweck eines Wirtschaftsgutes im Einzelfall nicht zu prüfen wäre. Die Vermutung, dass solche Wirtschaftsgüter dem privaten Bereich des Steuerpflichtigen angehören, kann widerlegt werden. Es ist in einem gesetzmäßigen Verfahren zu prüfen, ob das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich verwendet…
…Tonnen schweren Traktor. Der Traktor wäre aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Bw finanziert worden. In der Berufung gegen die angefochtenen Bescheide wiederholt der Bw, dass durch die nahezu ausschließliche Verwendung des Traktors im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern, den er übernehmen werde, die Voraussetzung…
…als auch kilometermäßig (lt. Anlage II 32.952 km = 60,84% der im Jahr 2017 gefahrenen Kilometer) überwiegende Verwendung in Tschechien vorgebracht. Dabei werde aber übersehen, dass die Judikatur eine nahezu ausschließliche Verwendung am ausländischen Betriebsstandort (80 % und mehr) voraussetze. Die zu den Jahren…
…Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, kann auf die Steuerbefreiung hinsichtlich dieses Grundstücks bzw. Grundstücksteils weiterhin verzichtet werden. Eine nahezu ausschließliche Verwendung ist anzunehmen, wenn die auf den Mietzins für…
…auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich seien. Gegen eine ausschließliche bzw. nahezu ausschließliche Verwendung der Videoprojektionsanlage würden folgende Umstände sprechen: - Im Lieferumfang sei auch eine D-Box zum Empfang von Fernsehprogrammen enthalten. - Die örtliche Platzierung der Videoprojektionsanlage im Hallenbad. - Folgender…
…dass der Aufwand vom Bf. getragen wurde. Hinsichtlich folgender ebenfalls als Werbungskosten geltend gemachter Aufwendungen wurde vom Bf. eine nahezu ausschließliche Verwendung am Arbeitsplatz bei der ***12*** nicht nachgewiesen und wurden diese Aufwendungen nicht über Aufforderung durch den Arbeitgeber des Bf. durch den Bf. getätigt…
…In der Beschwerde werde zwar ausgeführt, dass ein Gegenbeweis erbracht werden könne und auch darauf hingewiesen, dass dazu eine nahezu ausschließliche Verwendung des Fahrzeuges (mind. 80% der Gesamtfahrten) im Ausland Voraussetzung sei, in weiterer Folge werde aber nicht auf die konkreten Verhältnisse (Fahrten Inland zu…
… 82 Abs. 8 KFG vorwiegend auf die nahezu ausschließliche Nutzung im Ausland ankommt, und ist auch nach Ansicht der Finanzverwaltung bei über 80%iger Verwendung in Deutschland nicht von einem dauernden Standort in Österreich auszugehen (siehe dazu ausführlich: BFG 08.09.2016, RV/5101326/2016…
… 82 Abs. 8 KFG vorwiegend auf die nahezu ausschließliche Nutzung im Ausland ankommt, und ist auch nach Ansicht der Finanzverwaltung bei über 80%iger Verwendung in Deutschland nicht von einem dauernden Standort in Österreich auszugehen (siehe dazu ausführlich: BFG 08.09.2016, RV/5101326/2016…
…behauptet - (nahezu) ausschließlich für berufliche Zwecke der Bf., nämlich im Rahmen des Schulunterrichtes in den Fächern Deutsch und BE verwendet werden. Das Finanzamt ist der Auffassung, dass nach der Natur der strittigen Werke der Literatur auch eine zumindest teilweise private Verwendung in einem nicht unwesentlichen…
…worden, dass sich sämtliche Server, die G.H. für die Auswertung der Daten benutze, im Ausland befinden. Die ausschließliche Verwendung von ausländischen Servern für die Datenauswertung sei von G.H. ebenfalls bestätigt worden. Es sei für die Bf. nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Aussage der Bf…
…über Abonnement, Belege) vorgelegt hat. Im Übrigen hat sie weder eine (nahezu) ausschließliche Verwendung der gekauften Zeitungen (Einzelnachweis) im Unterricht noch im Rahmen der selbständigen Tätigkeit im MP nachgewiesen. Zeitungen werden üblicherweise von Lesern (auch) deshalb angeschafft, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Ein…
…berufliche Mitveranlassung nichts daran, dass derartige Aufwendungen nicht abgezogen werden können. Fehlt eine einwandfreie Trennbarkeit, so sind Aufwendungen für solche Wirtschaftsgüter nur bei einer (zumindest nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Verwendung steuerlich absetzbar; nur eine völlig untergeordnete (gelegentliche) private Nutzung ist unschädlich. Zum Nachweiserfordernis hat der…
…handelt, der vom Bw. und seiner Familie zur Einnahme von Mahlzeiten verwendet wird (siehe oben unter "Maßgeblicher Sachverhalt - Beweiswürdigung"). Dies allein schließt bereits eine nahezu ausschließliche betriebliche Verwendung des strittigen Raumes aus. Hinzu kommt noch, dass der besagt Raum keine durchgehende Abtrennung vom Wohnzimmer aufweist…
…nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt; bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung sind diese in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Ausgaben für Computer, Computerzubehör, Internet und Telefon). …