…der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen. Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (VwGH vom 16. Jänner 1991, 90/13/0062). Ob eine solche moralische, sittliche oder Anstandspflicht besteht…
…denen sich, trotz der kurzen Dauer der Lebensgemeinschaft, sittliche Pflichten für den Partner ergeben hätten. Der "Unterhaltsvertrag" dient im Ergebnis der Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft. Für die Berufungsbehörde ist aber nicht erkennbar, warum sich alleine aus diesem Umstand eine sittliche oder moralische Pflicht ergeben soll, zumal…
…zu bezahlen. Was sittliche Pflicht oder Anstandsrücksicht ist, bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise der Verfügenden. Gemeint sind Leistungen, die nach der gesellschaftlichen Anschauung zwar nicht rechtlich, aber moralisch gefordert werden können, deren Unterlassung gesellschaftlich als Pflicht- oder Anstandsverletzung gilt und eine Minderung…
…moralischer, sittlicher oder Anstandspflicht zugesagt wird (SZ 38/227; EvBl 1964/102; JBl 1967, 257; 1971, 197 mit krit Anm F.Bydlinski, und 1978, 645, ebenfalls mit krit Anm F.Bydlinski; aM Koziol-Welser9 I 348, die eine Schenkung auch bei Zuwendungen aus sittlicher Pflicht…
…ErbStG (VwGH 20.4.1989, 88/16/0003). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes liegt Unentgeltlichkeit nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in diesen Fällen eine Schenkungsabsicht fehlt (siehe zB das Erkenntnis vom 14.05.1992, 91/16/0012…
…des Jahres 1998 wieder vollständig beglichen waren. Der Bereicherungswille kann außerdem auch dadurch ausgeschlossen sein, dass eine Leistung auf eine moralische bzw. sittliche Pflicht oder eine Anstandspflicht zurückzuführen ist. Wieweit sich allerdings die Übergeber in diesem Sinn zum Verzicht auf die ausbedungene Rente verpflichtet gefühlt…
…Parteien. Der Bereicherungswille kann in diesem Fall nur aus dem Handeln der Zuwendenden erschlossen werden. Der Bereicherungswille kann außerdem auch dadurch ausgeschlossen sein, dass eine Leistung auf eine moralische bzw. sittliche Pflicht oder eine Anstandspflicht zurückzuführen ist. Wieweit sich allerdings die Tante des Bw. in…
…16/0019, zu verweisen, in welchem der VwGH anmerkte, daß damals eine Zusage eines Verzichtes aus moralischer, sittlicher oder Anstandspflicht nicht zu erkennen war. Ob eine solche Pflicht bestand, ist nach Lehre und Rechtsprechung ... nach den Umständen des Einzelfalles - so nach dem Herkommen, der Verkehrsanschauung…
…aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. Dabei besteht hinsichtlich des erforderlichen Vorliegens der Bereicherungsabsicht kein Unterschied zwischen den Tatbeständen des § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 ErbStG. Eine Schenkung in Entsprechung einer sittlichen Verpflichtung…
…Anraten der Aufenthaltsbehörde nicht abgeschlossen worden. Da aus der Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist (Geburtsdatum 13. März 2007) kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates das Vorliegen einer sittlichen oder moralischen Pflicht des Vaters (A.B.) zum Abschluss der Vereinbarung, nicht in Zweifel gestellt werden…
…der sittlichen Gründe spreche der Verwaltungsgerichtshof dann von einer Zwangsläufigkeit, wenn der Steuerpflichtige sich nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Verpflichtung nicht entziehen könne. Dabei sei nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen maßgebend, sondern der objektive Begriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen…
…oder eine ungünstige Nachrede in der Öffentlichkeit vermieden werden soll (VwGH 20. 9. 1988, 86/14/0015; VwGH 23. 5. 1996, 95/15/0018). Das Unterlassen der Handlung muss als moralisch anstößig empfunden werden und den Steuerpflichtigen etwa durch Sanktionen im sittlich-moralischen Bereich oder…
…geratenen Kindes nicht sittliche Pflicht der Eltern, mag die Unterstützung auch nach der Sittenordnung durchaus noch gut zu heißen sein und mögen sich die Eltern dazu moralisch verpflichtet gefühlt haben. Ob der Bw. für die übernommenen Kreditschulden als Bürge gehaftet hat oder die teilweise Rückbezahlung…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 34 Abs. 4 EStG ist dann wesentlich beeinträchtigt, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor…
…offenkundig angenommen wird - aus einer sittlichen oder moralischen Pflicht der Bw. gegenüber, sondern freiwillig im Interesse ihres eigenen Seelenfriedens und eventuell noch im Hinblick auf das Wohlergehen der übrigen Kinder, auf die ihr gegen die Bw. zustehende Pflichtteilsforderung. Zusammengefasst ergibt sich für die Berufungsbehörde daraus…
… 38 Abs. 3 TSchG), und es bestehe auch eine sittliche Pflicht, sich um dieses zu kümmern (ethisch-moralische Gründe); außerdem sei die Erkrankung seines Hundes unvorhergesehen gewesen (es sei keineswegs so, dass solche Tierarzt- und Behandlungskosten "im Normfall automatisch" mit einer Hundehaltung verbunden seien). Bei…
…dem Bedachten auf Kosten des Zuwendenden unentgeltlich etwas zu übertragen, vorhanden ist. Unentgeltlichkeit liegt aber dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt (VwGH vom 12.10.1989, 88/16/0228…
…Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, so muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen. Infolgedessen ist eine Zwangsläufigkeit nicht schon gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige subjektiv moralisch verpflichtet fühlt einen Aufwand zu übernehmen. Vorausgesetzt wird vielmehr…
…Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, so muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen. Infolgedessen ist eine Zwangsläufigkeit nicht schon gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige subjektiv moralisch verpflichtet fühlt einen Aufwand zu übernehmen. Vorausgesetzt wird vielmehr…
…ist. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Übernahme von Bürgschaften nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es…