…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…gefunden worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb diese Beträge ohne Angabe konkreter Gründe und Beweismittel beim Bw als unaufgeklärter Vermögenszuwachs behandelt (laut Tz 14 BP-Bericht S 1.220.000,00) und ihm zugerechnet wurden. Diese Annahme beruhe zudem auf einem Rechenfehler, welcher trotz…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…neuen Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen und seien seitens des Bw auch keine neuen Unterlagen vorgelegt worden. Die aktuelle Beurteilung sei stets auf derselben Datenbasis erfolgt. Es handle sich somit um eine Abänderung der Beurteilung und nicht um neue Tatsachen oder Beweismittel. Die nachträgliche Abänderung von…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten SR und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…vorliegenden Fall sind zweifellos erst nach Ergehen des ersten Sachbescheides dem Finanzamt neue Tatsachen und Beweismittel, vor allem der Bauträgervertrag, der Bauvertrag und die Vereinbarung über die Liegenschaftsverwertung zwischen den Ehegatten RE und der L-GmbH zur Kenntnis gelangt. Das nachträgliche Hervorkommen dieser Beweismittel führt…
…eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde eine andere als die bisher vorgenommene Tatsachenwürdigung eines gegebenen Sachverhaltes oder dessen rechtliche Beurteilung nachträglich unter Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen wurde, liegt keine "neu hervorgekommene Tatsache" - und auch kein neu hervorgekommenes Beweismittel vor (s…
…für die Erlassung der nachträglichen Zollvorschreibung gem. Art. 236, 239 Zollkodex erfüllt. Zunächst werde weiters auf das "zusätzliche" Vorbringen und die weiteren, im Anhang "Beschwerde" vom 30.11.2003 (gegen die Gzln. 100/40441/2003 und 100/40441/-1 bis -7/2003) angeführten Beweismittel verwiesen…
…Beweismittel und insbesondere des Ergebnisses des im Zuge der am 30.4.2009 durchgeführten mündlichen Verhandlung stattgefundenen Beweisverfahrens nur zu dem Ergebnis kommen konnte, dass die beschwerdegegenständlichen Stahlseile ihren Ursprung iSd Art.23, 24 Zollkodex (nichtpräferentieller Ursprung) in der Ukraine haben und demnach die nachträgliche…
…303 Abs. 4 BAO ist, ob die potenziell in Frage kommende Tatsache im Erstverfahren bekannt war oder nicht. Das "Neuhervorkommen" von Tatsachen oder Beweismitteln ist nach dem Wissensstand des Finanzamtes aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl. VwGH-Erk. vom 28. März 2001…
…die Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben im Formular E1a erklärt worden. Somit sei dem Finanzamt der Sachverhalt hinsichtlich der Zumutbarkeit der Abdeckung von Betriebsverbindlichkeiten durch im Zuge der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführte Wirtschaftsgüter hinlänglich bekannt gewesen und es seien keine relevanten Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen…
…502,40 an Spesen; 1993: S 36.067,75 an Zinsen, S 8.211,84 an Spesen; 1994: S 6.819,36 an Spesen) wurden nicht als nachträgliche Betriebsausgaben anerkannt, weil der Kredit erst nach Beendigung des Betriebes aufgenommen worden war. Die Nichtanerkennung der Zinsen…
…beim Kauf im Drittland gezahlte oder zu zahlende Preis. Ein solcher wäre vom Bf. mittels Rechnungen, allenfalls anderen Beweismitteln zu belegen, was aber nicht der Fall ist. Der Zollkodex nimmt dann weiter Bezug auf gleiche und gleichartige Waren, schließlich auf einen genauer definierten errechneten Wert…
…angenommen, durch die AGmbH ) hervorgekommen sei und er weiters in seinen bei ihm befindlichen Unterlagen nachträglich Ende Jänner / Anfang Februar 2011 das diese Tatsache stützende Beweismittel eines notariell beglaubigten Vertrages über den Ankauf diesbezüglicher Wohnungseigentumsanteile durch ihn selbst aufgefunden habe (die zitierte Beilage ./F), und…