…23. Mai 2006, RV/0701-L/05 hat der Unabhängige Finanzsenat der Berufung mit der Begründung stattgegeben, dass es sich bei der nachträglichen Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 um ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295a BAO handle und daher die begünstigenden Wirkungen des …
…2006/16/0098 für die Entscheidung über Ihre Berufung von wesentlicher Bedeutung ist. Darin werde nämlich die Frage geklärt, ob die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295a der Bundesabgabenordnung darstellt. Über die Berufung wurde erwogen: Auf Grund…
…4 Abs. 4 NeuFöG als spezielle Rückwirkungsnorm angesehen werden. Diese Norm sieht eine rückwirkende Berücksichtigung von nachträglich vorgelegten amtlichen Vordrucken für den Fall vor, dass die Vorlage nicht möglich war, weil der amtliche Vordruck zum Zeitpunkt der Neugründung oder Betriebsübertragung noch nicht aufgelegt war. Diese…
…Behörde auch von vorneherein nicht erhoben. Die nachträgliche Sanierung einer dieser materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die schon im Vorhinein vorliegen müssen, kommt diesfalls nicht in Betracht. Im Gegenstandsfall steht zweifelsfrei fest, dass das Formular NeuFö 3 durch Vorlage erstmals mit der Berufung, sohin erst im Nachhinein…
…die nachträgliche Entrichtung ausländischer Quellensteuern, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen auf österreichische Abgaben anzurechnen sind; der nachträgliche Kostenersatz für zunächst als außergewöhnliche Belastung anerkannte Aufwendungen, der dazu führt, dass diese Beträge nicht mehr nach § 34 EStG abziehbar wären. Demgegenüber handelt es sich bei der Vorlage des…
…von der Erhebung der Zölle und anderen Abgaben. Artikel 380 ZK-DVO: Der Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens im Sinne des Artikels 378 Absatz 1 ZK-DVO wird den zuständigen Behörden erbracht: a) durch Vorlage eines von den Zollbehörden bescheinigten Zoll- und Handelspapiers…
…welche die Wiederausfuhr belegen würden. Dies komme quasi einer Art Alternativnachweis gleich. Die Aufrechterhaltung der Abgabenpflicht trotz nachträglicher Vorlage von die Abgabenpflicht aufzuheben geeigneter Unterlagen müsse außerdem als sachliche Unbilligkeit im Sinne des Art. 900 Abs. 1 ZK-DVO gewertet werden. Das Zollamt wies den…
…Mit der Nichtvorlage dieser Erklärung bzw. mit der nicht rechtzeitigen Vorlage dieser Erklärung wurde das Recht auf Anwendung der Begünstigungsbestimmungen gem. § 1 NEUFÖG verwirkt. § 4 Abs. 4 NEUFÖG sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkungen des § 1 NEUFÖG nachträglich eintreten können. Voraussetzung ist jedoch…
… 4 Abs. 4 NEUFÖG, der die Rechtsfolgen bei "nachträglicher Vorlage" regelt. Von einer "nachträglichen Vorlage" im Sinne dieser Bestimmung wird man nur sprechen können, wenn die Erhebung einer bestimmten Abgabe (Geltendmachung und Einhebung) bereits abgeschlossen ist, denn ein Verzicht auf die Erhebung ist nur so…
…deshalb nicht eintreten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war, so treten bei nachträglicher Vorlage (Abs. 1) oder bei Ausstellung (Abs. 2) des amtlichen Vordrucks die Wirkungen des § 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z…
…deshalb nicht eintreten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war, so treten bei nachträglicher Vorlage (Abs. 1) oder bei Ausstellung (Abs. 2) des amtlichen Vordrucks die Wirkungen des § 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z…
…daraus ist zu schließen, dass nur bei einer im Vorhinein vorgelegten ordnungsgemäßen Erklärung die Erhebung von Abgaben oder Gebühren durch die Behörde ausgeschlossen ist. Eine nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks kann nicht zur Nichterhebung der Abgabe führen (vgl VwGH 26.6.2003, 2000/16/0362…
…für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt. § 295 a BAO dient nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Da die Vorlage des amtlichen Vordruckes…
…dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (vgl. VwGH 30.4.2003, 2002/16/0271). Liegen zu diesem Zeitpunkt nicht sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des NeuFöG vor, wozu auch die Vorlage des amtlichen Vordrucks bei der…
… 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z 1 bis 6 sind in einem solchen Fall zu erstatten." Strittig ist ausschließlich, ob die mit Schreiben vom 20. Februar 2008 erfolgte Vorlage des Vordrucks NeuFö3 als verspätet zu werten ist und somit…
…September 2002 gelegene Sachverhalte) die nachträgliche Vorlage des erwähnten amtlichten Vordrucks ab dem 1. Jänner 2004 nicht vorgesehen. Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass ab 1. Jänner 2004 die Vorlage des Vordrucks entweder vor der Betriebsübertragung oder spätestens bis jenem Zeitpunkt zu geschehen…
…September 2002 gelegene Sachverhalte) die nachträgliche Vorlage des erwähnten amtlichen Vordrucks ab dem 1. Jänner 2004 nicht vorgesehen. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass ab 1. Jänner 2004 die Vorlage des Vordrucks entweder vor der Betriebsübertragung oder spätestens bis zu jenem Zeitpunkt zu…
…auch uE nicht aus dem von Ihnen angeführten VwGH-Erkenntnis vom 4.12.2003, 2003/16/0472) abgeleitet werden. Im Übrigen ist die nachträgliche Vorlage des NeuFöG-Formulars als rückwirkendes Ereignis gem § 295 a BAO anzusehen (vgl UFS 23.5.2006, RV/0701-L/05)…
…Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten NeuFöG-Formulares unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei der rechtzeitigen Vorlage des amtlichen Vordrucks handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal, bei deren Fehlen die Durchführung eines Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO nicht angezeigt ist, weil auch eine nachträgliche…
…die Erstbehörde die Bestimmung des § 4 Abs. 4 NeuFöG, wonach auch die nachträgliche Vorlage des gewünschten Formulares möglich ist. Alleine zufolge des Umstandes, dass der Berufungswerber ein in materieller Hinsicht richtiges und vollständiges Formular vorgelegt hat, ergibt sich jedoch, dass die Befreiungsbestimmungen des NeuFöG im…