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19 171 Treffer384 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0532-L/07Nachträgliche Vorlage einer Erklärung nach § 4 NeuFöG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2007

…23. Mai 2006, RV/0701-L/05 hat der Unabhängige Finanzsenat der Berufung mit der Begründung stattgegeben, dass es sich bei der nachträglichen Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 um ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295a BAO handle und daher die begünstigenden Wirkungen des …

BFG RV/7100102/2023Nachträgliche Vorlage eines Straferkenntnisses - kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2023

…hinsichtlich Einkommensteuer 2020. Zunächst erfolgte mit Bescheid vom 3.3.2021 die erklärungsgemäße Veranlagung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020. Durch Vorlage einer weiteren Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 am 20.12.2021 ersuchte die Beschwerdeführerin um eine neue Sachentscheidung über die nunmehr geltend gemachten Aufwendungen für…

UFSL RV/0198-L/06Nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö 3.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…2006/16/0098 für die Entscheidung über Ihre Berufung von wesentlicher Bedeutung ist. Darin werde nämlich die Frage geklärt, ob die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295a der Bundesabgabenordnung darstellt. Über die Berufung wurde erwogen: Auf Grund…

UFSL RV/0701-L/05Nachträgliche Vorlage einer Erklärung nach § 4 NeuFöG als rückwirkendes Ereignis iSd. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…4 Abs. 4 NeuFöG als spezielle Rückwirkungsnorm angesehen werden. Diese Norm sieht eine rückwirkende Berücksichtigung von nachträglich vorgelegten amtlichen Vordrucken für den Fall vor, dass die Vorlage nicht möglich war, weil der amtliche Vordruck zum Zeitpunkt der Neugründung oder Betriebsübertragung noch nicht aufgelegt war. Diese…

UFSI RV/0799-I/12Betriebsübertragung, nachträgliche Vorlage des Vordruckes NeuFö 3: die rechtzeitige Vorlage des Antrages im Vorhinein ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Begünstigung nach NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2013

…Behörde auch von vorneherein nicht erhoben. Die nachträgliche Sanierung einer dieser materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die schon im Vorhinein vorliegen müssen, kommt diesfalls nicht in Betracht. Im Gegenstandsfall steht zweifelsfrei fest, dass das Formular NeuFö 3 durch Vorlage erstmals mit der Berufung, sohin erst im Nachhinein…

UFSI RV/0252-I/07Betriebsübertragung: rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 (im Vorhinein) ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG; die nachträgliche Vorlage ist kein "rückwirkendes" Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…die nachträgliche Entrichtung ausländischer Quellensteuern, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen auf österreichische Abgaben anzurechnen sind; der nachträgliche Kostenersatz für zunächst als außergewöhnliche Belastung anerkannte Aufwendungen, der dazu führt, dass diese Beträge nicht mehr nach § 34 EStG abziehbar wären. Demgegenüber handelt es sich bei der Vorlage des…

UFSZ1W ZRV/0069-Z1W/03Nichterledigung von externen gemeinschaftlichen Versandverfahren in Hamburg und nachträgliche Vorlage von Alternativnachweisen zum Beweis für die Überführung der Waren in ein Zollverfahren im Drittland. Vorschreibung der Verwaltungsabgaben wegen Verletzung der Gestellungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.09.2003

…von der Erhebung der Zölle und anderen Abgaben. Artikel 380 ZK-DVO: Der Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens im Sinne des Artikels 378 Absatz 1 ZK-DVO wird den zuständigen Behörden erbracht: a) durch Vorlage eines von den Zollbehörden bescheinigten Zoll- und Handelspapiers…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…bedeutet keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten. Die verspätete Vorlage oder die Vorlage erst im Rechtsmittelverfahren bringen die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr zum Wegfall. Die nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordruckes stellt kein nachträgliches Ereignis iSd …

BFG RV/5100846/2013Empfängerbenennung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2019

…w urde rechtzeitig Vorlageantrag v.16.07.2013 erhoben (siehe dazu auch das BFG-Erkenntnis v.06.03.2019 RV/5100849/2013) . Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Glücksspielabgaben Am 03.01.2013 wurde eine Kontrollmitteilung vom Kontrollorgan der Finanzpolizei über den finanzpolizeilichen Einsatz vom 19.12…

