…Finanz-Organisationsreformgesetzes, BGBl I 2020/99, oder auch beider Gesetze zu deren Ahndung zuständig wäre. - Im gegenständlichen Fall wäre nun diese nunmehrige Gerichtszuständigkeit keine Folge der Organisationsreform der Finanzverwaltung, sondern hat auch bereits bei Anwendung der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2020 bestanden, weshalb die…
…Schlussrechnung vom 7. Februar 1995 beendet gewesen. Aufgrund der Zeit in Anspruch nehmenden Einwendungen des A legte aber die F GmbH durch ihren Geschäftsführer nachträglich noch am 13. Februar 1995 eine Teilrechnung mit einem Mehrwertsteuerausweis in Höhe von S 2,067.560,--, in welcher jedenfalls…
…96/16/0059, bzw. UFS vom 14. Juni 2011, FSRV/0115-W/09). Indem im vorliegenden Fall die erst nachträglich ein- bzw. hervorgetretene Gerichtszuständigkeit für die der Bf. angelasteten Finanzvergehen iSd § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG idgF die (ursprünglich gegebene) verwaltungsbehördliche Zuständigkeit zur Erlassung…
…oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das…
…zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr -gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex Eingangsabgaben iHv € 65.578,99, davon € 10.727,03 an Zoll und €54.851,96 an Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben (nachträglich buchmäßig erfasst) und zum anderen gem. § 108 Abs.1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung…
…Videorecorders für verschiedenen Wien ansässige Warenempfänger -gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex Eingangsabgaben iHv € 2.625,05, davon € 852,39 an Zoll und € 1.772,66 an Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben (nachträglich buchmäßig erfasst) und zum anderen gem. § 108 Abs.1 ZollR-DG eine…
…März 2010 unterfertigt. Dass im Vertrag die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen war, sei ihm erst bei nachträglichem Studium des Vertrages zur Kenntnis gelangt. Darauf, dass der Ankauf der Liegenschaft der Umsatzsteuer unterworfen worden und aus dem Ankauf Vorsteuer beansprucht worden war, habe Dr.A weder bedacht…
…und vom 8. August 2008 sowie mit einer Gutschriftsbuchung vom 13. August 2008 nachträglich beglichen,] sodass Schadensgutmachung eingetreten ist [(Abfrage Abgabenkonto)]. Entgegen der Auffassung des Amtsbeauftragten sei die erstattete Selbstanzeige sowohl rechtzeitig als auch formgerecht. Sie sei nämlich zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem zwar…
…oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Eintreten für gewiss hält. Die subjektive Tatseite ist somit nicht iSd Gesetzes verwirklicht." Der Schuldvorwurf, er habe durch Nichtabgabe der Jahreserklärungen 2005 eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, treffe…
…der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 13.2.2017 der Frau B F aus Stadt / Slowenien gegen den Bescheid des Finanzamtes Stadt2 vom 27.1.2017 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2011 zu Recht erkannt: Der bekämpfte…
…Stundungsvereinbarung aufzulösen und ihre Forderungen sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind insbesondere a) schwerwiegender Zahlungsverzug; b) nachträglich eintretende oder nachträglich den Gläubigern bekannt werdende wesentliche Vermögensverschlechterungen der Schuldnerin oder der Sicherheitenbestellerin; c) Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur grundbücherlichen…
…Stundungsvereinbarung aufzulösen und ihre Forderungen sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind insbesondere a) schwerwiegender Zahlungsverzug; b) nachträglich eintretende oder nachträglich den Gläubigern bekannt werdende wesentliche Vermögensverschlechterungen der Schuldnerin oder der Sicherheitenbestellerin; c) Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, insbesondere ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur grundbücherlichen…
… 272 BAO halten wir die Frage des Risikozusammenhangs in Bezug auf die nachträglich eintretende Insolvenz für eine von grundsätzlicher Bedeutung. Abschließend verweisen wir auf unsere Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid über die Abweisung des Aussetzungsantrags vom 01.03.2018 (zugestellt am 09…
…seien, die auch auf Willenserklärungen von Parteien beruhen können. Mit Bescheid vom 2.3.2017 wurde der Antrag abgewiesen. In einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nichtbezahlung des Kaufpreises eine nachträglich eintretende Leistungsstörung ist, die den Verkäufer zivilrechtlich zum Rücktritt berechtigt…
…diesem Fall bei der gewählten Jahresversteuerung bleiben, auch wenn längst keine wiederkehrenden Leistungen mehr erbracht werden. Selbst eine nachträglich eintretende Insolvenz des Leistungsverpflichteten und der damit zusammenhängende Wegfall der wiederkehrenden Leistungen hat auf die jahresweise Steuerabstattung keinen Einfluss. Sie kann ihn gar nicht haben, weil …
…Tod eines Steuerpflichtigen führt zu einer Zäsur in der Einkünftezurechnung. Sowohl Einkünfte des Erblassers, nachträglich zufließende Einkünfte, die noch der Erblasser erwirtschaftet hat und Einkünfte aus der Verlassenschaft (ab dem Todestag) müssen einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Im Steuerrecht ist der ruhende Nachlass nur in Ausnahmefällen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, gegen FA vertreten durch AB wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 30.01.2019, betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 24.05.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.05.2019, betreffend Umsatzsteuer 2017 und Verspätungszuschlag Umsatzsteuer 2017 zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den am 23.08.2017 eingebrachten Vorlageantrag des Bf, AdresseBf, gegen die Beschwerdevorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 65, vom 24.07.2017, GZen, beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt und das Verfahren…