Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…gefunden worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb diese Beträge ohne Angabe konkreter Gründe und Beweismittel beim Bw als unaufgeklärter Vermögenszuwachs behandelt (laut Tz 14 BP-Bericht S 1.220.000,00) und ihm zugerechnet wurden. Diese Annahme beruhe zudem auf einem Rechenfehler, welcher trotz…
…gegenständliche Anlage, die nachträglich in ein bestehendes Gebäude investiert wurde, stelle eine Investition zum Gebrauch und zur Verwendung des Gebäudes im laufenden Betrieb dar und sei mit Einrichtungsgegenständen vergleichbar. Eine Außenjalousie diene zur Komfortverbesserung der im Gebäude tätigen Menschen. Deren nachträglicher Einbau beweise, dass ursprünglich…
…zu Beginn der Bauarbeiten fest. Somit verbleibe die Aussage der Geschäftsführung der Baufirma, die mit der Errichtung des Gebäudes beauftragt gewesen sei, als einziges stichhaltiges Beweismittel über. Der Abschluss eines Mietvertrages, wie es die Außenprüfung inhaltlich in ihrer Argumentation verlange, sei vom Steuergesetzgeber nicht vorgesehen…
…mögen auch die anderen Umstände den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen. Dies ist auch unter dem Aspekt zu sehen, dass eine Urkunde auch nur Beweis über das schafft, was in ihr beurkundet ist" (VwGH vom 14.11.1996, 95/16/0278 unter Hinweis auf das Erkenntnis vom…
…Verfahrens gemäß § 303 BAO bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) begehrt die Wiederaufnahme seines Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 1998 infolge Neuhervorkommens neuer Beweismittel bzw. neuer Tatsachen. Ein Rechtsmittel ist…
…mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit auch dann hinnehmen, wenn er sich im Bestreben der Verheimlichung eines abgabepflichtigen Sachverhaltes vor der Abgabenbehörde der Möglichkeit zu nachträglicher Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung mangels Beweisvorsorge selbst begeben hat (VwGH 21.10.2004, 2000/13/0089). Produziert…
…nach dieser Gesetzesstelle somit, dass ein Nachweis über eine Nutzungsdauer abweichend von der vom Gesetzgeber angenommenen Nutzungsdauer von rund 67 Jahren erbracht wird. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen (siehe etwa VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277, zuletzt VwGH 20…
…des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit.a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…vom 29. März 2001 zu GZ. 23 Vr 1473/97, S. 10). Seine [kaufmännische] Tüchtigkeit stellte M unter anderem dadurch unter Beweis, dass er, nachdem er feststellen musste, dass schweizer Kunden sehr konservativ waren und die österreichischen Produkte der S nicht kaufen wollten, 1982 in…
…fehlender nachträglicher Genehmigung selbst dann, wenn die Urkunde über ein Rechtsgeschäft durch einen "falsus procurator" im Inland ausgestellt oder angenommen wurde und der Geschäftsherr durch die Urkunde einen Vorteil erlangt hat. Eine Vorteilserlangung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Urkunde dem Geschäftsherrn zu Beweiszwecken dient…
…Gründen, ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung, dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat geht es um die Beurteilung der Frage, ob die teilweise Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung gemäß § 17 Abs. 2 iVm …
…Art, nachzuweisen oder auch nur die Ergebnisse des durch die Einleitung ja erst in Gang gesetzten förmlichen Straf- bzw. Untersuchungsverfahrens oder die im Zuge dessen vorzunehmende Beweiswürdigung vorwegzunehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst im anschließenden, ua…
…angefochtenen Bescheid aufzunehmen. Was nun die Rechtmäßigkeit der Verfügung der Wiederaufnahme anlange, so lasse der ebenfalls bekämpfte Bescheid einen Hinweis auf die neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel gänzlich vermissen und sei demzufolge aufzuheben. Mit Schriftsatz vom 22. August 2008 wurde gegen die Berufungsvorentscheidung vom 18…
…formale Regeln gebunden zu sein, nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Der hierin postulierte Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, dass es genügt, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…durchgeführt (und oben bereits dargestellt) - mangels anderweitiger, gegebenenfalls auch seitens der Bf zur Verfügung gestellter Unterlagen und Beweismittel- aus den aus erwähnter Preisliste ersichtlichen Verkaufspreisen ein "Mittelwert" iHv € 20,00 je DVD zu bilden, wovon allerdings noch € 1,00 pro DVD (an in…
…vom Ausgang des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens ab, das Zollamt habe hier unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung betrieben und auch das Hauptverfahren zu den Eingangsabgaben nach der Berufung gegen den Bescheid vom 13.1.2009 in Hinblick auf den Ausgang des Strafverfahrens ausgesetzt. Als wesentlicher Verfahrensmangel wurde die beantragte…
…gem. § 108 Abs.1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von € 29.702,28 festgesetzt. Es werde daher der Bf als Abgabenschuldnerin ein nachträglich buchmäßig erfasster Abgabenbetrag von zusammen € 251.462,04 gem. Art.221 Abs.1 Zollkodex gem. Art.222 Abs.1 Zollkodex iVm …
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen möglich, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…