UFSZ2L ZRV/0132-Z2L/07Erstattung gemäß Artikel 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.11.2008

…welche die Wiederausfuhr belegen würden. Dies komme quasi einer Art Alternativnachweis gleich. Die Aufrechterhaltung der Abgabenpflicht trotz nachträglicher Vorlage von die Abgabenpflicht aufzuheben geeigneter Unterlagen müsse außerdem als sachliche Unbilligkeit im Sinne des Art. 900 Abs. 1 ZK-DVO gewertet werden. Das Zollamt wies den…

UFSL RV/0735-L/02Abweisung eines Erstattungsantrages gemäß § 4 Abs. 4 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2003

…Mit der Nichtvorlage dieser Erklärung bzw. mit der nicht rechtzeitigen Vorlage dieser Erklärung wurde das Recht auf Anwendung der Begünstigungsbestimmungen gem. § 1 NEUFÖG verwirkt. § 4 Abs. 4 NEUFÖG sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkungen des § 1 NEUFÖG nachträglich eintreten können. Voraussetzung ist jedoch…

UFSL RV/0669-L/02Anwendbarkeit der Begünstigungsbestimmungen des NeuFöG bei einer Kapitalerhöhung im Zuge einer Betriebsgründung (zweiphasige Gründung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

… 4 Abs. 4 NEUFÖG, der die Rechtsfolgen bei "nachträglicher Vorlage" regelt. Von einer "nachträglichen Vorlage" im Sinne dieser Bestimmung wird man nur sprechen können, wenn die Erhebung einer bestimmten Abgabe (Geltendmachung und Einhebung) bereits abgeschlossen ist, denn ein Verzicht auf die Erhebung ist nur so…

BFG RV/2101708/2016Keine rechtzeitige Vorlage des amtl. NeuFö-Vordruckes bei Selbstberechnung der GrESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.06.2019

…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage einer nachträglichen Vorlage des amtlichen Vordruckes wird auf die bisherige, oben zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen…

UFSL RV/0592-L/12Rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…deshalb nicht eintreten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war, so treten bei nachträglicher Vorlage (Abs. 1) oder bei Ausstellung (Abs. 2) des amtlichen Vordrucks die Wirkungen des § 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z…

UFSL RV/0311-L/12Verspätete Vorlage des Formulars NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…deshalb nicht eintreten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war, so treten bei nachträglicher Vorlage (Abs. 1) oder bei Ausstellung (Abs. 2) des amtlichen Vordrucks die Wirkungen des § 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z…

UFSG RV/0849-G/07Verspätete Vorlage eines unvollständig ausgefüllten NeuFöG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…daraus ist zu schließen, dass nur bei einer im Vorhinein vorgelegten ordnungsgemäßen Erklärung die Erhebung von Abgaben oder Gebühren durch die Behörde ausgeschlossen ist. Eine nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks kann nicht zur Nichterhebung der Abgabe führen (vgl VwGH 26.6.2003, 2000/16/0362…

UFSW RV/3277-W/07Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 im Zuge der Abgabenerklärung und Nachreichung des Originals im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt. § 295 a BAO dient nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Da die Vorlage des amtlichen Vordruckes…

UFSG RV/0414-G/07Rechtzeitige Vorlage des NeuFöG-Formulares bei Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2009

…dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (vgl. VwGH 30.4.2003, 2002/16/0271). Liegen zu diesem Zeitpunkt nicht sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des NeuFöG vor, wozu auch die Vorlage des amtlichen Vordrucks bei der…

UFSW RV/1222-W/08Verspätete Vorlage des Vordrucks NeuFö3?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2009

… 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z 1 bis 6 sind in einem solchen Fall zu erstatten." Strittig ist ausschließlich, ob die mit Schreiben vom 20. Februar 2008 erfolgte Vorlage des Vordrucks NeuFö3 als verspätet zu werten ist und somit…

UFSW RV/2091-W/07Verspätete Vorlage des Vordrucks NeuFö3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…September 2002 gelegene Sachverhalte) die nachträgliche Vorlage des erwähnten amtlichten Vordrucks ab dem 1. Jänner 2004 nicht vorgesehen. Der unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass ab 1. Jänner 2004 die Vorlage des Vordrucks entweder vor der Betriebsübertragung oder spätestens bis jenem Zeitpunkt zu geschehen…