…noch so rechtschaffenen Abgabepflichtigen unterlaufen. Aus diesem Grund liegt nach Rechtsansicht der Berufungswerberin ein minderer Grad des Verschuldens vor. Frau-K stand zum Zeitpunkt der vorgenannten Fehlhandlung über 1 Jahr bei der Kanzlei {Steuerberater] im Dienst und war mit Finanzonline vertraut. Zu damaligen Zeitpunkt war…
…wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ziel der analog zum Abgabenverfahren (§ 308 BAO) geregelten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist es, jene Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen, dass sie eine Frist ohne grobes Verschulden versäumt hat. Ein…
…Schriftstücken mit der folgenden Abholung zwangsläufig zum Verstreichen von bestimmten Fristen komme. Das Verschulden der Partei (angesprochen erscheint wieder der Wiedereinsetzungswerber) sei nicht als ein minderer Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit) zu bewerten. Vielmehr sei von einer auffallenden Sorglosigkeit und nicht von einer seit mehr…
…Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Kanzleiorganisation als solche mangelhaft und die Geschäftsführung ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Es handle sich hier um einen bloß minderen Grad des Verschuldens, der eine Wiedereinsetzung rechtfertige. Im gegenständlichen Fall sei der Geschäftsführer seiner Sorgfaltspflicht insofern nachgekommen, als er alles…
…somit bei minderem Grad des Versehens. Der Abgabepflichtige hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels all jene Umstände darzulegen, die in seinem Fall für das Fehlen groben Verschuldens sprechen und somit seinen Antrag auf Herab- bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages rechtfertigen. Sie haben in Ihrem…
…Einbringung der Einsprüche getroffen. Dass die Faxnummer nicht als unrichtig erkannt wurde, kann dem Parteienvertreter nicht als ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden angelastet werden. Eine irrtümlich gewählte Faxnummer stellt jedenfalls für den Verteidiger ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis dar, sodass die Wiedereinsetzung…
…hierauf bis zum 26. Juli 2002 keine Reaktion erfolgt sei, liege kein minderer Grad des Verschuldens an der Säumnis vor. Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass für die Entrichtung der den Säumniszuschlag auslösenden Abgabenschuldigkeiten (€ 1.168,02) eine Zahlungsfrist bis 26. Juli 2002 zur…
…vorigen Stand) führen. Die zu diesen Bestimmungen ergangene Judikatur stellt somit - soweit sie sich auf die Verschuldensfrage bezieht - einen Auslegungsbehelf für die neue Bestimmung im § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar. Demnach steht lediglich ein minderer Grad des Verschuldens i.S. einer leichten Fahrlässigkeit…
…aufgezeigt, welche das Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis dartun würden. Auf einen bloßen Irrtum, Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit zurückzuführendes Versehen kann ohne das Hinzutreten besonderer hierfür ausschlaggebender und über alltägliche Belastungen hinausgehender Umstände (noch) nicht als bloß minderer Grad des Verschuldens qualifiziert werden. Würden…
…treffe daher ein allenfalls untergeordnetes Verschulden daran, dass sie den oben angeführten Sachverhalt nicht schon während des damaligen Verfahrens vorgebracht hätte. Ein derart minderer Grad des Verschuldens hindere die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht. Die Wiederaufnahme wäre auch im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtslage jedenfalls durchzuführen…
…grobes Verschulden dar. Somit hätte der bekämpfte Bescheid gar nicht erlassen werden dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt waren. Dies belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Soweit die Abgabenbehörde es unterlassen hat, ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchzuführen (um den Grad des Verschuldens zu…
…der Grad des Verschuldens und das bisherige Verhalten der Partei zu berücksichtigen. Soweit der Bw. als Hinderungsgrund für die Befolgung der vom Finanzamt getroffenen Anordnung das Nichtvorliegen eines Nachweises für die steuerliche Anerkennung seiner Erwerbsminderung geltend macht, kann hieraus kein bloß minderer Grad des Versehens…
…Umstände könne wohl - nicht zuletzt im Hinblick auf die Höhe des Säumniszuschlages von € 52,52 - auch nicht von einem groben Verschulden iSd § 217 Abs. 7 BAO gesprochen werden. Vielmehr liege nur ein minderer Grad des Versehens vor, der gegen eine Festsetzung des Säumniszuschlages spreche…
…Judikaturnachweisen). Im Rahmen der Ermessensübung kann das Ausmaß des Verschuldens bei der Bestimmung des Haftungsumfanges jedoch Berücksichtigung finden. Es wäre sachlich nicht gerechtfertigt, eine vorsätzliche Nichtentrichtung von Abgabenschulden mit Fällen gleichzustellen, in denen dem Vertreter nur ein minderer Grad des Versehens zur Last liegt. So…
…Hinblick darauf, dass die inländischen Einkünfte für 2001 wiederum unter der Besteuerungsgrenze lagen, wurde das öffentliche Interesse an einer geordneten Abgabenerhebung durch die verspätete Erklärungsabgabe letztlich nur unwesentlich beeinträchtigt. Dem Berufungswerber ist daher nur ein minderer Grad des Verschuldens vorwerfbar (vgl. Ritz, BAO-Kommentar 2 , …
…grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Ob ein grobes Verschulden anzunehmen ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Bw zu beurteilen. Ein minderer Grad des Versehens…
…Tz 13). Voraussetzung für eine stattgebende Berufungsentscheidung ist somit, dass den Bw an der Nichtgeltendmachung der neuen Tatsachen kein grobes, somit kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden traf. Ein minderer Grad des Versehens ist leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor…
…dass mit dem Vorbringen des Bw. kein minderer Grad des Verschuldens an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung dargelegt worden sei. Dass der Bw. aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Umschuldung vorgenommen habe, sei zwar verständlich, doch könne eine derartige Maßnahme nicht zu Lasten des öffentlichen Interesses an einer…
…über entsprechende Kenntnisse verfügen würde, hätte er auch keine steuerrechtliche Hilfe gebraucht. Er hätte (ohne steuerrechtliche Hilfe) auch keine Berufung zustande gebracht. Es liege daher nicht einmal ein minderer Grad des Verschuldens vor, weil M. "keinen Tau bzw. Grundkenntnisse vom Steuerrecht" habe. Es werde daher…
…minderen Grad es Versehens handelt. Unvorhergesehen ist ein Ereignis, dass die Partei nicht einberechnet hat und dessen Eintritt sie auch unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht erwarten konnte (vgl. Ritz, BAO4, § 308 Rz 9 mwN). Ein minderer Grad des Verschuldens…