…Schlussrechnung vom 7. Februar 1995 beendet gewesen. Aufgrund der Zeit in Anspruch nehmenden Einwendungen des A legte aber die F GmbH durch ihren Geschäftsführer nachträglich noch am 13. Februar 1995 eine Teilrechnung mit einem Mehrwertsteuerausweis in Höhe von S 2,067.560,--, in welcher jedenfalls…
…96/16/0059, bzw. UFS vom 14. Juni 2011, FSRV/0115-W/09). Indem im vorliegenden Fall die erst nachträglich ein- bzw. hervorgetretene Gerichtszuständigkeit für die der Bf. angelasteten Finanzvergehen iSd § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG idgF die (ursprünglich gegebene) verwaltungsbehördliche Zuständigkeit zur Erlassung…
…oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das…
…März 2010 unterfertigt. Dass im Vertrag die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen war, sei ihm erst bei nachträglichem Studium des Vertrages zur Kenntnis gelangt. Darauf, dass der Ankauf der Liegenschaft der Umsatzsteuer unterworfen worden und aus dem Ankauf Vorsteuer beansprucht worden war, habe Dr.A weder bedacht…
…und vom 8. August 2008 sowie mit einer Gutschriftsbuchung vom 13. August 2008 nachträglich beglichen,] sodass Schadensgutmachung eingetreten ist [(Abfrage Abgabenkonto)]. Entgegen der Auffassung des Amtsbeauftragten sei die erstattete Selbstanzeige sowohl rechtzeitig als auch formgerecht. Sie sei nämlich zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem zwar…
…oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Eintreten für gewiss hält. Die subjektive Tatseite ist somit nicht iSd Gesetzes verwirklicht." Der Schuldvorwurf, er habe durch Nichtabgabe der Jahreserklärungen 2005 eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, treffe…
…der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen…
…diesem Fall bei der gewählten Jahresversteuerung bleiben, auch wenn längst keine wiederkehrenden Leistungen mehr erbracht werden. Selbst eine nachträglich eintretende Insolvenz des Leistungsverpflichteten und der damit zusammenhängende Wegfall der wiederkehrenden Leistungen hat auf die jahresweise Steuerabstattung keinen Einfluss. Sie kann ihn gar nicht haben, weil …
…Günter Narat, vom 23. März 2006 betreffend Abweisung eines Antrags entschieden: Die Berufung wird als nachträglich unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der BW war Geschäftsführer einer GmbH bei der ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Mit Bescheid vom 9. Februar 2006…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 11. Oktober 2004 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Der Bescheid vom 11. Oktober 2004 betreffend Nachsicht wird (ersatzlos) aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 14…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach J.S.B., D., vertreten durch S.B. , D. vom 2. August 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. Juli 1999 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO (Bundesabgabenordnung…
…habe der Berufungswerber sämtliche Vermietungen eingestellt und die Vermietungsobjekte vor Erreichung der "geplanten Gesamtüberschüsse" veräußert. Nachträglich und unerwartet eintretende Umstände seien nicht geeignet, "den auf Erzielung eines Gesamtüberschusses gerichteten Vermietungen die Einkunftsquelleneigenschaft zu nehmen" (Eingabe vom 08.08.2006 zur Beantwortung eines Mängelbehebungsauftrages). In der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch M. S. Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren 1994, 1995,1996 und 1997, Körperschaftsteuer für die Jahre 1994, 1995, 1996…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. August 2009…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dynama Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1996 und 1998 und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1996 - 1998 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 22. August 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Juli 2002, GZ. 100/62927/2001-2, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird geändert…
…€ 14.229.138,04 ausgegangen. Bei einer derart umfangreichen Schmuggeltätigkeit und der damit erfolgten Hinterziehung von Abgaben im Betrage von € 14.229.138,04 ist gemäß § 53 FinStrG von einer Gerichtszuständigkeit auszugehen. Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und…
…€ 14.229.138,04 ausgegangen. Bei einer derart umfangreichen Schmuggeltätigkeit und der damit erfolgten Hinterziehung von Abgaben im Betrage von € 14.229.138,04 ist gemäß § 53 FinStrG von einer Gerichtszuständigkeit auszugehen. Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und…
…dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch später eintretende Ereignisse, insbesondere nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht wieder beseitigt werden kann. Wenn aber der gegenständlichen nachträglichen privatrechtlichen Vereinbarung gerichtet auf Aufhebung der Schenkung nach dem ErbStG keine abgabenrechtliche…